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Krypto-Betrug & Haftung Bank: Anwalt erklärt Wege zum Geld zurück
Bei Krypto-Betrug lehnen Banken Erstattungen oft reflexhaft ab. Doch nach aktueller Rechtsprechung haften Banken häufig trotzdem – etwa bei ungewöhnlichen Überweisungen, klaren Warnsignalen oder Verletzung ihrer Prüf- und Warnpflichten. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und ob ein Anspruch gegen die Bank besteht.

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Warum 2FA/3D Secure beim Raub wertlos ist – und die Bank trotzdem haftet
Eine starke Kundenauthentifizierung ist nur dann wirksam, wenn der Nutzer sein Gerät und seine biometrischen Merkmale freiwillig und eigenständig kontrolliert. Wird ein Smartphone geraubt oder unter Gewalt genutzt, ist die 2FA kein Sicherheitsmerkmal, sondern ein vom Täter missbrauchtes Werkzeug. Technische Logs oder „erfolgreiche“ 3D-Secure-Popups belegen keinen Kundenwillen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt echte Zustimmung; die Bank trägt das Risiko, wenn Täter ein Gerät kompromittieren. Zahlungen über ein geraubtes Smartphone sind nicht autorisiert und müssen erstattet werden.l

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Gewalt, Raub, Kontrollverlust: Warum Täterhandlungen dir nie zugerechnet werden
Täterhandlungen dürfen einem Opfer von Gewalt zu keinem Zeitpunkt zugerechnet werden. Weder Anscheinsbeweis noch Rechtsscheinkonstruktionen greifen, wenn der Betroffene die Kontrolle über sein Gerät nicht mehr besitzt. Grobe Fahrlässigkeit setzt ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten voraus, das in einer Gewaltsituation per definitionem ausgeschlossen ist. Die Rechtsprechung bestätigt klar, dass Opfer eines Überfalls nicht für die Taten Dritter haften können und dass jede Form der Zurechnung oder Verantwortung in solchen Konstellationen gegen das System des Zahlungsdiensterechts verstößt.

