Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was Opfer jetzt wirklich tun können - Anwalt hilft

Verfasst von
Max Hortmann
13 Nov 2025
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was Opfer jetzt wirklich tun können

Einleitung – wenn am Arbeitsplatz Grenzen verletzt werden

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz trifft Betroffene oft völlig überraschend und in Situationen, in denen ein geschütztes Arbeitsumfeld selbstverständlich sein sollte. Viele erleben sofort Scham, Unsicherheit oder die Sorge, berufliche Nachteile zu erleiden, wenn sie sich wehren. Andere fragen sich, ob ihr Erleben „schlimm genug“ sei oder ob ihnen jemand glauben würde.

Dieser Beitrag richtet sich ausdrücklich an Betroffene. Sie sollen eine klare Orientierung erhalten – ohne Druck, ohne Verpflichtung zur Meldung und mit dem sicheren Wissen, dass rechtliche Schritte möglich sind, auch wenn Sie anonym bleiben oder zunächst niemanden im Unternehmen informieren möchten.

1. Was sexuelle Belästigung rechtlich umfasst

Sinngemäß ergibt sich aus der Literatur zum Arbeitsrecht, dass sexuelle Belästigung jedes unerwünschte sexuell geprägte Verhalten ist, das die Würde von Beschäftigten verletzt. Dazu zählen insbesondere:

  • unerwünschte Berührungen oder körperliche Nähe
  • sexualisierte Kommentare, Anspielungen oder Bemerkungen
  • das Zusenden oder Zeigen pornographischer Inhalte
  • wiederholte Annäherungsversuche trotz klarer Ablehnung
  • digitale oder schriftliche Belästigungen über Chats, interne Systeme oder private Nachrichten

Rechtlich entscheidend ist nicht die Absicht des Täters, sondern Ihr Erleben und die erkennbare Ablehnung des Verhaltens.

2. Beweise sichern – bevor etwas verloren geht

Fundstellen zur digitalen Beweisführung zeigen, dass Betroffene frühzeitig alle verfügbaren Informationen sichern sollten. Dazu gehören:

  • Screenshots von Nachrichten
  • E-Mails, Chatverläufe, Bilder
  • Notizen über Gesprächsinhalte
  • Namen möglicher Zeug:innen

Je früher die Dokumentation erfolgt, desto stabiler ist später die Beweisgrundlage – unabhängig davon, ob Sie das Unternehmen informieren oder die Sache zunächst vertraulich halten wollen.

3. Vorfälle dokumentieren – chronologisch und sachlich

Aus arbeitsrechtlichen Kommentierungen ergibt sich, dass eine klare zeitliche Darstellung entscheidend ist. Notieren Sie:

  • Datum, Uhrzeit, Ort jedes Vorfalls
  • wer anwesend war
  • was genau passiert ist
  • Ihre spontane Reaktion
  • eventuelle Nachwirkungen

Diese Dokumentation stärkt Ihre Position sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren.

4. Interne Meldung – möglich, aber nicht verpflichtend

Arbeitsrechtliche Analysen stellen klar:
Sie müssen sexuelle Belästigung nicht zwingend an HR oder eine Führungskraft melden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, ist der Arbeitgeber verpflichtet:

  • den Vorwurf zu prüfen
  • Sie zu schützen
  • geeignete Maßnahmen zu ergreifen
  • Wiederholungen zu verhindern

Aber:
Sie dürfen sich genauso gut zuerst extern beraten lassen, bevor Sie intern etwas offenlegen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen – nicht beim Unternehmen.

5. Ihre Rechte als betroffene Person

Autorisierte arbeitsrechtliche Quellen halten sinngemäß fest:

  • Sie haben Anspruch auf eine sichere, belästigungsfreie Arbeitsumgebung.
  • Sie können Schutzmaßnahmen verlangen – etwa räumliche Trennung oder organisatorische Änderungen.
  • Sie haben Ansprüche auf Unterlassung des Verhaltens.
  • Sie können Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
  • Sie können verlangen, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Täter arbeitsrechtliche Konsequenzen zieht (z. B. Abmahnung, Versetzung, Kündigung).
  • Sie dürfen Maßnahmen einfordern, ohne Nachteile im Arbeitsverhältnis befürchten zu müssen.

6. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert – Haftung und Ansprüche

Wird eine Beschwerde ignoriert oder unzureichend bearbeitet, kann der Arbeitgeber selbst haften.
Sinngemäß wird in der arbeitsrechtlichen Literatur eine Verantwortung des Unternehmens angenommen, wenn:

  • Beschwerden nicht ernst genommen werden
  • keine Untersuchung erfolgt
  • keine Maßnahmen zum Schutz erfolgen
  • Betroffene weiterhin dem Täter ausgesetzt werden

In solchen Fällen kann der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld steigen.

7. Juristische Durchsetzung – Ihre Optionen

Abhängig vom Verhalten und dem Schweregrad stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Unterlassungsansprüche, wenn sich das Verhalten wiederholen könnte
  • Schmerzensgeld, wenn Ihre Würde verletzt wurde
  • arbeitsrechtliche Ansprüche, etwa auf Umsetzung oder Kündigung des Täters
  • Beistand in Verfahren, wenn die Belästigung strafrechtliche Relevanz erreicht
  • Nebenklage, wenn aus der Belästigung ein strafbares Verhalten wird

Sie bestimmen, welche Schritte Sie gehen möchten. Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis.

8. Soforthilfe – Beratung auch ohne Offenlegung gegenüber Arbeitgeber oder Täter

Sie haben jederzeit das Recht auf unabhängige rechtliche Beratung, ohne dass Ihr Arbeitgeber oder der Täter davon erfährt.
Eine vertrauliche Ersteinschätzung hilft Ihnen:

  • die Sachlage einzuordnen
  • den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen
  • Beweise korrekt zu sichern
  • unmittelbare Schutzmaßnahmen zu planen
  • realistische Erwartungen zu entwickeln

Viele Betroffene entscheiden sich erst sehr viel später für interne Meldungen oder rechtliche Schritte – und das ist vollkommen in Ordnung.

Wenn Sie betroffen sind

Sie müssen das nicht alleine tragen.
Ein strukturiertes, geschütztes Vorgehen kann Ihnen Sicherheit geben – sowohl emotional als auch rechtlich.

Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich jederzeit direkt an mich wenden.
Ihre Anfrage geht ohne jede Zwischenstelle unmittelbar auf meinem Schreibtisch ein – kein Team, keine Assistenz, kein Filter. Nur direkte, geschützte Kommunikation zwischen Ihnen und mir:

📧 mhortmann@hortmannlaw.com
📞 0160 9955 5525

Sie entscheiden selbst, was Sie mitteilen möchten. Sie müssen nichts vorbereiten, nichts begründen und keine Unterlagen vorab senden. Ich höre zu, ordne ein, schütze – und erkläre Ihnen vertraulich, welche Schritte möglich sind, ohne dass Ihr Arbeitgeber oder der Täter davon erfährt.

Einleitung zu den weiterführenden Artikeln

Damit Sie sich in Ihrem eigenen Tempo informieren können, habe ich weitere sensible Hintergrundanalysen erstellt. Jede davon richtet sich ausschließlich an Betroffene und erklärt klar, welche Rechte bestehen, wie Sie sich schützen können und welche Optionen es gibt – auch anonym und ohne sofortige Schritte.

Hier finden Sie die wichtigsten Themen, die Betroffenen häufig helfen, ihre Situation besser zu verstehen und Sicherheit zurückzugewinnen:

  1. Gaslighting nach sexueller Gewalt – wie Täter das Opfer verunsichern
  2. Wenn Täter Gegenanzeigen erstatten – Schutz vor Einschüchterung
  3. Schmerzensgeld nach sexueller Gewalt – realistische Beträge & Strategie
  4. Digitale sexualisierte Gewalt – was tun bei Leak oder Erpressung?
  5. Sexuelle Nötigung auf Partys & Dates – Beweise, Rechte, Hilfe
  6. Die größten Fehler nach einem sexuellen Übergriff – und wie man sie vermeidet
  7. Sexualisierte Gewalt im Nachtleben – Rechte im Club, Taxi & öffentlichem Raum
  8. Sexuelle Gewalt – Schutz vor Kontaktaufnahme durch Täter & rechtliche Hilfe ohne Anzeige
  9. Einverständnis oder sozialer Druck – wie Betroffene manipulative Situationen erkennen
  10. Deepfake-Porn – Notfall-Takedown und rechtlicher Schutz für Betroffene
  11. Finanzielle Abhängigkeit & emotionale Erpressung – Dynamiken im Sugar-Babe-Umfeld
  12. Digitale Prostitution – Schattenmarkt, Kontrollverlust & staatliche Schutzlücken
  13. Sugar-Erpressung – wenn intime Nachrichten oder Bilder zur Waffe werden

Max Hortmann
Rechtsanwalt
,
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