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Eine starke Kundenauthentifizierung ist nur dann wirksam, wenn der Nutzer sein Gerät und seine biometrischen Merkmale freiwillig und eigenständig kontrolliert. Wird ein Smartphone geraubt oder unter Gewalt genutzt, ist die 2FA kein Sicherheitsmerkmal, sondern ein vom Täter missbrauchtes Werkzeug. Technische Logs oder „erfolgreiche“ 3D-Secure-Popups belegen keinen Kundenwillen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt echte Zustimmung; die Bank trägt das Risiko, wenn Täter ein Gerät kompromittieren. Zahlungen über ein geraubtes Smartphone sind nicht autorisiert und müssen erstattet werden.l

Täterhandlungen dürfen einem Opfer von Gewalt zu keinem Zeitpunkt zugerechnet werden. Weder Anscheinsbeweis noch Rechtsscheinkonstruktionen greifen, wenn der Betroffene die Kontrolle über sein Gerät nicht mehr besitzt. Grobe Fahrlässigkeit setzt ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten voraus, das in einer Gewaltsituation per definitionem ausgeschlossen ist. Die Rechtsprechung bestätigt klar, dass Opfer eines Überfalls nicht für die Taten Dritter haften können und dass jede Form der Zurechnung oder Verantwortung in solchen Konstellationen gegen das System des Zahlungsdiensterechts verstößt.

Wer Opfer eines Überfalls wird und dadurch sein Handy oder seine Kreditkarte verliert, autorisiert keine der nachfolgenden Zahlungen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt eine bewusste, freiwillige Willenserklärung; Gewalt zerstört diese Möglichkeit vollständig. Technische Protokolle einer 2FA oder 3D-Secure-Freigabe beweisen keinen Willen, sondern lediglich, dass Täter das Gerät unter Kontrolle hatten. Die PSD2 und die Rechtsprechung ordnen das Missbrauchsrisiko der Bank zu, nicht dem Opfer. Jede Belastung nach körperlicher Gewalt ist daher ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang, der vollständig zu erstatten ist.

DORA verlangt von Krypto-Anbietern einheitliche Incident-Meldungen, Red-Team-Tests, IKT-Risikomanagement und strenge Cloud-Governance. Der Beitrag zeigt, welche Pflichten für Token-Emittenten, CASPs und Plattformbetreiber 2025 verbindlich werden.

MiCA, KMAG und DORA schaffen erstmals eine umfassende persönliche Haftung für Geschäftsleiter im Krypto-Sektor. Fehler bei Whitepaper, Governance oder IT-Sicherheit führen zu individuellen Sanktionen, Bußgeldern oder Berufsverboten. Der Beitrag zeigt Pflichten und Schutzstrategien.

Asset-referenced Tokens erfordern robuste Governance, Preisstabilitätsmechanismen und Oracle-Sicherheit. MiCA macht Emittenten persönlich verantwortlich für Stabilität, Updates und Markttransparenz. Der Beitrag zeigt Risiken, Haftung und Compliance-Strukturen.

Hybrid-Token sind das größte Haftungsrisiko im Krypto-Sektor. Falsche Einordnung (Utility statt Security) führt zu Prospektpflicht, Organhaftung und Rückabwicklung. Der Beitrag zeigt die MiCA-Kriterien, Best Practices und juristische Fallstricke.
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