Im Knowledge Hub finden Sie fundierte Analysen, aktuelle Fallstudien und praxisnahe Tools zu Digitalrecht, Datenschutz, Krypto, Steuer- und Kreativrechten. Unser Ziel: komplexe Themen verständlich machen und Ihnen konkrete Orientierung geben - von Compliance-Fragen bis hin zu strategischen Entscheidungen im digitalen Umfeld.

Ob Einzelperson, Creator, Journalist oder Jurist – hier finden Sie praxisnahe Einblicke, fundierte Analysen und direkt nutzbare Handlungsempfehlungen.

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Bei Krypto-Betrug lehnen Banken Erstattungen oft reflexhaft ab. Doch nach aktueller Rechtsprechung haften Banken häufig trotzdem – etwa bei ungewöhnlichen Überweisungen, klaren Warnsignalen oder Verletzung ihrer Prüf- und Warnpflichten. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und ob ein Anspruch gegen die Bank besteht.
Hausverwaltungen und Asset-Manager unterschreiben häufig Mietverträge, Nachträge oder Ergänzungen ohne klare Vollmacht oder Vertretungszusatz. Fehlt die nachweisbare Vertretungsmacht, kann der Vertrag nach § 550 BGB formnichtig und damit kündbar sein. Der Beitrag erklärt die rechtlichen Anforderungen an die Unterschrift, typische Fehlerquellen und zeigt, wie Mandanten ihre Vertragsarchitektur absichern.
Bauträgerverträge enthalten oft unklare Bezugnahmen auf externe Dokumente – „Baubeschreibung vom …“ oder „siehe Anlage“. Fehlen diese Unterlagen oder sind sie nicht fest mit dem Vertrag verbunden, liegt ein Schriftformverstoß nach § 550 BGB vor. Dieser Beitrag erläutert die juristische Tragweite solcher Formfehler, ihre wirtschaftlichen Risiken und wie sie bei Neubauprojekten rechtssicher vermieden werden können.
Mieterhöhungen und Preisänderungen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Gewerbemietrecht. Werden sie jedoch formlos vereinbart oder unklar dokumentiert, drohen Schriftformverstöße nach § 550 BGB. Dieser Beitrag erläutert, wann Index- und Staffelmieten der Schriftform bedürfen, welche Fehler bei E-Mail- oder Zusatzblatt-Änderungen auftreten – und wie Mandanten ihre Verträge rechtssicher gestalten.
Nachträge und Zusatzvereinbarungen sind das schwächste Glied jedes Gewerbemietvertrags. Fehlende Bezugnahmen auf den Hauptvertrag, unklare Unterschriften oder E-Mail-Abreden führen schnell zu Schriftformverstößen nach § 550 BGB – und damit zur vorzeitigen Kündbarkeit. Der Beitrag zeigt die häufigsten Fehler, ihre wirtschaftlichen Folgen und wie Mieter oder Vermieter sie strategisch prüfen können.
Unklare Flächenangaben, fehlende Pläne oder widersprüchliche Anlagen sind klassische Schriftformfallen. Dieser Beitrag erklärt, wann nach § 550 BGB die Bestimmtheit der Mietsache verletzt ist, welche Folgen drohen und wie Mieter oder
Die Schriftformpflicht nach § 550 BGB schützt vor wirtschaftlichen Überraschungen – und eröffnet zugleich juristische Angriffspunkte. Schon kleine Formfehler können langfristige Mietverträge kündbar machen. Der Beitrag erklärt Funktion, Risiko und Praxisnutzen der Schriftform im Gewerbemietrecht und zeigt, wie sie sich strategisch prüfen und einsetzen lässt.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das jeweilige Thema – klar, praxisnah und verständlich erklärt.
Nach der telefonischen Ersteinschätzung erhalten Sie unsere Beauftragungsunterlagen. Sobald diese unterzeichnet bei uns eingehen, beginnen wir mit der Sichtung Ihrer Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen ab.
Ja, wir beraten Sie gern per Telefon oder Video – bundesweit.
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und gemäß DSGVO gespeichert.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir gern, ob diese die Kosten übernimmt und holen auf Wunsch nach Mandatserteilung eine Deckungszusage ein.
Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, z. B. Verträge, Schriftverkehr, behördliche Schreiben oder gerichtliche Unterlagen. Im Zweifel helfen wir Ihnen gern bei der Zusammenstellung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 069 46 998 786, per E-Mail an info@hortmannlaw.com oder über unser Kontaktformular.
Die Abrechnung erfolgt bei uns ausschließlich auf Basis einer Honorarvereinbarung oder eines Pauschalhonorars – abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.
Bevor Sie uns beauftragen, erhalten Sie selbstverständlich eine klare und verbindliche Kostenübersicht. Es entstehen Ihnen keine versteckten Kosten, und Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über den finanziellen Rahmen.

Unabhängig davon, ob Sie eine Erstberatung, eine strategische Bewertung oder eine fortlaufende Vertretung benötigen, werden wir Ihren Fall vertraulich, gründlich und mit einem klaren Blick auf die nächsten Schritte prüfen.