Doppelbesteuerung vermeiden – Erbschaftsteuer bei internationalem Vermögen
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Doppelbesteuerung vermeiden – Erbschaftsteuer bei internationalem Vermögen
International erben – ohne doppelte Erbschaftsteuer: So vermeiden Sie Steuerfallen bei Auslandsvermögen.
Einleitung
Wer Vermögen in mehreren Ländern besitzt, steht im Erbfall oft vor einer komplexen steuerlichen Herausforderung: der Doppelbesteuerung. Ohne gezielte Nachlassplanung kann dasselbe Vermögen in mehreren Staaten gleichzeitig der Erbschaftsteuer unterliegen. Das betrifft insbesondere Erben mit Immobilien, Konten oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland.
Die Ursachen liegen in unterschiedlichen nationalen Steuerregeln und fehlenden oder veralteten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Nur eine vorausschauende Planung unter Berücksichtigung aller Steuerrechtsordnungen schützt vor unnötigen Steuerbelastungen und sichert den Wert des Nachlasses langfristig.
Rechtlicher Rahmen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
DBA legen fest, welcher Staat das Besteuerungsrecht bei Erbschaften hat. Deutschland hat bislang nur mit wenigen Staaten – etwa Griechenland und den USA – entsprechende Vereinbarungen geschlossen.
- Ziel ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch klare Zuweisung von Besteuerungsrechten.
- Diese Abkommen regeln, ob ein Staat die Erbschaftsteuer erhebt, der andere sie anrechnet oder freistellt.
(vgl. Meßbacher-Hönsch, Wilms/Jochum, ErbStG/BewG/GrEStG 2000; ErbStG-eKommentar 2025)
§ 2 ErbStG – Persönliche Steuerpflicht
Nach deutschem Erbschaftsteuerrecht gilt:
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Wenn der Erblasser oder der Erwerber Inländer ist, unterliegt das gesamte Weltvermögen der deutschen Erbschaftsteuer.
- Beschränkte Steuerpflicht: Besteht kein Inlandsbezug, wird nur das inländische Vermögen besteuert.
(vgl. Billig, UVR 2023, 204–208)
Anrechnungsmethode (§ 21 ErbStG)
Eine im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer kann in Deutschland angerechnet werden, wenn:
- das ausländische Besteuerungsrecht mit deutschem Recht vergleichbar ist,
- und die Steuer tatsächlich erhoben und gezahlt wurde.
Diese Anrechnung verhindert doppelte Belastungen, gilt aber nur unter engen Voraussetzungen.
Kernaussagen der Rechtsprechung
Die Rechtsprechung präzisiert regelmäßig die steuerliche Anknüpfung und Abgrenzung:
- Inlandsvermögen (§ 121 BewG): Dazu zählen Immobilien, Betriebsstätten, Unternehmensanteile oder Bankguthaben in Deutschland.
- Ansässigkeitsprinzip: Maßgeblich für die Steuerpflicht ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers oder des Erben.
- Auslandsannahme der Erbschaft: Nach italienischem Recht wirkt die Annahme einer Erbschaft rückwirkend auf den Todestag – war der Erbe zu diesem Zeitpunkt Inländer, entsteht Steuerpflicht in Deutschland.
(vgl. Werner, IWB 2022, 570–576; Meßbacher-Hönsch, ErbStG-eKommentar 2025)
Diese Konstellationen zeigen, dass sich steuerliche Risiken häufig nicht erst nach dem Erbfall, sondern bereits mit der Gestaltung der Nachlassstruktur bestimmen.

Juristische Bewertung
Die deutsche Erbschaftsteuer bietet mit § 21 ErbStG zwar eine Anrechnungsmöglichkeit, doch die Praxis ist restriktiv:
- Nur vergleichbare ausländische Erbschaftsteuern können angerechnet werden.
- Nicht alle Staaten erheben eine „echte“ Erbschaftsteuer; manche erfassen Erwerbe nach anderen Systemen (z. B. Vermögenszuwachsbesteuerung).
- Doppelbesteuerungsabkommen sind selten und decken viele relevante Staaten – etwa Spanien, Frankreich oder die Schweiz – nicht ab.
Hinzu kommt: Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) erleichtert zwar die zivilrechtliche Abwicklung internationaler Nachlässe, regelt aber keine steuerlichen Fragen. Dadurch bleibt das Risiko einer Nachlassspaltung im Steuerrecht bestehen.
(vgl. Kalbfleisch/Schlote, UVR 2013, 82–91; Korts, Stbg 2012, 300)
Praktische Streitfelder
In der Praxis ergeben sich drei besonders häufige Problemfelder:
- Immobilien im Ausland:
Immobilien werden in der Regel im Belegenheitsstaat besteuert. Wenn der Erblasser zusätzlich unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war, entsteht eine doppelte Steuerpflicht. - Bankkonten und Wertpapiere:
Konten bei ausländischen Banken führen regelmäßig zu Unsicherheiten über die steuerliche Zuordnung – insbesondere bei gemeinsamen Konten oder Treuhandstrukturen. - Unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze:
Während Deutschland hohe Freibeträge für Ehegatten und Kinder vorsieht, sind diese in anderen Staaten oft deutlich niedriger. Dies kann zu erheblichen Nachbelastungen führen.
(vgl. Kalbfleisch/Schlote, UVR 2013, 82–91; Winter/Grootens, juris Lexikon Steuerrecht)
Die Folge: Selbst rechtmäßig gezahlte Steuern im Ausland schützen nicht automatisch vor einer zweiten Besteuerung in Deutschland.
Strategien & Handlungsempfehlungen
Eine fundierte internationale Nachlassplanung kann Doppelbesteuerung effektiv verhindern.
- Frühzeitige steuerliche Planung:
Schon zu Lebzeiten sollten bestehende Vermögenswerte in allen betroffenen Ländern steuerlich analysiert werden. - Nutzung von DBA:
Bestehende Abkommen sollten gezielt genutzt werden, um Vermögenswerte steuerlich optimal zu strukturieren. - Internationale Nachlassstruktur:
Durch gesellschaftsrechtliche Gestaltung (z. B. Holding-Strukturen oder Schenkung zu Lebzeiten) lässt sich die Steuerbelastung oft erheblich reduzieren. - Rechtswahl und Abstimmung mit der EU-ErbVO:
Eine koordinierte Nachlassgestaltung verhindert, dass zivilrechtlich und steuerlich unterschiedliche Staaten zuständig sind. - Spezialisierte Beratung:
Nur eine fachübergreifende Beratung in Erb-, Steuer- und Internationalem Privatrecht gewährleistet eine rechtssichere Gestaltung.
(vgl. Kaminski, Stbg 2013, 214; Meßbacher-Hönsch, ErbStG-eKommentar 2025)

Fazit
Die Vermeidung von Doppelbesteuerung ist eine der größten Herausforderungen bei internationalen Erbfällen. Wer Vermögen in mehreren Ländern besitzt, sollte frühzeitig handeln:
- durch vorausschauende Planung,
- die Nutzung von DBA und Anrechnungsmöglichkeiten,
- und eine juristisch abgestimmte Nachlassstruktur.
Nur so lässt sich verhindern, dass dasselbe Vermögen zweimal besteuert wird – im Ausland und in Deutschland. Eine strategische Vorbereitung schützt Erben, sichert Vermögenswerte und minimiert steuerliche Risiken.
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Vertiefende Beiträge zur Nachlassstruktur mit Auslandsvermögen:
- Welches Erbrecht gilt? EU Erbrechtsverordnung bei internationalen Erbfällen
- Europäisches Nachlasszeugnis – Der Schlüssel zum Erbe in der EU
- Internationales Testament – Gültigkeit des letzten Willens über Grenzen hinweg
- Apostille & Legalisation – Auslandsdokumente im Erbfall richtig verwenden
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