Anlagebetrug: Geldflüsse – Internationale Überweisungen als Spur
Verfasst von
Max Hortmann
27 Oct 2025
•
Lesezeit:
Diesen Beitrag teilen
Geldflüsse im Anlagebetrug – Internationale Überweisungen als Spur - Opfern wird geholfen
Jede Überweisung hinterlässt Spuren. Auch bei grenzüberschreitenden Betrugsstrukturen können Finanzströme technisch und rechtlich nachvollzogen werden. Wer die Spur des Geldes versteht, kann den Schaden begrenzen – und in vielen Fällen zumindest einen Teil der Gelder zurückholen.
Einleitung
Anlagebetrüger arbeiten international. Ihre Konten liegen in Malta, Frankreich, Italien oder osteuropäischen Staaten. Dennoch läuft jede Transaktion über regulierte Bank- und FinTech-Schnittstellen. Diese Zahlungsströme sind der Schlüssel zur Aufklärung.
Moderne Finanzforensik ermöglicht die Rückverfolgung nahezu jeder SEPA- oder SWIFT-Zahlung. Zwischen Empfängerkonto, Zwischenhändler und Wallet-Adresse existieren digitale Signaturen, die sich dokumentieren lassen. Der entscheidende Punkt: Geschädigte müssen frühzeitig handeln, bevor Konten geleert oder geschlossen werden.
Rechtlicher Rahmen
Die juristische Grundlage für Rückholung und Auskunft beruht auf mehreren Säulen: – § 263 StGB (Betrug) als Haupttatbestand, – § 261 StGB (Geldwäsche), wenn Gelder verschoben oder verschleiert werden, – Art. 15 DSGVO für Auskunftsansprüche gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern, – § 812 BGB für Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen.
Finanzinstitute haben zudem eigene Pflichten. Nach § 43 Geldwäschegesetz (GwG) müssen sie Verdachtsmeldungen abgeben, wenn Überweisungen nicht plausibel erscheinen. Wird ein Betrugsverdacht rechtzeitig angezeigt, können Institute Gelder einfrieren oder Rückrufe initiieren.
Typischer Verlauf internationaler Geldströme
Erste Einzahlung: Überweisung an ein Sammelkonto, oft bei FinTechs mit Sitz in Malta oder Zypern.
Weiterleitung: Innerhalb weniger Stunden Transfer an ein Zweitkonto in Frankreich oder Italien (z. B. „VTC By Chris“, „Creator Service SRLS“).
Aufsplittung: Die Beträge werden in Teilzahlungen an Briefkastenfirmen verteilt.
Kryptokonvertierung: Umwandlung in Stablecoins oder Bitcoin über Drittanbieter.
Abzug: Auszahlung an Wallets, die außerhalb des EU-Finanzraums liegen.
Diese Kaskade soll Nachverfolgung erschweren. Doch jede Transaktion ist über IBAN, BIC oder Blockchain-Adresse rekonstruierbar, solange sie zeitnah dokumentiert wird.
Forensische Möglichkeiten
SEPA-Recall: Banken können Rückrufverfahren einleiten, solange die Empfängerbank die Zahlung noch nicht endgültig gutgeschrieben hat.
SWIFT-Tracing: Bei internationalen Transfers erfolgt eine Nachverfolgung über SWIFT-Meldungen, die an die Bundesbank oder korrespondierende Banken weitergeleitet werden.
AML-Meldungen: Eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG zwingt Banken, interne Prüfungen einzuleiten. Sie müssen Konten einfrieren, wenn der Verdacht auf betrügerische Aktivitäten besteht.
Finanz-Forensik: Spezialisierte Kanzleien und Ermittler rekonstruieren Zahlungsströme über Kontoauszüge, API-Schnittstellen oder Blockchain-Analysen.
Juristische Bewertung
Jede Zahlung, die durch Täuschung veranlasst wurde, ist rechtsgrundlos. Schon mit Ausführung der Überweisung tritt der Schaden ein. Ob das Geld später in Kryptowährungen umgewandelt oder weitertransferiert wird, ändert daran nichts.
Zivilrechtlich bestehen Ansprüche gegen alle Zwischenempfänger. Nach § 816 Abs. 1 BGB kann der ursprüngliche Eigentümer Rückgabe des Erlöses verlangen, solange der Empfänger nicht gutgläubig war. In Betrugsfällen ist Gutgläubigkeit regelmäßig ausgeschlossen.
Haftbar sind auch Institute, die trotz Warnsignalen Überweisungen ausführten. Liegen identische Kontenempfänger bei mehreren Betrugsfällen vor, kann sich ein Regressanspruch wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten ergeben.
Symbolbild für Geldflüsse im Anlagebetrug: internationale Überweisungen, Bankpfade und digitale Spurverfolgung.
Internationale Zusammenarbeit
Die Rückholung über Grenzen hinweg erfolgt über das Europäische Mahnverfahren, Interpol-Anfragen oder direkte Rechtshilfeersuchen an ausländische Banken. Staaten mit SEPA-Anbindung (u. a. Italien, Frankreich, Malta, Zypern) sind verpflichtet, Ermittlungsanfragen zu beantworten.
Für Kryptowährungen gilt: Wallets sind pseudonym, nicht anonym. Über Blockchain-Forensik lassen sich Zahlungsflüsse identifizieren. Dienste wie Chainalysis oder TRM Labs liefern gerichtsfeste Nachweise über Wallet-Verknüpfungen.
Praktische Angriffspunkte
Dokumentation der Überweisungen – Kontoauszüge, Rückrufaufträge und Bankkommunikation sichern.
Sofortiger SEPA-Recall – noch am selben Tag bei der Bank beantragen.
Anzeige bei der FIU – Finanzaufsicht kann Überweisungen stoppen.
Auskunft nach DSGVO – Zahlungsdienstleister müssen Herkunft und Ziel der Gelder offenlegen.
Parallelverfahren – Strafanzeige und Zivilklage kombinieren.
Forensische Rekonstruktion – Erstellung eines Zahlungsdiagramms mit Zeitstempeln und Beträgen.
Beispielhafte Struktur einer Spurverfolgung
Ein Geschädigter überweist 50.000 Euro auf ein Konto bei einer angeblichen Investmentgesellschaft. Innerhalb von Stunden wird das Geld an ein französisches Unternehmen weitergeleitet, danach in Teilbeträgen auf italienische Konten transferiert. Schließlich landet der Rest in einem Krypto-Wallet.
Mit Kontoauszügen, SWIFT-Meldungen und Blockchain-Analysen lässt sich dieser Weg exakt rekonstruieren. Der Nachweis dieser Transaktionskette ermöglicht es Ermittlern, Beschlagnahmen oder Arrestbeschlüsse zu erwirken.
Symbolbild für Geldflüsse im Anlagebetrug: internationale Überweisungen, Bankpfade und digitale Spurverfolgung.
Fazit
Auch im internationalen Kontext ist Geld nicht spurlos verschwunden. Jede Transaktion hinterlässt einen digitalen Fingerabdruck. Je schneller Geschädigte reagieren und Beweisdaten sichern, desto höher ist die Chance auf Rückholung.
Die wichtigste Regel lautet: Zeit ist Beweismittel. Banken, Ermittlungsbehörden und spezialisierte Kanzleien müssen parallel agieren, bevor Täter Geld in unzugängliche Strukturen umleiten.
Kontakt
Hortmann Law unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei der forensischen Nachverfolgung von Überweisungen, SEPA-Recalls, Auskunftsanträgen und internationalen Arrestverfahren.
Verlinkungsblock – weiterführende Analysen und Ratgeber
Anlagebetrug
Ob vermeintlich seriöse Trading-Plattform, betrügerische Broker-App oder raffinierte Lockvogel-Taktik: Anlagebetrug nimmt viele Formen an – das Ergebnis ist oft dasselbe: hohe Verluste, gebrochene Versprechen und kein Ansprechpartner mehr. Wir helfen Betroffenen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, Ansprüche durchzusetzen und weitere Schäden zu verhindern. Wer früh reagiert, erhöht die Chance, Vermögenswerte zu sichern oder zurückzuholen.
Entdecken Sie weitere Beiträge zu aktuellen Themen rund um Digitalrecht, Cybercrime, Datenschutz, KI und Steuerrecht. Unsere verwandten Artikel geben Ihnen zusätzliche Einblicke und vertiefende Analysen.
Anlagebetrug
Cybercrime & Strafrecht
Krypto Betrug
Bank- und Plattformhaftung
12/11/2025
December 11, 2025
Krypto-Betrug & Haftung Bank: Anwalt erklärt Wege zum Geld zurück
Bei Krypto-Betrug lehnen Banken Erstattungen oft reflexhaft ab. Doch nach aktueller Rechtsprechung haften Banken häufig trotzdem – etwa bei ungewöhnlichen Überweisungen, klaren Warnsignalen oder Verletzung ihrer Prüf- und Warnpflichten. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und ob ein Anspruch gegen die Bank besteht.
Warum 2FA/3D Secure beim Raub wertlos ist – und die Bank trotzdem haftet
Eine starke Kundenauthentifizierung ist nur dann wirksam, wenn der Nutzer sein Gerät und seine biometrischen Merkmale freiwillig und eigenständig kontrolliert. Wird ein Smartphone geraubt oder unter Gewalt genutzt, ist die 2FA kein Sicherheitsmerkmal, sondern ein vom Täter missbrauchtes Werkzeug. Technische Logs oder „erfolgreiche“ 3D-Secure-Popups belegen keinen Kundenwillen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt echte Zustimmung; die Bank trägt das Risiko, wenn Täter ein Gerät kompromittieren. Zahlungen über ein geraubtes Smartphone sind nicht autorisiert und müssen erstattet werden.l
Gewalt, Raub, Kontrollverlust: Warum Täterhandlungen dir nie zugerechnet werden
Täterhandlungen dürfen einem Opfer von Gewalt zu keinem Zeitpunkt zugerechnet werden. Weder Anscheinsbeweis noch Rechtsscheinkonstruktionen greifen, wenn der Betroffene die Kontrolle über sein Gerät nicht mehr besitzt. Grobe Fahrlässigkeit setzt ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten voraus, das in einer Gewaltsituation per definitionem ausgeschlossen ist. Die Rechtsprechung bestätigt klar, dass Opfer eines Überfalls nicht für die Taten Dritter haften können und dass jede Form der Zurechnung oder Verantwortung in solchen Konstellationen gegen das System des Zahlungsdiensterechts verstößt.