Love Scam: Internationale Strafverfolgung – Grenzen der Ermittlungen

Verfasst von
Max Hortmann
02 Nov 2025
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Love Scam: Internationale Strafverfolgung – Grenzen der Ermittlungen

Interpol und Europol stoßen an Grenzen – warum Love-Scam-Täter international kaum verfolgt werden.

Wenn Täter verschwinden – und Ermittlungen ins Leere laufen

Viele Betroffene stellen nach ihrer Strafanzeige die gleiche Frage:
„Warum passiert nichts?“
Obwohl Namen, Konten und Chatverläufe bekannt sind, bleiben internationale Love-Scam-Täter oft unerreichbar.
Die Realität ist ernüchternd: Grenzüberschreitende Cyber- und Beziehungsdelikte sind schwer zu verfolgen, weil Polizei- und Justizstrukturen national organisiert sind, während Täter global agieren.

Für Opfer bedeutet das: Sie brauchen Geduld, Beweissicherung – und eine juristische Strategie, die über die reine Strafanzeige hinausgeht.

Warum internationale Ermittlungen scheitern

1. Täter sitzen im Ausland – meist außerhalb der EU

Viele Tätergruppen agieren aus Westafrika, Osteuropa oder Südostasien.
Diese Länder kooperieren kaum mit deutschen Ermittlungsbehörden.
Selbst wenn IP-Adressen und Kontoverbindungen bekannt sind, endet die Zuständigkeit deutscher Staatsanwaltschaften an der Landesgrenze.
Rechtshilfeersuchen dauern oft Monate oder bleiben unbeantwortet.

2. Fehlende Exekutivbefugnisse von Europol und Interpol

Europol und Interpol können Daten koordinieren, aber keine Täter festnehmen.
Beide Organisationen unterstützen nationale Behörden, sie handeln jedoch nicht selbstständig.
Ohne ein nationales Ermittlungsinteresse (z. B. durch deutsche Staatsanwaltschaften) bleibt der Fall unbearbeitet.

3. Beweissicherung ist komplex

Kommunikation läuft über WhatsApp, Telegram oder Dating-Apps, oft verschlüsselt oder gelöscht.
Selbst wenn Chat-Protokolle vorliegen, sind die rechtlichen Voraussetzungen für internationale Datenherausgabe hoch.
Datenschutzrechtliche Hürden und fehlende Abkommen verzögern oder verhindern Ermittlungen.

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Was Europol, Interpol und Eurojust tatsächlich leisten

  • Europol sammelt und verknüpft Daten aus den EU-Staaten, betreibt das Europol Information System (EIS) und unterstützt bei strategischen Analysen.
    → Kein Ermittlungsrecht, nur Koordination.
  • Interpol fungiert als internationales Kommunikationsnetz, stellt sogenannte Red Notices aus – aber kann keine Haftbefehle vollstrecken.
  • Eurojust hilft bei der justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams).
    → Effektiv nur, wenn mehrere EU-Staaten beteiligt sind.

Für Love-Scam-Fälle gilt: Nur bei klarer Verbindung zu europäischen Finanzströmen (Banken, Payment-Dienste, Krypto-Transfers) kommt es zu echten Ermittlungen.

Was Betroffene trotzdem tun können

Auch wenn internationale Strafverfolgung an Grenzen stößt, sind juristische Schritte möglich und oft erfolgreich:

  1. Anzeige in Deutschland
    → Strafanzeige ist wichtig, um den Schaden zu dokumentieren und die Spur in das polizeiliche Informationssystem einzuspeisen.
  2. Zivilrechtliche Ansprüche prüfen
    → Rückforderung von überwiesenen Geldern, ggf. Klage gegen Banken oder Zahlungsdienstleister, wenn Warnsignale übersehen wurden (§ 675u BGB).
  3. Beweissicherung & anwaltliche Aufbereitung
    → Eine strukturierte Darstellung von Überweisungen, Chatverläufen und Täterprofilen erhöht die Chance, dass Behörden tätig werden.
  4. Anzeige über spezialisierte Kanzleien und internationale Partnernetzwerke
    → Kooperation mit Kanzleien, die Erfahrung mit Auslandsermittlungen, Plattformanfragen und forensischer Beweissicherung haben.
  5. Steuer- und Geldwäscheaspekte beachten
    → Zahlungen ins Ausland können Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) auslösen – hier kann anwaltliche Beratung schützen, bevor Banken Konten sperren.

Warum Betroffene rechtlich begleitet werden sollten

Erfahrung zeigt: Je strukturierter ein Fall vorbereitet wird, desto eher greifen internationale Mechanismen.
Kanzleien können:

  • den Fall in das EU-Informationssystem einspeisen,
  • Rechtshilfeersuchen anstoßen,
  • Bankwege rekonstruieren,
  • Beweise so aufbereiten, dass sie gerichtsfest und übersetzbar sind.

Auch wenn Täter nicht sofort verhaftet werden, kann Vermögen eingefroren, Geldwäsche gestoppt und der Weg zur zivilrechtlichen Rückforderung geöffnet werden.

Fazit: Strafverfolgung endet nicht an Grenzen – sie braucht Strategie

Love-Scam-Fälle zeigen, dass Recht und Realität auseinanderfallen.
Täter handeln global, während Opfer im nationalen System feststecken.
Doch: Mit juristisch-forensischer Begleitung lassen sich internationale Spuren sichern und Verfolgung anstoßen.
Was Behörden allein oft nicht schaffen, gelingt mit gezielter anwaltlicher Arbeit:
Druck auf Plattformen, Banken und Zahlungsdienstleister – bis der Fall sichtbar und handlungsfähig wird.

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