Datenschutz und KI: Anforderungen der DSGVO für Start-ups

Verfasst von
Max Hortmann
07 Jul 2025
Lesezeit:
6
Diesen Beitrag teilen

Datenschutz und KI: Anforderungen der DSGVO für Start-ups

Datenschutz und KI: Anforderungen der DSGVO für Start-ups
Datenschutz und KI: Anforderungen der DSGVO für Start-ups

Einleitung

Der Datenschutz ist eines der kritischsten Themen für KI-Start-ups. Künstliche Intelligenz (KI) funktioniert oft mit riesigen Datenmengen, die personenbezogene Daten beinhalten können. In vielen Fällen sammeln KI-Systeme Daten, die genutzt werden, um automatisierte Entscheidungen zu treffen – etwa in den Bereichen Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder automatisiertes Marketing.

Angesichts der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und ihrer strengen Anforderungen müssen Start-ups sicherstellen, dass ihre KI-Systeme rechtmäßig, transparent und sicher arbeiten, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Datenschutzanforderungen für KI-Start-ups ein und zeigen, wie diese Unternehmen DSGVO-konform bleiben können. Von den Grundsätzen der Datenverarbeitung bis hin zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – wir erklären, was Gründer wissen müssen, um ihre KI-Produkte erfolgreich und sicher in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu entwickeln und zu betreiben.

Grundsätze der Datenverarbeitung nach der DSGVO

Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung

Die DSGVO stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen. Die rechtmäßige Grundlage der Verarbeitung kann auf Einwilligung, berechtigtem Interesse oder einer anderen der in Artikel 6 der DSGVO genannten Rechtfertigungen beruhen.

Zudem verlangt die DSGVO, dass die Datenverarbeitung immer transparent erfolgt. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen jederzeit über die Art und Weise der Datenverarbeitung informiert werden müssen. Gründer müssen sicherstellen, dass sie klare Datenschutzerklärungen haben, die genau beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, und wer Zugriff auf diese Daten hat.

Ein weiteres wichtiges Prinzip ist die Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden.

Einwilligung der betroffenen Personen

Für viele KI-Systeme ist die Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich. Diese muss freiwillig, informiert und unmissverständlich sein. Die betroffenen Personen müssen aktiv zustimmen (z. B. durch Ankreuzen eines Kontrollkästchens – keine Opt-out-Option). Sie haben jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Besonderheiten bei KI-Systemen: Wenn automatisierte Entscheidungen, Profiling oder personalisierte Werbung stattfinden, müssen klare Einwilligungsmechanismen implementiert werden.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Die DSGVO verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 DSGVO). Schon in der Entwicklungsphase eines KI-Systems sollten Datenschutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung und Verschlüsselung umgesetzt werden, um Vertraulichkeit und Integrität der Daten sicherzustellen.

Die datenschutzfreundliche Voreinstellung bedeutet, dass nur die notwendigen Daten erhoben und verarbeitet werden (Prinzip der Datenminimierung).

Sicherheitsmaßnahmen

Um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten, müssen regelmäßige Sicherheitsprüfungen und IT-Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden. Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Firewalls und Mitarbeiterschulungen, um Datenpannen zu verhindern.

Betroffenenrechte und Umsetzung in KI-Systemen

Auskunft, Löschung und Widerspruch

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten sowie auf Löschung, wenn diese nicht mehr erforderlich sind. KI-Start-ups müssen Verfahren einrichten, die diese Rechte effektiv umsetzen.

Das Widerspruchsrecht erlaubt Betroffenen, der Verarbeitung zu widersprechen, z. B. bei Direktwerbung oder Profiling. KI-Systeme müssen diese Wünsche berücksichtigen.

Herausforderungen bei automatisierten Entscheidungen

Bei automatisierten Entscheidungen (z. B. im Kreditwesen oder der Personalauswahl) müssen Betroffene in verstehenbarer Weise über die logische Grundlage der Entscheidung informiert werden. Entscheidungen dürfen Rechte und Freiheiten der Betroffenen nicht beeinträchtigen, außer besondere Gründe liegen vor (z. B. Vertragserfüllung).

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Wann und wie eine DSFA durchgeführt werden muss

Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt, insbesondere bei Profiling oder Verhaltensanalysen.

Die DSFA hilft, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Minderung zu ergreifen. Ein Datenschutzbeauftragter sollte eingebunden werden, der die DSFA erstellt und regelmäßig überprüft.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlungen

Die DSGVO-konforme Entwicklung von KI-Produkten ist für jedes KI-Start-up unerlässlich, um rechtliche Risiken und Strafen zu vermeiden.

Gründer sollten von Anfang an:

  • Datenschutzgrundsätze einhalten
  • Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen
  • Betroffenenrechte respektieren
  • Bei Bedarf eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen

FAQ

1. Was sind die wichtigsten Anforderungen der DSGVO für KI-Start-ups?

Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, zweckgebunden und sicher verarbeitet werden. Betroffenenrechte wie Auskunft, Löschung und Widerspruch müssen gewährleistet sein. Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung und Pseudonymisierung sind Pflicht.

2. Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?

Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt, z. B. bei Profiling oder automatisierten Entscheidungen.

3. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Bei automatisierten Entscheidungen müssen sie über die logische Grundlage informiert werden.

4. Was müssen KI-Start-ups bei Einwilligungen beachten?

Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen. Betroffene müssen wissen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.

5. Wie stellen KI-Start-ups DSGVO-Konformität sicher?

Datenschutzmaßnahmen in Entwicklungsprozesse integrieren: Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Datenminimierung. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Compliance-Checks durchführen.

Soft Call to Action

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr KI-Start-up DSGVO-konform bleibt und die Datenschutzanforderungen optimal umsetzt, vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch:

0160 9955 5525

Weitere Ressourcen:

  1. Gesellschaftsformen KI Startup
  2. Haftung und Compliance im KI Startup
  3. Internationale Expansion KI Startup
  4. Finanzierungsrunde und Kapitalbeschaffung KI Startup
  5. Tipps zur Geldwäscheprävention und Neuerungen 2025
  6. Wahl der Unternehmensform aus steuerlicher Perspektive
Max Hortmann
Rechtsanwalt
,
Hortmann Law

Suchen Sie dringend diskrete, juristische Unterstüzung?

Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter – schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Verwandte Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Entdecken Sie weitere Beiträge zu aktuellen Themen rund um Digitalrecht, Cybercrime, Datenschutz, KI und Steuerrecht. Unsere verwandten Artikel geben Ihnen zusätzliche Einblicke und vertiefende Analysen.