Haftung Bank bei Betrug

Verfasst von
Max Hortmann
20 May 2025
Lesezeit:
4
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Haftung Bank bei Betrug: Schutzpflichten und Schadenersatz

Die Haftung der Bank bei Betrug ist ein zentrales Thema für Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr. Auch wenn Überweisungen autorisiert wurden, können Banken zivilrechtlich haften – etwa bei fehlenden Warnungen oder technischen Sicherheitslücken.

Haftung Bank bei Betrug

Haftung Bank bei Betrug: Überblick zur rechtlichen Grundlage

In vielen Betrugsfällen autorisieren Kunden Zahlungen unter Täuschung. Die Bank haftet, wenn sie Pflichten aus dem Zahlungsdienstevertrag (§ 675u BGB) verletzt – etwa durch unterlassene Prüf- oder Schutzmaßnahmen. Die Grundlage: § 280 Abs. 1 BGB.

Ausführungspflicht vs. Schutzpflicht der Bank

Zwar sind Banken laut § 675o BGB zur Ausführung autorisierter Zahlungen verpflichtet. Doch bei objektivem Betrugsverdacht entsteht eine Warn- oder Prüfpflicht. Dies wurde mehrfach höchstrichterlich bestätigt:

  • BGH XI ZR 343/22: Schutzpflicht aus dem Vertragsverhältnis
  • BGH XI ZR 327/22: Verdacht muss sich „nahezu aufdrängen“

BGH-Urteilsübersicht zur Bankhaftung bei Betrug (externer Link)

Prüfpflicht der Bank bei verdächtigen Transaktionen

  • Mehrere Überweisungen in kurzer Zeit
  • Plötzliche Auslandstransfers
  • Nervöses Verhalten am Schalter (Schockanrufe)

Banken müssen bei solchen Auffälligkeiten aktiv werden – etwa durch Rückfrage, Sperrung oder Warnung vor der Ausführung.

Technische Sicherheitsstandards und Haftung bei Lücken

  • Keine Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Fehlende Gerätebindung oder dynamische TAN
  • Nichteinhaltung vereinbarter Limits

Solche Versäumnisse begründen Organisationsverschulden. Mehr dazu bei der BaFin: MaRisk & Bankenaufsicht.

Mitverschulden bei betrugsbedingter Zahlung (§ 254 BGB)

Kunden haften mit, wenn sie grob fahrlässig TAN oder Zugangsdaten weitergeben. Aber: Die Bank kann sich nicht einfach entlasten, wenn ihre Systeme versagen oder offensichtliche Betrugssignale ignoriert wurden.

DSGVO-Auskunft & SCHUFA – Wenn die Bank „Fraud“ unterstellt

Viele Banken kündigen stillschweigend und kennzeichnen den Kunden intern als „Fraud“-Fall – oft ohne Geldwäschemeldung. Das kann zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen.

  1. Unbedingt DSGVO-Auskunft anfordern (Art. 15 DSGVO)
  2. SCHUFA-Eintrag prüfen
  3. Kommunikation mit der Bank dokumentieren

Fazit: Haftung Bank bei Betrug – mehr Schutz für Verbraucher

Die Rechtsprechung entwickelt sich klar in Richtung Verbraucherschutz: Die Bank haftet bei Pflichtverstößen – trotz Autorisierung. Moderne Betrugsformen wie Phishing, Social Engineering oder KI-Betrug erfordern aktive Sicherheitsmaßnahmen.

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Max Hortmann
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