Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt BaFin-Anzeige und Strafanzeige
Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt BaFin-Anzeige und Strafanzeige
Einleitung – Wann eine Anzeige bei Trade Markets entscheidend ist
Wer bei Trade Markets investiert und sein Geld nicht zurückerhält, steht schnell vor der Frage: An wen wende ich mich – an die BaFin, an die Polizei oder an beide? Bei Plattformen mit Sitz in Zypern ist die Zuständigkeit kompliziert. Während die BaFin über unerlaubte Finanzgeschäfte wacht, verfolgt die Staatsanwaltschaft Straftaten nach deutschem Recht. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie Anleger richtig vorgehen, welche Beweise benötigt werden und welche rechtlichen Folgen eine Anzeige haben kann.
1. Typischer Ablauf – Vom ersten Klick bis zum Totalverlust
Phase 1: Verlockende Werbung
Alles beginnt mit einer professionellen Anzeige auf Social Media oder Google. Versprochen werden hohe Renditen, angeblich abgesichert durch EU-Lizenzen oder bekannte Namen. Trade Markets nutzt dabei oft Fake-Artikel oder Promi-Bezüge („bekannt aus TV“) und lockt zu einer Registrierung mit kleinem Startbetrag.
Phase 2: Vertrauensaufbau
Kurz nach der Anmeldung meldet sich ein „Account-Manager“. Er spricht fließend Deutsch, erklärt die Plattform und begleitet die erste Einzahlung – meist 250 €. Kleine Gewinne erscheinen im Dashboard, erste Auszahlungen funktionieren. Dieses Vertrauen ist geplant: Es schafft Glaubwürdigkeit und öffnet die Tür zu höheren Summen.
Phase 3: Eskalation
Mit jedem Kontakt steigt der psychologische Druck. Opfer berichten von täglichen Anrufen, Dringlichkeitsargumenten („nur noch heute Bonus sichern“) und persönlicher Ansprache („Sie sind mein bester Kunde“). So entstehen Einzahlungen von mehreren tausend Euro – teils über Kreditkarte, teils per Überweisung auf ausländische Konten.
Phase 4: Blockade
Sobald ein Anleger auszahlen will, ändert sich der Ton. Die Auszahlung wird verzögert, neue Gebühren oder „Steuern“ werden verlangt. Wer nicht mehr zahlt, wird ignoriert oder gesperrt. Am Ende bleibt ein leerer Bildschirm – und das Gefühl, manipuliert worden zu sein.
2. Psychologische Strategien der Täter
Autoritätsprinzip: Bezug auf „lizenzierte Broker“ oder angebliche Banken.
Reziprozität: kleine Anfangserfolge, um Vertrauen zu schaffen.
Verknappung: künstliche Zeitlimits, um rationale Entscheidungen zu verhindern.
Soziale Bewährtheit: gefälschte Erfahrungsberichte und vermeintliche Erfolgsvideos.
Isolation: Tätern gelingt es, Anleger von Familie und Freunden fernzuhalten („Diskretion schützt Ihren Gewinn“).
Diese Techniken stammen aus dem Marketing – hier werden sie zur Täuschung missbraucht.
3. Echte Opferberichte – anonymisierte Beispiele aus der Praxis
Herr K. (55): „Mein Broker klang seriös. Er rief sogar sonntags an, fragte nach meiner Familie. Ich habe ihm vertraut – am Ende waren 30 000 € weg.“
Frau M. (62): „Die Plattform sah perfekt aus. Ich bekam Gewinnmails, Steuerabrechnungen, sogar ein angebliches CySEC-Zertifikat. Erst nach drei Monaten merkte ich, dass alles gefälscht war.“
Herr S. (48): „Als ich auszahlen wollte, hieß es, ich müsse erst 10 % Steuer überweisen. Danach war Funkstille. Ich habe Anzeige erstattet – und fühle mich trotzdem ohnmächtig.“
Diese Fälle zeigen: Opfer sind keine „Leichtgläubigen“. Sie wurden mit professionellen Methoden systematisch getäuscht.
4. Rückholversuche – was in der Praxis funktioniert
Bank- und Zahlungsdienstleister ansprechen
Sofort nach Erkennen des Betrugs sollte die Hausbank informiert werden. Ein Überweisungs-Rückruf oder Chargeback (bei Kreditkarte) ist oft der erste Schritt. Je schneller reagiert wird, desto größer die Chance auf Erfolg (§ 675u BGB).
Anzeige und anwaltliche Begleitung
Eine Strafanzeige (§ 263 StGB) dokumentiert den Betrug und kann spätere Ansprüche stützen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Anzeige, BaFin-Meldung und CySEC-Beschwerde koordiniert erfolgen – das erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden und Banken.
Recovery-Scams vermeiden
Viele Geschädigte geraten ein zweites Mal an Betrüger, die gegen Gebühr „Geldrückholung“ versprechen. Seriöse Kanzleien verlangen keine Vorauszahlungen und geben keine Erfolgsgarantien. Finger weg von anonymen „Fund-Recovery-Services“ im Internet.
Kontoauszüge sichern – alle Überweisungen an Trade Markets dokumentieren.
E-Mails und Chats speichern – auch Messenger-Verläufe exportieren.
Screenshots vom Kundenkonto – insbesondere Einzahlungs-, Bonus- und Auszahlungsseiten.
Telefonnotizen – Uhrzeit, Name, Inhalt der Gespräche.
Zeugen benennen – Angehörige, die Gespräche mitbekamen, können später bestätigen, wie die Täuschung ablief.
Diese Belege sind nicht nur für Polizei und Anwalt relevant, sondern auch für mögliche Bankhaftungs- oder Steuerverfahren.
6. Emotionale Dimension – der zweite Schaden
Nach dem finanziellen Verlust folgt häufig Scham, Selbstzweifel und Rückzug. Viele Opfer sprechen erst spät über das Geschehen. Aus anwaltlicher Erfahrung gilt: Offenheit ist der erste Schritt zur Aufarbeitung. Je früher das Umfeld informiert wird, desto eher kann Unterstützung erfolgen – juristisch, psychologisch und sozial.
Hilfreich sind:
Gespräche mit Angehörigen oder Therapeuten,
Selbsthilfegruppen für Online-Betrug,
rechtliche Beratung, um Kontrolle zurückzugewinnen.
Anleger sollten wissen: Der Betrug ist eine Strafhandlung, kein persönliches Versagen.
7. Rolle des Anwalts – von der Aufklärung bis zur Wiedergutmachung
Ein spezialisierter Anwalt für Anlage- und Kapitalmarktrecht übernimmt mehrere Funktionen:
Forensische Analyse der Transaktionen, Konten und Zahlungswege.
Koordination zwischen BaFin, Staatsanwaltschaft, CySEC und FIU.
Zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatz gegen Banken oder Plattformbetreiber.
Begleitung der Opfer im Ermittlungs- und Adhäsionsverfahren.
Er sorgt nicht nur für rechtliche Schritte, sondern auch für Struktur in einer emotional belastenden Situation.
8. Praktische Tipps für Geschädigte
Nicht allein bleiben – Kontakt zu anderen Betroffenen suchen.
Alle Unterlagen digital sichern – am besten in zwei Kopien (Cloud + extern).
Keine Kommunikation mit den Tätern – auch nicht bei Rückzahlungsversprechen.
Anwaltliche Beratung einholen – bevor man Zahlungen an Banken oder Behörden leistet.
Anzeige erstatten – frühzeitig, um Verjährung und Vermögensverschiebung zu verhindern.
Seriöse Informationsquellen nutzen – etwa BaFin-Warnungen oder Verbraucherzentralen.
9. Juristische Bewertung – aus Täuschung wird ein strukturelles Verbrechen
Der Trade Markets Anlagebetrug ist kein Einzelfall, sondern Teil eines europäischen Netzwerks aus Callcentern, Zahlungsdienstleistern und Scheinfirmen. Das rechtliche Vorgehen muss daher auf mehreren Ebenen ansetzen: Strafanzeige, zivilrechtliche Klage, Bankhaftung und steuerliche Bereinigung. Opfer, die strukturiert vorgehen, erhöhen ihre Chancen erheblich – insbesondere, wenn sie früh anwaltliche Unterstützung suchen.
Fazit – Opfer sind nicht machtlos
Der Verlust durch Trade Markets ist bitter, aber kein Endpunkt. Mit professioneller Hilfe können Beweise gesichert, Banken in Haftung genommen und rechtliche Schritte eingeleitet werden. Vor allem aber können Geschädigte ihr Selbstvertrauen zurückgewinnen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite – juristisch kompetent, menschlich verständnisvoll und strategisch vernetzt.
📞 Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525 💼 Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann – Spezialist für Anlagebetrug, Opferschutz und Bankhaftung
Die BaFin-Anzeige – Aufsichtliche Meldung nach § 37 Abs. 4 KWG
Warum die BaFin wichtig bleibt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die erste Adresse, wenn ein Anbieter ohne Genehmigung in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringt. Im Fall von Trade Markets gibt es Anzeichen, dass deutsche Anleger angesprochen wurden, obwohl keine eigenständige BaFin-Erlaubnis besteht. Nach § 32 KWG dürfen solche Geschäfte nur mit BaFin-Zulassung betrieben werden – alles andere ist unerlaubte Tätigkeit.
Wie man die BaFin richtig informiert
Online-Meldung: Auf der BaFin-Website steht ein Formular für „Hinweise zu unerlaubten Geschäften“.
Erforderliche Angaben: Name der Plattform, Domain, Ansprechpartner, Kommunikationsweg, eigene Investitionshöhe, Bankdaten des Empfängers.
Nach Eingang der Meldung prüft die BaFin, ob sie Maßnahmen nach § 37 Abs. 4 KWG ergreift – etwa eine öffentliche Warnung oder ein Untersagungsverfahren. Die Anzeige selbst löst noch kein Ermittlungsverfahren aus, trägt aber dazu bei, dass die BaFin und internationale Aufsichtsbehörden frühzeitig reagieren.
Was die BaFin nicht leisten kann
Die Behörde ersetzt kein Gericht und führt keine individuellen Rückzahlungen durch. Ihr Ziel ist Prävention und Marktaufsicht, nicht Schadensersatz. Trotzdem ist jede Meldung wertvoll, denn sie dokumentiert den Umfang des Betrugs und führt oft zu Warnhinweisen, die weitere Opfer verhindern.
Strafanzeige nach § 263 StGB – Wenn Betrug vorliegtAnwalt warnt vor Trade Markets Anlagebetrug und Aufsichtslücken bei CySEC-Brokern
Tatbestand und Bedeutung
Der deutsche § 263 StGB definiert Betrug als Täuschung über Tatsachen, die zu einer Vermögensverfügung und einem Schaden führt, mit der Absicht, sich zu bereichern. Bei Plattformen wie Trade Markets liegt dieser Tatbestand regelmäßig vor:
Falsche Angaben über Regulierung und Sicherheit („CySEC-lizenziert“, „garantierte Gewinne“),
manipulative Handelsergebnisse im Online-Dashboard,
verweigerte Auszahlungen.
Schon die Registrierung über irreführende Werbung kann eine Täuschung darstellen, wenn Anleger dadurch zu Einzahlungen veranlasst werden.
Ablauf der Strafanzeige
1. Anzeige erstatten
Jede Person kann eine Anzeige erstatten – formlos, kostenlos, ohne Anwaltspflicht. Empfohlen wird eine schriftliche Anzeige mit strukturiertem Sachverhalt:
Zeitpunkt der Anmeldung und Zahlungen,
Namen und Kontaktpersonen,
Kommunikationsinhalte,
konkreter Schaden.
Die Anzeige kann online, postalisch oder persönlich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Viele Länder bieten digitale Portale (z. B. onlinewache.de).
2. Beweismittel zusammenstellen
Wesentliche Unterlagen:
Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
Screenshots des Trading-Kontos,
E-Mails, Chat-Verläufe, Telefonnummern,
ggf. Video- oder Sprachaufzeichnungen von Anrufen.
Diese Beweise ermöglichen den Ermittlern, den Zahlungsfluss zu verfolgen und Konten zu identifizieren, über die Gelder liefen.
3. Polizeiliche Ermittlungen
Nach Eingang prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht. Ergibt sich ein hinreichender Verdacht, wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Polizei kontaktiert Banken, Zahlungsdienstleister und internationale Behörden (über Europol oder Interpol). Ziel ist die Identifikation der Täter und Sicherung von Vermögen.
4. Ergebnisse und Nebenklage
Ist ein Täter ermittelt, kann der Geschädigte als Nebenkläger auftreten. Mit anwaltlicher Unterstützung kann zugleich zivilrechtlich Schadensersatz geltend gemacht werden (sog. Adhäsionsverfahren).
Beweissicherung – Der Schlüssel zum Erfolg
Digitale Spuren sichern
Die meisten Betrugsfälle werden online abgewickelt. Darum gilt: Jede Spur zählt. Anleger sollten sofort nach Erkennen des Betrugs:
sämtliche Mails lokal speichern (nicht nur im Posteingang),
Chat-Protokolle exportieren,
Screenshots von Konto-Übersichten anfertigen,
Browser-Historien sichern. Je genauer die Dokumentation, desto leichter können Ermittler Muster erkennen.
Zeugen und Kontakte
Auch Telefonnotizen oder Gesprächsprotokolle sind wichtig. Wer Anrufe aufgezeichnet oder mitschreiben konnte, liefert wertvolle Hinweise auf Täternetzwerke und Callcenter-Standorte.
Zusammenarbeit von BaFin, FIU und Staatsanwaltschaft
FIU – Financial Intelligence Unit
Neben BaFin und Polizei ist die FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zuständig für Geldwäscheverdachtsmeldungen. Erhält sie Hinweise auf Konten, über die Anlegergelder liefen, kann sie diese einfrieren lassen oder an ausländische Behörden weiterleiten.
Kooperation der Behörden
In Fällen wie Trade Markets tauschen BaFin, FIU, CySEC und ESMA regelmäßig Daten aus. Dadurch lassen sich Zahlungswege zwischen Zypern, Deutschland und Drittstaaten nachvollziehen. Die Ermittlungen sind komplex, zeigen aber: jede einzelne Anzeige erhöht den Druck auf die Täter und deren Banken.
Zivilrechtliche Folgen der Strafanzeige
Auch wenn eine Strafanzeige primär der Strafverfolgung dient, hat sie zivilrechtliche Wirkung:
Anerkennung des Schadens als Folge einer Straftat,
erleichterte Beweisführung in einem späteren Schadensersatzprozess,
mögliche Teilnahme an beschlagnahmten Vermögenswerten im Strafverfahren.
Gerichte können im Strafurteil bereits über Entschädigung entscheiden (Adhäsionsverfahren). Ein Anwalt sorgt dafür, dass dieser Anspruch fristgerecht gestellt wird.
Internationale Dimension – Rechtshilfe mit Zypern
Da Trade Markets von Zypern aus operiert, spielt internationale Rechtshilfe eine Rolle. Über die europäische Ermittlungsanordnung (EEA) können deutsche Staatsanwaltschaften Beweismittel von den zyprischen Behörden anfordern. Parallel kann über die CySEC eine Aufsichtsanfrage gestellt werden, ob gegen den Anbieter bereits Verfahren laufen. Ein spezialisierter Anwalt mit Zypern-Kooperation koordiniert diese Schritte.
Praktische Handlungsempfehlungen des Anwalts
BaFin und Polizei informieren – beide Wege parallel beschreiten.
Beweise digital sichern – nichts löschen oder verändern.
Bank kontaktieren – Überweisungsrückruf oder Sperrung veranlassen.
Anwalt einschalten – Koordination von Strafanzeige, CySEC-Beschwerde und Zivilklage.
Steuerliche Prüfung – mögliche Meldung von Verlusten oder Scheingewinnen vorbereiten.
Kommunikation dokumentieren – jede E-Mail und jeden Anruf festhalten.
Juristische Bewertung – Chancen und Grenzen
Eine Anzeige ist kein Automatismus für Rückzahlung, aber sie eröffnet die rechtliche Spur:
Sie zwingt Behörden, Vorgänge zu prüfen.
Sie schafft Akten, auf die sich Zivilanwälte stützen können.
Sie signalisiert Zahlungsdienstleistern und Banken, dass Ermittlungen laufen.
Je mehr Geschädigte anzeigen, desto eher entsteht ein verbundenes Verfahren, das internationale Rechtshilfe aktiviert.
Fazit – Anzeige stellen, bevor Fristen ablaufen
Der Trade Markets Anlagebetrug ist ein Paradebeispiel für grenzüberschreitende Kriminalität. Nur durch koordinierte Anzeigen bei BaFin und Staatsanwaltschaft lassen sich Täterketten aufdecken und Vermögen sichern. Anleger sollten nicht zögern, sondern handeln:
Anzeige erstatten,
Beweise sichern,
Anwalt beauftragen.
Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Meldung bis zur Akteneinsicht und koordiniert die Kommunikation mit Behörden in Deutschland und Zypern. 📞 Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525 💼 Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann – Spezialist für Anlagebetrug, BaFin-Verfahren und Strafanzeigen nach § 263 StGB
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