Haftung und Compliance im KI-Bereich

Verfasst von
Max Hortmann
07 Jul 2025
Lesezeit:
9
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Haftung und Compliance im KI-Bereich

Compliance und Haftung in KI Startups

Einleitung

Die Haftung und Compliance im KI-Bereich stellen besonders für Gründer von KI-Start-ups eine der größten rechtlichen Herausforderungen dar. Künstliche Intelligenz bringt immense Möglichkeiten, aber auch erhebliche Risiken mit sich. Wer haftet, wenn ein KI-System Fehler macht oder eine Fehlentscheidung getroffen wird? Welche regulatorischen Anforderungen müssen eingehalten werden, damit das Unternehmen nicht in rechtliche Schwierigkeiten gerät? Wie können KI-Start-ups sicherstellen, dass ihre Produkte nicht nur innovativ, sondern auch rechtssicher sind?

In diesem Artikel beleuchten wir die Haftungsrisiken für KI-Entwickler, Betreiber und Nutzer sowie die wichtigsten Compliance-Vorgaben, die für jedes KI-Start-up unerlässlich sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Vertrauen bei Kunden und Investoren zu gewinnen.

Haftungsrisiken im KI-Bereich

Haftung des Entwicklers

Die Haftung des Entwicklers für KI-Systeme ist von entscheidender Bedeutung und erfordert eine genaue Auseinandersetzung mit den Rechtsvorschriften zur Produkthaftung. Wenn ein KI-System Fehler macht oder Entscheidungen trifft, die Schäden verursachen, könnte der Entwickler für die Fehlfunktionen verantwortlich gemacht werden. Im Falle eines fehlerhaften Produkts wird das Produkthaftungsgesetz nach § 1 ProdHaftG angewendet. Das bedeutet, dass der Entwickler für die Sicherheit des Systems verantwortlich ist, insbesondere wenn Sicherheitsmängel oder unzureichende Dokumentation zu Schäden führen.

Ein weiteres Problem entsteht bei der Nutzung von selbstlernenden KI-Systemen. Da diese Systeme nach der Implementierung weiter lernen und sich verändern, ist es eine juristische Herausforderung, festzulegen, wann und inwieweit der Entwickler weiter für das Verhalten des Systems nach dessen Inbetriebnahme verantwortlich ist. Wird ein KI-Fehler durch selbstständiges Lernen der Maschine verursacht, könnte der Entwickler haftbar gemacht werden, wenn er fehlerhafte Algorithmen oder unzureichende Tests durchgeführt hat.

Haftung des Betreibers

Neben den Entwicklern tragen auch die Betreiber von KI-Systemen eine bedeutende Verantwortung. Die Haftung des Betreibers ergibt sich aus der Überwachung und dem Einsatz von KI-Produkten. Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme regelmäßig gewartet, aktualisiert und überwacht werden, um Fehlfunktionen und unerwünschte Ergebnisse zu verhindern. Sollte es zu einem Schaden kommen, weil der Betreiber die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen hat, kann er nach § 823 BGB für den Schaden haften.

Besondere Herausforderungen bestehen bei Hochrisiko-KI-Systemen, wie sie in der Medizin oder im autonomen Fahren zum Einsatz kommen. In diesen Fällen wird die Haftung immer häufiger auch als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung diskutiert. Das bedeutet, dass der Betreiber auch dann haftbar gemacht werden kann, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, aber durch das KI-System ein Schaden entsteht.

Haftung des Nutzers

Nutzer von KI-Systemen haften in der Regel nicht direkt für Fehlfunktionen des Systems, es sei denn, sie haben das System unsachgemäß verwendet. Wenn ein Nutzer das System nicht regelmäßig aktualisiert oder Sicherheitslücken offen lässt, könnte er mitverschulden. Nach § 254 BGB könnten auch Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des KI-Systems entstehen, dem Nutzer zugerechnet werden. Dies betrifft auch Fehler in der Anwendung, bei denen der Nutzer beispielsweise sensible Daten nicht ausreichend schützt oder nicht auf Warnungen reagiert.

Ein weiteres Haftungsthema für Nutzer entsteht, wenn automatisierte Entscheidungen durch das KI-System zu rechtlichen Auswirkungen führen, etwa in der Arbeitswelt, der Finanzbranche oder im Gesundheitssektor. Verträge und Vereinbarungen mit Nutzern sollten klar regeln, in welchen Fällen der Nutzer mitverantwortlich gemacht werden kann.

Compliance im KI-Bereich

AI Act und DSGVO

Im Bereich Compliance sind KI-Start-ups besonders durch europäische Regulierungen betroffen. Der AI Act der EU stellt sicher, dass Hochrisiko-KI-Systeme klare Sicherheits-, Transparenz- und Dokumentationsanforderungen erfüllen müssen. Diese Regulierungen umfassen Regelungen zur Risikobewertung, Systemzertifizierung und Marktzugang.

Zusätzlich müssen alle KI-Start-ups, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Besonders Artikel 22 der DSGVO, der sich mit automatisierten Entscheidungen befasst, ist für viele KI-Systeme relevant. Betroffene Personen müssen darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden und welche automatisierten Entscheidungen auf Grundlage dieser Daten getroffen werden.

Produktsicherheitsanforderungen

Für KI-Produkte, die automatisierte Entscheidungen treffen oder personalisierte Dienste bieten, gelten spezifische Produktsicherheitsanforderungen. In der EU regelt die Marktüberwachungsverordnung (VO Nr. 2019/1020) die Anforderungen an Produktinformationen und die Konformitätserklärung. Besonders für KI-Systeme, die als Hochrisiko-Produkte eingestuft werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Systeme die Sicherheitsstandards erfüllen, die der AI Act vorgibt.

Start-ups müssen sicherstellen, dass ihre KI-Produkte regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüft und zertifiziert werden, um die Produktsicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Versicherungen für KI-Start-ups

Da Haftungsrisiken und Produkthaftung im KI-Bereich besonders hoch sind, ist es für KI-Start-ups von entscheidender Bedeutung, die richtigen Versicherungen abzuschließen:

  • Produkthaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte KI-Produkte oder Software entstehen. Sie ist besonders wichtig für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder vertreiben.
  • Cyberversicherung: Schützt vor Schäden durch Cyberangriffe, Datenverluste oder IT-Ausfälle, was für Unternehmen, die große Datenmengen verarbeiten, essentiell ist.
  • D&O-Versicherung: Die Directors and Officers-Versicherung schützt die Geschäftsführer und Vorstände vor persönlichen Haftungsansprüchen, die aus Fehlentscheidungen im Rahmen ihrer Tätigkeit resultieren können.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlungen

Für Gründer von KI-Start-ups ist es entscheidend, sich frühzeitig mit Haftungsrisiken und den Compliance-Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Haftung des Entwicklers, Betreibers und Nutzers muss verstanden und minimiert werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO und die Befolgung des AI Act bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Produkten.

Gründer sollten von Anfang an rechtliche Absicherungen treffen, sowohl in der Entwicklung ihrer KI-Systeme als auch in der Verwendung und dem Betrieb der Systeme. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Compliance-Prüfungen sind unerlässlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Haftungsfälle zu vermeiden.

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FAQ

1. Wer haftet, wenn ein KI-System Fehler macht?
Die Haftung im Falle eines Fehlers eines KI-Systems hängt davon ab, wer das System entwickelt, betreibt oder nutzt. Entwickler haften für Fehler in der Programmierung und unzureichende Tests, während Betreiber für die Überwachung und Wartung des Systems verantwortlich sind. Nutzer haften nur, wenn sie das System unsachgemäß einsetzen oder Sicherheitsvorkehrungen missachten.

2. Welche regulatorischen Anforderungen müssen KI-Start-ups einhalten?
KI-Start-ups müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen des AI Act und der DSGVO entsprechen. Dies umfasst Datenschutzvorgaben, Produktsicherheitsanforderungen und Sicherheitsstandards, um den rechtlichen Anforderungen für den Betrieb von KI-Produkten gerecht zu werden. Auch die Transparenz und die Einhaltung der Compliance-Vorgaben sind zentrale Bestandteile.

3. Was sind die wichtigsten Versicherungen für ein KI-Start-up?
Für KI-Start-ups sind besonders Produkthaftpflichtversicherung, Cyberversicherung und D&O-Versicherung (Directors and Officers) wichtig. Diese Versicherungen schützen das Unternehmen und die Führungskräfte vor Schäden, Cyberangriffen und Haftungsansprüchen.

4. Wie können Haftungsrisiken im KI-Bereich minimiert werden?
Haftungsrisiken im KI-Bereich können durch regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, korrekte Programmierung, sorgfältige Wartung der Systeme und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien minimiert werden. Eine klare Haftungsklausel in Verträgen und eine entsprechende Versicherung bieten zusätzlichen Schutz.

5. Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist erforderlich, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das KI-System ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt, insbesondere bei der Nutzung von Hochrisiko-Technologien oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

6. Was passiert, wenn ein KI-System gegen die DSGVO verstößt?
Wenn ein KI-System gegen die DSGVO verstößt, kann das Unternehmen mit hohen Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Es ist daher wichtig, dass KI-Start-ups sicherstellen, dass ihre Datenverarbeitung transparent und rechtmäßig erfolgt, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

7. Wie kann ich als KI-Start-up sicherstellen, dass meine Produkte den AI Act erfüllen?
Um den AI Act zu erfüllen, müssen KI-Start-ups sicherstellen, dass ihre Produkte Transparenzanforderungen einhalten, eine Risikobewertung durchgeführt wurde und die Sicherheitsanforderungen für Hochrisiko-KI-Produkte beachtet werden. Eine Dokumentation der Entscheidungsprozesse sowie regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind ebenfalls notwendig.

8. Muss ein KI-Start-up einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Ja, gemäß der DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn das KI-Start-up umfangreiche Datenverarbeitung betreibt oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, wie z. B. Gesundheitsdaten oder Daten zur Profilbildung.

Weiterführende Informationen:

Max Hortmann
Rechtsanwalt
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