Arten von Stiftungen

Verfasst von
Max Hortmann
09 Jul 2025
Lesezeit:
6
Diesen Beitrag teilen

Arten von Stiftungen: Gemeinnützige, Familienstiftung & weitere Stiftungsformen

Arten von Stiftungen

Arten von Stiftungen: Gemeinnützige, Familienstiftung & weitere Stiftungsformen – Wer eine Stiftung gründen möchte, steht nicht nur vor der Entscheidung, ob – sondern wie. Neben der bekannten Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und privatnützigen (Familien-)Stiftungen gibt es eine Vielzahl weiterer Stiftungsarten, die sich in Rechtsform, Zielsetzung, steuerlicher Behandlung und Dauer unterscheiden. Ob Doppelstiftung, Verbrauchsstiftung, Stiftungs-GmbH oder öffentlich-rechtliche Stiftung – jede Struktur hat ihre Besonderheiten, Vorteile und rechtlichen Fallstricke.

1. Gemeinnützige Stiftungen – steuerlich privilegiert, dem Gemeinwohl verpflichtet

Zweck: Förderung von Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Gesundheit etc.
Rechtsform: meist rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB)
Steuerlich: Befreiung von Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungsteuer (wenn §§ 51–68 AO erfüllt)
Aufsicht: strenge Kontrolle durch Stiftungsbehörde und Finanzamt
Vorteil: Ideal für philanthropische Ziele und Spendenabzug
Nachteil: keine finanzielle Rückflüsse an den Stifter oder Familie erlaubt

2. Familienstiftungen – Vermögen in der Familie halten

Zweck: Versorgung der Familie des Stifters, langfristiger Vermögenserhalt
Rechtsform: rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Steuerlich: voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; zusätzlich Erbersatzsteuer alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)
Vorteil: verhindert Erbauseinandersetzungen und schützt Vermögen vor Zersplitterung
Nachteil: komplexe steuerliche Pflichten und kaum steuerliche Entlastung

3. Doppelstiftungen – Gemeinnützigkeit trifft Familieninteresse

Struktur: Kombination aus gemeinnütziger und privatnütziger Stiftung
Ziel: Gemeinnützige Sphäre nutzt steuerliche Vorteile; privatnützige Komponente versorgt Familie
Vorteil: steuerliche Optimierung und Familieneinbindung zugleich
Nachteil: sehr hohe Gestaltungsanforderungen, Gefahr von Gemeinnützigkeitsverlust

4. Unternehmensstiftungen – Werte sichern, Unternehmen stabilisieren

Beispiel: Bosch, Zeiss, Körber
Struktur: Stiftung hält Unternehmensanteile, Gewinne dienen Stiftungszweck
Vorteil: unternehmerische Unabhängigkeit, langfristige Orientierung, Nachfolgeplanung
Rechtsform: meist gemeinnützige oder gemischte Stiftung
Besonderheit: Unternehmensführung in der Satzung regelbar (Governance)

5. Gemischte Arten von Stiftungen – Gemeinnützig + privatnützig in einem

Zweck: Gemeinnützige Projekte + private Familienförderung
Vorteil: hohe Flexibilität
Nachteil: steuerlich riskant, da nur der gemeinnützige Teil privilegiert ist
Gestaltung: strikte Trennung der Mittelverwendung notwendig, sonst droht Aberkennung

6. Treuhandstiftungen (unselbständige Stiftungen)

Definition: Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit – Treuhänder verwaltet Vermögen
Gründung: durch Treuhandvertrag, keine Anerkennung erforderlich
Vorteil: schnelle, flexible Gründung mit wenig Bürokratie
Nachteil: geringe Außenwirkung, rechtliche Abhängigkeit vom Treuhänder
Steuerlich: gleichbehandelt mit rechtsfähigen Stiftungen, sofern AO-Vorgaben erfüllt sind

7. Verbrauchsstiftungen – Stiftung mit Ablaufdatum

Zweck: gezielter Verbrauch des Vermögens zur Zweckverwirklichung
Dauer: begrenzt, endet automatisch nach Zeitablauf (§ 87 Abs. 2 BGB-neu)
Vorteil: hohe Wirkung in kurzer Zeit, keine Ewigkeitspflicht
Nachteil: keine dauerhafte Institution, sorgfältige Mittelplanung nötig

8. Kirchliche Arten von Stiftungen – Sonderstellung im Religionskontext

Träger: Kirchen oder Religionsgemeinschaften
Regelung: neben BGB auch kirchliches Stiftungsrecht (Landesrecht)
Zweck: religiöse, soziale oder mildtätige Aufgaben
Besonderheit: weitgehende Selbstverwaltung, oft eigene Aufsichtsgremien

9. Stiftungs-GmbH – Mischung aus Stiftung und Kapitalgesellschaft

Struktur: Stiftung hält Anteile an einer GmbH oder ist selbst Träger der GmbH
Vorteil: Verbindung von Gemeinnützigkeit mit unternehmerischer Flexibilität
Beispiel: Robert Bosch Stiftung GmbH
Rechtlich: GmbH-Recht + AO + BGB = komplexes Hybridmodell

10. Öffentlich-rechtliche Arten von Stiftungen – staatlich gegründet, staatlich überwacht

Träger: Bund, Länder, Kommunen
Zweck: öffentliche Aufgaben (z. B. Kultur, Wissenschaft, Bildung)
Rechtsform: Stiftung des öffentlichen Rechts
Besonderheit: unterliegt dem öffentlichen Haushalts- und Verwaltungsrecht

Fazit: Die richtige Stiftungsform ist eine strategische Entscheidung

Die Wahl der Stiftungsart hat tiefgreifende Auswirkungen auf Satzung, Besteuerung, Verwaltung und Außenwirkung. Wer als Stifter Verantwortung übernimmt, sollte sorgfältig prüfen, welches Modell zu den eigenen Zielen, zur Vermögensstruktur und zur gewünschten Wirkung passt. Die Entscheidung betrifft nicht nur den rechtlichen Rahmen – sondern auch Generationen.

FAQs zu Arten von Stiftungen

1. Was ist die einfachste Form, um schnell zu stiften?
Die Treuhandstiftung – schnell gegründet, keine Anerkennung nötig, ideal für kleine Projekte oder als Vorstufe zur rechtsfähigen Stiftung.

2. Welche Stiftung eignet sich für Familienvermögen?
Die Familienstiftung, ggf. kombiniert mit einer gemeinnützigen Stiftung (Doppelstiftung), wenn auch steuerliche Optimierung gewünscht ist.

3. Gibt es eine Stiftung, die nur temporär wirkt?
Ja – die Verbrauchsstiftung. Sie ist zeitlich befristet und dafür da, Mittel in einem festgelegten Zeitraum wirksam einzusetzen.

4. Welche Stiftung ist steuerlich am vorteilhaftesten?
Die gemeinnützige Stiftung, sofern alle Voraussetzungen nach §§ 51–68 AO erfüllt sind. Sie ist vollständig steuerbegünstigt.

5. Kann eine Stiftung ein Unternehmen halten?
Ja – entweder über eine Unternehmensstiftung, eine Stiftungs-GmbH oder eine Doppelstruktur aus gemeinnütziger und Familienstiftung.

Arten von Stiftungen: Die Entscheidung für die richtige Stiftungsform ist keine Formalie – sie legt das Fundament für rechtliche Sicherheit, steuerliche Effizienz und nachhaltige Wirkung. Wir beraten Sie bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung Ihrer Stiftung – präzise, strategisch und mit Weitblick.

Max Hortmann
Rechtsanwalt
,
Hortmann Law

Suchen Sie dringend diskrete, juristische Unterstüzung?

Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter – schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Verwandte Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Entdecken Sie weitere Beiträge zu aktuellen Themen rund um Digitalrecht, Cybercrime, Datenschutz, KI und Steuerrecht. Unsere verwandten Artikel geben Ihnen zusätzliche Einblicke und vertiefende Analysen.