Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt Promi-Missbrauch mit Friedrich Merz und TV-Shows

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt CySEC-Lizenz, BaFin-Warnung und Haftung

Einleitung – Was steckt hinter dem Fall Trade Markets?

Die Online-Plattform Trade Markets lockt mit professionellen Investmentangeboten, angeblicher EU-Regulierung und „sicheren Renditen“. Das Unternehmen verweist auf eine Lizenz der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) und tritt gegenüber deutschen Anlegern als seriöser Broker auf. Doch hinter der Oberfläche mehren sich Hinweise auf Anlagebetrug und missbräuchliche Lizenznutzung.
Dieser Artikel erläutert, was eine CySEC-Lizenz tatsächlich bedeutet, wie die BaFin eingreift und wer bei Verlusten haftet. Er soll Anlegern eine juristisch fundierte Orientierung geben, um rechtzeitig zu handeln und ihr Geld zu sichern.

CySEC-Lizenz – seriös auf den ersten Blick, riskant im Detail

Wie die CySEC arbeitet

Die CySEC erteilt Investmentfirmen (CIFs) mit Sitz in Zypern Handelslizenzen. Dazu gehört auch T Markets EU Limited (Lizenz-Nr. 208/13). Mit dieser Erlaubnis dürfen Broker nach der EU-Richtlinie MiFID II in allen Mitgliedsstaaten Dienstleistungen anbieten – das sogenannte Passporting.
CySEC-regulierte Broker müssen Kundengelder getrennt halten und über Risiken aufklären. In der Praxis zeigen sich jedoch Überwachungs­lücken. Die europäische Aufsicht ESMA warnte, dass viele zypriotische Firmen trotz Lizenz ein hohes Verbraucherrisiko darstellen – durch aggressive Telefonakquise, irreführende Werbung und spekulative Produkte. Trade Markets nutzt diese Regelungen, um deutsche Anleger anzusprechen.

Warum eine Lizenz keine Garantie ist

Eine CySEC-Lizenz weist nur auf formale Regulierung hin – nicht auf tatsächlichen Anlegerschutz. Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde in Nikosia, nicht bei der BaFin. Für deutsche Opfer bedeutet das aufwendige englischsprachige Korrespondenz und langsame Verfahren. CySEC hat zwar Bußgelder verhängt und Lizenzen entzogen, doch viele dubiose Anbieter wechseln einfach Namen und Domains.

Fazit zur CySEC-Lizenz

Eine CySEC-Registrierung ist kein Seriösitätsnachweis. Trade Markets mag formal reguliert sein, doch Anleger sollten auf Warnsignale achten: fehlendes Impressum, anonyme Konten, Druck zu Einzahlungen und verweigerte Auszahlungen. Vor jeder Investition sollte die BaFin-Datenbank oder ESMA-Warnliste geprüft werden. Eine Lizenznummer allein schützt nicht vor Anlagebetrug.

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BaFin-Warnung – Frühwarnsystem für deutsche Anleger

Rolle der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht den deutschen Finanzmarkt und veröffentlicht laufend Warnmeldungen zu unerlaubten Anbietern. Auch wenn sie ausländische Firmen nicht direkt reguliert, arbeitet sie eng mit CySEC und ESMA zusammen. Ihre Hinweise sind ein entscheidendes Warnsignal, wenn eine Plattform wie Trade Markets auffällig wird.

Typische BaFin-Warnzeichen

  • „Garantierte Renditen“ oder „risikofreier Handel“
  • fehlende Impressen und wechselnde Domains
  • Druck durch Telefonmarketing und Sperrung von Konten
    Solche Indizien reichen oft für ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Die BaFin nutzt § 37 Abs. 4 KWG, um unerlaubte Finanzgeschäfte zu unterbinden und die Öffentlichkeit zu warnen. Im Fall Trade Markets bestehen bereits Hinweise auf mehrfache Identitäten und verweigerte Auszahlungen.

Empfehlung des Anwalts

Wer Unregelmäßigkeiten feststellt, sollte über das BaFin-Beschwerdeformular melden. Jede Anzeige unterstützt die Behörden und erschwert es den Tätern, weiter agieren zu können. Die BaFin kann keine Geldrückzahlungen erzwingen, aber sie kooperiert mit Strafverfolgungsbehörden und informiert die Öffentlichkeit.

Haftung bei Anlagebetrug – wer trägt den Schaden?

Primäre Haftung der Betreiber

Vertragspartner von Trade Markets haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen und strafrechtlich bei Betrug (§ 263 StGB). Opfer können Schadensersatz nach § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB fordern. Da viele Betreiber im Ausland sitzen, scheitert die Durchsetzung oft an der Vollstreckung. Ein Urteil ist aber wertvoll, wenn später Vermögen eingefroren wird.

Banken als Mitverantwortliche

Empfängerbank: Nach § 25h KWG und § 4 GwG müssen Banken Verdachtsfälle auf Geldwäsche melden. Unterlassen sie dies, kann eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB entstehen.
Hausbank des Anlegers: Auch die eigene Bank muss auffällige Überweisungen prüfen (§ 241 Abs. 2 BGB). Unterlässt sie Warnungen bei klar verdächtigen Transfers, kann Mitverschulden vorliegen.

Grenzen der Bankhaftung

§ 675u BGB schließt Haftung für autorisiert ausgeführte Überweisungen weitgehend aus. Nur nicht autorisierte Zahlungen muss die Bank erstatten. Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen bieten gelegentlich eine Chance auf Erstattung – Schnelligkeit entscheidet.

Investor Compensation Fund

Zypriotische Broker unterliegen dem Investor Compensation Fund (ICF). Dieser ersetzt Kundengelder bis 20 000 €, wenn die CySEC einen Entschädigungsfall feststellt. Bei vorsätzlichem Betrug wird jedoch selten gezahlt. Eine Anmeldung der Forderung empfiehlt sich trotzdem.

Strafanzeige und Beweissicherung

Anleger sollten unverzüglich Strafanzeige nach § 263 StGB erstatten. Beizufügen sind Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails und Screenshots der Plattform. Diese Beweise sind entscheidend für Ermittlungen und zivilrechtliche Klagen.
Parallel empfiehlt sich eine Beschwerde bei CySEC und BaFin, um internationale Kooperationen anzustoßen. Je mehr Meldungen, desto größer die Chance, dass Konten eingefroren und Täter gestoppt werden.

Steuerliche Folgen des Trade Markets Anlagebetrugs

Scheingewinne und Steuerpflicht

Nach § 20 EStG sind Kapitalerträge grundsätzlich steuerpflichtig – selbst Scheingewinne aus Betrug können steuerlich relevant sein. Wer Auszahlungen von Trade Markets erhielt, sollte diese im Zweifel angeben, um Nachforderungen oder ein Verfahren nach § 370 AO zu vermeiden.

Keine Verlustverrechnung

Betrugsverluste sind steuerlich nicht absetzbar, da kein echtes Veräußerungsgeschäft vorliegt. Nur spätere Rückzahlungen mindern eine bestehende Steuerschuld.

Selbstanzeige

Wer in der Vergangenheit Einnahmen nicht deklarierte, sollte eine Selbstanzeige nach § 371 AO erwägen. Mit der EU-Richtlinie DAC8 (2026) werden Krypto- und Broker-Daten automatisch an Finanzbehörden gemeldet. Eine frühzeitige Korrektur bewahrt vor Strafverfolgung.

Praxis- und Anwaltsempfehlung

  • Keine weiteren Zahlungen leisten („Steuerforderungen“ oder „Gebühren“ ignorieren).
  • Alle Kommunikation und Kontoauszüge sichern.
  • BaFin und CySEC über Verdacht informieren.
  • Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft stellen.
  • Anwalt für Anlagebetrug einschalten – er koordiniert Behörden und zivilrechtliche Schritte.
  • Bank über Rückruf oder Chargeback informieren.
  • Steuerberater einbinden zur Klärung von Pflichten.

Juristische Bewertung – Aufsicht, Straf- und Zivilrecht verzahnt

Der Fall zeigt, wie eng EU-Aufsichtsrecht und nationales Straf- sowie Zivilrecht ineinandergreifen. Nur durch Zusammenarbeit von BaFin, CySEC und Ermittlungsbehörden lassen sich internationale Betrugsnetzwerke zerschlagen. Ein spezialisierter Anwalt bündelt alle Verfahren und bewahrt Anleger vor Frist- und Formfehlern.

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Fazit – jetzt handeln und Ansprüche sichern

Der Trade Markets Anlagebetrug verdeutlicht, dass eine CySEC-Lizenz keinen Schutz bietet und BaFin-Warnungen ernst zu nehmen sind. Wer investiert hat, muss sofort aktiv werden: Beweise sichern, Anzeige erstatten, Anwalt kontaktieren und steuerliche Folgen prüfen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Schritten – von der BaFin-Meldung bis zur Rückforderung Ihrer Einlagen.
📞 Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525
💼 Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann – Spezialist für Anlagebetrug, CySEC und Bankhaftung

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Max Hortmann
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