Haftung Bank bei Betrug: Schutzpflichten und Schadenersatz
Die Haftung der Bank bei Betrug ist ein zentrales Thema für Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr. Auch wenn Überweisungen autorisiert wurden, können Banken zivilrechtlich haften – etwa bei fehlenden Warnungen oder technischen Sicherheitslücken.
Haftung Bank bei Betrug
Haftung Bank bei Betrug: Überblick zur rechtlichen Grundlage
In vielen Betrugsfällen autorisieren Kunden Zahlungen unter Täuschung. Die Bank haftet, wenn sie Pflichten aus dem Zahlungsdienstevertrag (§ 675u BGB) verletzt – etwa durch unterlassene Prüf- oder Schutzmaßnahmen. Die Grundlage: § 280 Abs. 1 BGB.
Ausführungspflicht vs. Schutzpflicht der Bank
Zwar sind Banken laut § 675o BGB zur Ausführung autorisierter Zahlungen verpflichtet. Doch bei objektivem Betrugsverdacht entsteht eine Warn- oder Prüfpflicht. Dies wurde mehrfach höchstrichterlich bestätigt:
BGH XI ZR 343/22: Schutzpflicht aus dem Vertragsverhältnis
BGH XI ZR 327/22: Verdacht muss sich „nahezu aufdrängen“
Mitverschulden bei betrugsbedingter Zahlung (§ 254 BGB)
Kunden haften mit, wenn sie grob fahrlässig TAN oder Zugangsdaten weitergeben. Aber: Die Bank kann sich nicht einfach entlasten, wenn ihre Systeme versagen oder offensichtliche Betrugssignale ignoriert wurden.
DSGVO-Auskunft & SCHUFA – Wenn die Bank „Fraud“ unterstellt
Viele Banken kündigen stillschweigend und kennzeichnen den Kunden intern als „Fraud“-Fall – oft ohne Geldwäschemeldung. Das kann zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen.
Fazit: Haftung Bank bei Betrug – mehr Schutz für Verbraucher
Die Rechtsprechung entwickelt sich klar in Richtung Verbraucherschutz: Die Bank haftet bei Pflichtverstößen – trotz Autorisierung. Moderne Betrugsformen wie Phishing, Social Engineering oder KI-Betrug erfordern aktive Sicherheitsmaßnahmen.
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Cybercrime & Strafrecht
Max Hortmann
Rechtsanwalt
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