Gemeinnützige vs. privatnützige (Familien-)Stiftung

Verfasst von
Max Hortmann
09 Jul 2025
Lesezeit:
12
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Gemeinnützige vs. privatnützige (Familien-)Stiftung – Unterschiede auf einen Blick

Gemeinnützige vs. privatnützige (Familien-)Stiftung – Unterschiede auf einen Blick
Gemeinnützige vs. privatnützige (Familien-)Stiftung – Unterschiede auf einen Blick

Gemeinnützige vs. privatnützige (Familien-)Stiftung: Die Wahl zwischen einer gemeinnützigen Stiftung und einer privatnützigen (Familien-)Stiftung ist eine fundamentale Entscheidung für jeden Stifter. Sie wirkt sich auf die steuerliche Behandlung, die langfristige Steuerung des Stiftungsvermögens sowie auf die persönliche und familiäre Absicherung aus. Beide Stiftungstypen verfolgen unterschiedliche Ziele und unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen einer gemeinnützigen Stiftung und einer privatnützigen Stiftung dar und erklärt, welche Faktoren bei der Wahl der passenden Stiftungsform berücksichtigt werden sollten.

Gemeinnützige vs. privatnützige (Familien-)Stiftung

Gemeinnützige Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen sind darauf ausgerichtet, einen gesellschaftlichen Nutzen zu schaffen. Ihr Zweck muss gemäß § 52 AO (Abgabenordnung) einem der anerkannten gemeinnützigen Ziele dienen, die im Gesetz festgelegt sind, wie etwa die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Sozialfürsorge, Umweltschutz oder Wohlfahrtspflege.

Ein zentraler Aspekt bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ist, dass alle Mittel und Erträge ausschließlich und unmittelbar für diesen gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen. Es ist untersagt, Gewinne zu erzielen, die nicht dem Zweck der Stiftung dienen. Diese Stiftungen sind somit uneigennützig und dürfen keine wirtschaftlichen Vorteile an den Stifter oder nahestehende Personen gewähren.

Familienstiftungen

Im Gegensatz dazu dienen Familienstiftungen primär privaten Interessen. Sie verfolgen Ziele wie die Vermögensverwaltung, Vermögenssicherung und Vermögensverteilung innerhalb der Familie. Häufig wird eine Familienstiftung gegründet, um Erbschaften zu regeln oder das Familienunternehmen zu erhalten. Der Stiftungszweck konzentriert sich daher auf das Wohl von Familienmitgliedern oder bestimmten Begünstigten, wie beispielsweise der Erhalt des Familienvermögens über Generationen hinweg.

Ein Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung besteht darin, dass eine Familienstiftung keine zwangsläufige Zweckbindung an das Gemeinwohl aufweisen muss. Sie dient privaten Zielen und kann daher auch private Auszahlungen und Vorteilsgewährungen an Familienangehörige enthalten, solange dies mit dem Stifterwillen übereinstimmt.

Steuerliche Behandlung und Steuervergünstigungen

Gemeinnützige Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen genießen erhebliche steuerliche Privilegien. Sie sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, solange sie ihre Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden. Diese Steuerbefreiung ist einer der wesentlichen Gründe, warum viele Stifter eine gemeinnützige Stiftung gründen.

Darüber hinaus sind sie gemäß § 3 Nr. 6 GewStG auch von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, die über den gemeinnützigen Zweck hinausgehen. Die Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar, was sie für Spender attraktiv macht, da sie ihre Steuerlast verringern können. Zusätzlich sind Erbschaften und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG von der Erbschafts- und Schenkungsteuer befreit.

Familienstiftungen

Familienstiftungen hingegen sind steuerpflichtig und unterliegen in der Regel der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Das bedeutet, dass die Stiftungsteuern auf Erträge und Gewinne gezahlt werden müssen, die sie erwirtschaftet, sofern diese nicht gemeinnützig verwendet werden. Auch die Spenden an Familienstiftungen sind nicht steuerlich absetzbar.

Ein steuerlicher Vorteil einer Familienstiftung kann jedoch die Erbschaftsteuerbefreiung sein, wenn die Stiftung als erbberechtigte Institution für die Familie dient. Erstattungssteuerpflichten, wie die Ersatzerbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), können die Stiftung langfristig zu einer steuerlich aufwendigeren Struktur machen, wenn sie als Familienvermögen dient und nach 30 Jahren mit einem steuerlichen "Erbfall" behandelt wird.

Steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen

Gemeinnützige Stiftungen

Die Möglichkeit, Spenden an eine gemeinnützige Stiftung steuerlich abzusetzen, stellt einen erheblichen Vorteil dar. Gemäß § 10b EStG können Spender Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen als Sonderausgaben absetzen. Dies sorgt für eine kontinuierliche Finanzierung der Stiftung durch private Spenden und verschafft der Stiftung eine finanzielle Stabilität, die sie langfristig in der Verwirklichung ihres Zwecks unterstützt.

Zudem sind Zustiftungen von Todes wegen sowie Erbschaften an eine gemeinnützige Stiftung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit, was diese Stiftungsform zu einem attraktiven Instrument für Philanthropen macht, die ihr Vermögen nach ihrem Tod einem guten Zweck widmen möchten.

Familienstiftungen

Für Familienstiftungen gilt: Zuwendungen an eine Familienstiftung sind nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Familienstiftung teilweise oder vollständig gemeinnützig ausgerichtet ist. In diesem Fall könnte ein gewisser Teil der Zuwendungen steuerlich begünstigt sein. Dennoch ist eine Familienstiftung weniger attraktiv für Spender im Vergleich zu einer gemeinnützigen Stiftung, da keine unmittelbaren Steuervergünstigungen gewährt werden.

Aufsicht und Kontrolle

Gemeinnützige Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen unterliegen einer staatlichen Aufsicht. Diese wird in der Regel durch die Bezirksregierung oder das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes wahrgenommen. Die Aufsicht hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Stiftung ihre gemeinnützigen Zwecke ordnungsgemäß erfüllt und dass die Mittel nicht für private Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus muss die Stiftung regelmäßig Berichte einreichen, um die Einhaltung der Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Bei Verstößen gegen die Satzung oder die gemeinnützigen Vorgaben kann es zu Streichungen der Steuervergünstigungen oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen kommen.

Familienstiftungen

Familienstiftungen unterliegen ebenfalls einer staatlichen Aufsicht, jedoch nicht in dem Maße wie gemeinnützige Stiftungen. Die Aufsicht konzentriert sich eher auf die Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben der Stiftung. Falls eine Familienstiftung gemeinnützige Zwecke verfolgt, könnte sie auch der Aufsicht der Finanzbehörden unterliegen, die sicherstellen, dass die Mittelverwendung den steuerlichen Anforderungen entspricht.

Die Stiftung muss in der Regel keine umfassenden Jahresberichte oder Tätigkeitsberichte einreichen, solange sie keine gemeinnützigen Ziele verfolgt. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Familienstiftungen nicht auf die gleiche Weise überwacht werden wie gemeinnützige Stiftungen, was eine größere Flexibilität bei der Verwaltung des Vermögens ermöglicht.

Vor- und Nachteile der Stiftungstypen

Vorteile der gemeinnützigen Stiftung

  • Steuerliche Begünstigungen für die Stiftung und Spender
  • Langfristige Finanzierbarkeit durch Spenden und Zustiftungen
  • Hohe Akzeptanz und Respekt aufgrund des Gemeinwohlzwecks
  • Wirkung auf die Gesellschaft durch die Verwirklichung eines guten Zwecks

Nachteile der gemeinnützigen Stiftung

  • Keine finanziellen Rückflüsse an den Stifter oder die Familie
  • Strenge gesetzliche Auflagen und Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden
  • Eingeschränkte Flexibilität bei der Verwendung des Vermögens

Vorteile der Familienstiftung

  • Vermögenssicherung und -weitergabe innerhalb der Familie
  • Flexibilität bei der Gestaltung des Stiftungszwecks
  • Ersatzsteuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer nach 30 Jahren
  • Geringerer Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer gemeinnützigen Stiftung

Nachteile der Familienstiftung

  • Steuerpflicht auf Erträge und Gewinne
  • Keine Steuervergünstigungen für Spender oder Zuwendungen
  • Erhöhte erbschaftsteuerliche Belastung durch die Ersatzerbschaftsteuer

Fazit: Wahl der richtigen Stiftung

Die Wahl der richtigen Stiftung ist eine strategische Entscheidung, die von den langfristigen Zielen des Stifters abhängt. Gemeinnützige Stiftungen eignen sich besonders für Stifter, die ein gesellschaftliches Vermächtnis hinterlassen möchten und steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen wollen. Familienstiftungen bieten eine größere Flexibilität bei der Vermögenssicherung und -weitergabe innerhalb der Familie, jedoch mit steuerlichen Belastungen und Auflagen.

Für Stifter, die langfristig planen und ihr Vermögen strategisch einsetzen möchten, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass die Wahl der Stiftung sowohl den persönlichen Zielen als auch den steuerlichen Anforderungen gerecht wird.

FAQs zur Stiftungserrichtung: Gemeinnützige vs. Privatnützige Stiftungen

1. Was ist der Unterschied zwischen einer gemeinnützigen und einer privatnützigen Stiftung?

  • Gemeinnützige Stiftungen verfolgen ausschließlich gesellschaftliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, wie etwa die Förderung von Kunst, Bildung oder sozialer Wohlfahrt. Ihr Vermögen darf nur für diese Zwecke verwendet werden.
  • Privatnützige Stiftungen (z. B. Familienstiftungen) dienen in erster Linie den Interessen des Stifters oder seiner Familie. Der Fokus liegt auf der Vermögenssicherung und -weitergabe innerhalb der Familie.

2. Welche steuerlichen Vorteile bietet eine gemeinnützige Stiftung?

  • Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, solange sie ihre Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden.
  • Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar.
  • Zustiftungen und Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, was sie besonders attraktiv für Philanthropen macht.

3. Kann ich von den steuerlichen Vorteilen einer gemeinnützigen Stiftung profitieren, wenn ich privatnützige Ziele verfolge?

Nein, privatnützige Stiftungen (z. B. Familienstiftungen) bieten keine steuerlichen Vorteile wie gemeinnützige Stiftungen. Spenden an eine Familienstiftung sind nicht absetzbar, und die Stiftung muss auf ihre Einkünfte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen.

4. Was passiert mit dem Vermögen einer Stiftung, wenn sie aufgelöst wird?

  • Gemeinnützige Stiftungen müssen in ihrer Satzung festlegen, dass das Vermögen im Fall einer Auflösung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine öffentliche Stelle fällt, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke weiterverwendet.
  • Familienstiftungen regeln die Verwendung des Vermögens ebenfalls in der Satzung. Im Fall einer Auflösung fällt das Vermögen an die Begünstigten, was häufig Familienmitglieder sind, solange die Stiftung nicht in gemeinnützige Zwecke umgewandelt wird.

5. Welche Stiftungsform eignet sich für die langfristige Vermögenssicherung?

Eine Familienstiftung ist besonders geeignet, wenn das Ziel die Vermögenssicherung und -weitergabe innerhalb der Familie oder der Familie und des Unternehmens ist. Sie schützt das Vermögen vor einer Zersplitterung und ermöglicht es, das Vermögen langfristig zu bewahren.

6. Wie hoch sind die Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung?

Die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung muss präzise und klar formuliert sein, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Sie muss den Zweck, die Mittelverwendung und die Selbstlosigkeit klar festlegen. Eine fehlerhafte oder ungenaue Satzung kann dazu führen, dass die Stiftung die steuerlichen Vorteile verliert oder ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

7. Was ist eine Ersatzerbschaftsteuer und wie betrifft sie Familienstiftungen?

Die Ersatzerbschaftsteuer tritt alle 30 Jahre in Kraft und bezieht sich auf das Vermögen einer Familienstiftung, das nach dieser Frist behandelt wird, als ob ein Erbfall stattgefunden hätte. Diese Regelung soll verhindern, dass Familienvermögen unbegrenzt steuerfrei in der Stiftung wächst. Familienstiftungen unterliegen dieser Steuerpflicht, während gemeinnützige Stiftungen von der Erbschaftsteuer befreit sind.

8. Welche Rolle spielt die Stiftungsaufsicht bei einer gemeinnützigen Stiftung?

Die staatliche Stiftungsaufsicht prüft regelmäßig, ob die Stiftung ihre Mittel und Erträge gemäß dem gemeinnützigen Zweck verwendet. Bei Verstößen gegen die Satzung oder die Gemeinnützigkeitsvorgaben kann es zu rechtlichen Konsequenzen oder zum Verlust der Steuervergünstigungen kommen.

9. Kann ich eine Familienstiftung mit gemeinnützigen Zwecken kombinieren?

Ja, es ist möglich, eine Mischform zu gründen, bei der ein Teil des Vermögens für gemeinnützige Zwecke verwendet wird, während der andere Teil der Familie zugutekommt. Solche Stiftungen sind komplex und müssen rechtlich gut strukturiert werden, um alle steuerlichen Anforderungen zu erfüllen.

10. Muss ich die Stiftung sofort in der vollen Größe gründen?

Nein, es ist auch möglich, mit einer kleinen Stiftung zu beginnen und die Stiftung später auf größere Ziele auszurichten. Bei einer Familienstiftung kann auch zunächst eine treuhänderische Stiftung als Vorstufe dienen, die später in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt wird.

11. Wie wähle ich zwischen einer gemeinnützigen und einer privatnützigen Stiftung?

Die Wahl zwischen einer gemeinnützigen und einer privatnützigen Stiftung hängt vor allem davon ab, ob du den gesellschaftlichen Nutzen fördern möchtest oder private Interessen wie die Vermögenssicherung und -weitergabe innerhalb der Familie im Vordergrund stehen. Wenn du ein Erbe schützen möchtest und das Vermögen für deine Familie erhalten willst, ist eine Familienstiftung sinnvoll. Wenn du hingegen Philanthropie betreiben möchtest und steuerliche Vorteile nutzen willst, ist eine gemeinnützige Stiftung die bessere Wahl.

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