Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt CySEC-Lizenz, BaFin-Warnung und Haftung
Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
•
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Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt CySEC-Lizenz, BaFin-Warnung und Haftung
Einleitung – Was steckt hinter dem Fall Trade Markets ?
Die Plattform Trade Markets wirbt mit professionellen Online-Investments, angeblicher EU-Regulierung und „hohen Renditen bei maximaler Sicherheit“. Tatsächlich beruft sich das Unternehmen auf eine Zulassung der zypriotischen Finanzaufsicht CySEC und tritt gegenüber deutschen Anlegern als seriöser Broker auf. Doch hinter der Fassade mehren sich die Hinweise auf Anlagebetrug und missbräuchliche Lizenznutzung. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was eine CySEC-Lizenz bedeutet, wann die BaFin eingreift und wer bei Verlusten haftet. Ziel ist eine klare, juristische Orientierung für Anleger, die rechtzeitig handeln und ihr Geld sichern wollen.
1. Typischer Ablauf – Vom ersten Klick bis zum Totalverlust
Phase 1: Verlockende Werbung
Alles beginnt mit einer professionellen Anzeige auf Social Media oder Google. Versprochen werden hohe Renditen, angeblich abgesichert durch EU-Lizenzen oder bekannte Namen. Trade Markets nutzt dabei oft Fake-Artikel oder Promi-Bezüge („bekannt aus TV“) und lockt zu einer Registrierung mit kleinem Startbetrag.
Phase 2: Vertrauensaufbau
Kurz nach der Anmeldung meldet sich ein „Account-Manager“. Er spricht fließend Deutsch, erklärt die Plattform und begleitet die erste Einzahlung – meist 250 €. Kleine Gewinne erscheinen im Dashboard, erste Auszahlungen funktionieren. Dieses Vertrauen ist geplant: Es schafft Glaubwürdigkeit und öffnet die Tür zu höheren Summen.
Phase 3: Eskalation
Mit jedem Kontakt steigt der psychologische Druck. Opfer berichten von täglichen Anrufen, Dringlichkeitsargumenten („nur noch heute Bonus sichern“) und persönlicher Ansprache („Sie sind mein bester Kunde“). So entstehen Einzahlungen von mehreren tausend Euro – teils über Kreditkarte, teils per Überweisung auf ausländische Konten.
Phase 4: Blockade
Sobald ein Anleger auszahlen will, ändert sich der Ton. Die Auszahlung wird verzögert, neue Gebühren oder „Steuern“ werden verlangt. Wer nicht mehr zahlt, wird ignoriert oder gesperrt. Am Ende bleibt ein leerer Bildschirm – und das Gefühl, manipuliert worden zu sein.
2. Psychologische Strategien der Täter
Autoritätsprinzip: Bezug auf „lizenzierte Broker“ oder angebliche Banken.
Reziprozität: kleine Anfangserfolge, um Vertrauen zu schaffen.
Verknappung: künstliche Zeitlimits, um rationale Entscheidungen zu verhindern.
Soziale Bewährtheit: gefälschte Erfahrungsberichte und vermeintliche Erfolgsvideos.
Isolation: Tätern gelingt es, Anleger von Familie und Freunden fernzuhalten („Diskretion schützt Ihren Gewinn“).
Diese Techniken stammen aus dem Marketing – hier werden sie zur Täuschung missbraucht.
3. Echte Opferberichte – anonymisierte Beispiele aus der Praxis
Herr K. (55): „Mein Broker klang seriös. Er rief sogar sonntags an, fragte nach meiner Familie. Ich habe ihm vertraut – am Ende waren 30 000 € weg.“
Frau M. (62): „Die Plattform sah perfekt aus. Ich bekam Gewinnmails, Steuerabrechnungen, sogar ein angebliches CySEC-Zertifikat. Erst nach drei Monaten merkte ich, dass alles gefälscht war.“
Herr S. (48): „Als ich auszahlen wollte, hieß es, ich müsse erst 10 % Steuer überweisen. Danach war Funkstille. Ich habe Anzeige erstattet – und fühle mich trotzdem ohnmächtig.“
Diese Fälle zeigen: Opfer sind keine „Leichtgläubigen“. Sie wurden mit professionellen Methoden systematisch getäuscht.
4. Rückholversuche – was in der Praxis funktioniert
Bank- und Zahlungsdienstleister ansprechen
Sofort nach Erkennen des Betrugs sollte die Hausbank informiert werden. Ein Überweisungs-Rückruf oder Chargeback (bei Kreditkarte) ist oft der erste Schritt. Je schneller reagiert wird, desto größer die Chance auf Erfolg (§ 675u BGB).
Anzeige und anwaltliche Begleitung
Eine Strafanzeige (§ 263 StGB) dokumentiert den Betrug und kann spätere Ansprüche stützen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Anzeige, BaFin-Meldung und CySEC-Beschwerde koordiniert erfolgen – das erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden und Banken.
Recovery-Scams vermeiden
Viele Geschädigte geraten ein zweites Mal an Betrüger, die gegen Gebühr „Geldrückholung“ versprechen. Seriöse Kanzleien verlangen keine Vorauszahlungen und geben keine Erfolgsgarantien. Finger weg von anonymen „Fund-Recovery-Services“ im Internet.
Kontoauszüge sichern – alle Überweisungen an Trade Markets dokumentieren.
E-Mails und Chats speichern – auch Messenger-Verläufe exportieren.
Screenshots vom Kundenkonto – insbesondere Einzahlungs-, Bonus- und Auszahlungsseiten.
Telefonnotizen – Uhrzeit, Name, Inhalt der Gespräche.
Zeugen benennen – Angehörige, die Gespräche mitbekamen, können später bestätigen, wie die Täuschung ablief.
Diese Belege sind nicht nur für Polizei und Anwalt relevant, sondern auch für mögliche Bankhaftungs- oder Steuerverfahren.
6. Emotionale Dimension – der zweite Schaden
Nach dem finanziellen Verlust folgt häufig Scham, Selbstzweifel und Rückzug. Viele Opfer sprechen erst spät über das Geschehen. Aus anwaltlicher Erfahrung gilt: Offenheit ist der erste Schritt zur Aufarbeitung. Je früher das Umfeld informiert wird, desto eher kann Unterstützung erfolgen – juristisch, psychologisch und sozial.
Hilfreich sind:
Gespräche mit Angehörigen oder Therapeuten,
Selbsthilfegruppen für Online-Betrug,
rechtliche Beratung, um Kontrolle zurückzugewinnen.
Anleger sollten wissen: Der Betrug ist eine Strafhandlung, kein persönliches Versagen.
7. Rolle des Anwalts – von der Aufklärung bis zur Wiedergutmachung
Ein spezialisierter Anwalt für Anlage- und Kapitalmarktrecht übernimmt mehrere Funktionen:
Forensische Analyse der Transaktionen, Konten und Zahlungswege.
Koordination zwischen BaFin, Staatsanwaltschaft, CySEC und FIU.
Zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatz gegen Banken oder Plattformbetreiber.
Begleitung der Opfer im Ermittlungs- und Adhäsionsverfahren.
Er sorgt nicht nur für rechtliche Schritte, sondern auch für Struktur in einer emotional belastenden Situation.
8. Praktische Tipps für Geschädigte
Nicht allein bleiben – Kontakt zu anderen Betroffenen suchen.
Alle Unterlagen digital sichern – am besten in zwei Kopien (Cloud + extern).
Keine Kommunikation mit den Tätern – auch nicht bei Rückzahlungsversprechen.
Anwaltliche Beratung einholen – bevor man Zahlungen an Banken oder Behörden leistet.
Anzeige erstatten – frühzeitig, um Verjährung und Vermögensverschiebung zu verhindern.
Seriöse Informationsquellen nutzen – etwa BaFin-Warnungen oder Verbraucherzentralen.
9. Juristische Bewertung – aus Täuschung wird ein strukturelles Verbrechen
Der Trade Markets Anlagebetrug ist kein Einzelfall, sondern Teil eines europäischen Netzwerks aus Callcentern, Zahlungsdienstleistern und Scheinfirmen. Das rechtliche Vorgehen muss daher auf mehreren Ebenen ansetzen: Strafanzeige, zivilrechtliche Klage, Bankhaftung und steuerliche Bereinigung. Opfer, die strukturiert vorgehen, erhöhen ihre Chancen erheblich – insbesondere, wenn sie früh anwaltliche Unterstützung suchen.
Fazit – Opfer sind nicht machtlos
Der Verlust durch Trade Markets ist bitter, aber kein Endpunkt. Mit professioneller Hilfe können Beweise gesichert, Banken in Haftung genommen und rechtliche Schritte eingeleitet werden. Vor allem aber können Geschädigte ihr Selbstvertrauen zurückgewinnen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite – juristisch kompetent, menschlich verständnisvoll und strategisch vernetzt.
📞 Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525 💼 Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann – Spezialist für Anlagebetrug, Opferschutz und Bankhaftung
CySEC-Lizenz – Seriös auf den ersten Blick, riskant im Detail
Wie die CySEC arbeitet
Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) vergibt Lizenzen an Investmentfirmen (CIFs) mit Sitz in Zypern. Dazu gehört auch die Gesellschaft T Markets EU Limited, die unter der Lizenznummer 208/13 zugelassen ist. Mit dieser Erlaubnis dürfen Broker nach der EU-Richtlinie MiFID II in allen Mitgliedsstaaten Dienstleistungen anbieten – das sogenannte Passporting. Formal muss ein CySEC-regulierter Broker Transparenzpflichten einhalten, Kundengelder getrennt verwahren und regelmäßig über Risiken aufklären. In der Praxis zeigen sich jedoch große Lücken in der Überwachung. Die europäische Aufsicht ESMA stellte mehrfach fest, dass viele zypriotische Firmen trotz Lizenz „hohe Verbraucherrisiken“ verursachen – etwa durch aggressive Telefonakquise, irreführende Werbung und spekulative CFD-Produkte. Auch Trade Marketsnutzt dieses System, um deutsche Kunden anzusprechen.
Warum eine Lizenz keine Garantie ist
Eine CySEC-Lizenz signalisiert zwar formale Regulierung, sie ist aber kein Qualitätssiegel für Verbraucherschutz. Die Aufsicht liegt bei der Behörde in Nikosia, nicht bei der BaFin. Das bedeutet: Wenn ein deutscher Anleger geschädigt wird, ist zunächst die zypriotische Behörde zuständig. Ermittlungen laufen langsamer, die Kommunikation erfolgt auf Englisch – und Entschädigungen sind selten. Selbst lizenzierte Broker wurden bereits wegen Pflichtverstößen und Verstößen gegen MiFID II sanktioniert. CySEC hat in den letzten Jahren zwar Bußgelder verhängt und mehrere Lizenzen entzogen, doch viele dubiose Anbieter verlagern ihre Marken und treten unter neuen Domains wieder auf.
Fazit zur CySEC-Lizenz
Eine CySEC-Registrierung bedeutet nicht automatisch seriöses Geschäft. Trade Markets mag formell reguliert sein, doch Verbraucher sollten auf eigene Warnsignale achten: fehlendes Impressum, anonyme Zahlungswege, Druck zu Schnell-Einzahlungen und fehlende Auszahlungen. Anleger sollten immer die BaFin-Datenbank und die ESMA-Warnlisten prüfen, bevor sie Geld überweisen. Eine Lizenznummer allein schützt nicht vor Betrug.
BaFin-Warnung – Frühwarnsystem für deutsche Anleger
Rolle der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht den Finanzmarkt in Deutschland und veröffentlicht regelmäßig Warnmeldungen zu unerlaubten Anbietern. Auch wenn die BaFin keine ausländischen Firmen direkt reguliert, arbeitet sie mit Behörden wie der CySEC und ESMA zusammen, um Verbraucher zu schützen. Ihre Warnungen sind ein wichtiger Indikator dafür, wenn eine Plattform wie Trade Markets auffällig wird.
Typische Warnsignale laut BaFin
Versprechen von „garantierten Renditen“ oder „risikofreiem Handel“
Unklare Firmensitze oder wechselnde Domains
Aggressive Telefonwerbung und Drängen zu Einzahlungen
Keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme oder Sperrung des Kontos Solche Hinweise reichen oft, damit die BaFin ein Verfahren einleitet oder öffentlich warnt. Sie nutzt dazu § 37 Abs. 4 KWG (Erlaubnisvorbehalt und Warnbefugnis). Im Fall von Trade Markets gab es bereits Verdachtsmomente, dass die Plattform unter verschiedenen Namen auftritt und Auszahlungen verweigert.
Was Anleger tun sollten
Wer Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bemerkt, sollte über das BaFin-Beschwerdeformular eine Meldung abgeben. Jede Einreichung hilft, Behörden auf Muster aufmerksam zu machen. Zwar kann die BaFin keine individuelle Rückzahlung erzwingen, doch sie informiert die Strafverfolgung und veröffentlicht Warnungen, die weitere Opfer verhindern. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) empfiehlt, bei „schnellem Gewinn ohne Risiko“ grundsätzlich Skepsis walten zu lassen.
Haftung bei Anlagebetrug – wer trägt die Verluste?
Primärhaftung der Betreiber
Im Betrugsfall haften grundsätzlich die Betreiber der Plattform. Sie verletzen Vertragspflichten und begehen unter Umständen strafbaren Betrug nach § 263 StGB. Opfer können zivilrechtlich auf Schadensersatz und Rückzahlungklagen (§ 826 BGB – sittenwidrige Schädigung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB). In der Praxis scheitern viele Verfahren an der Vollstreckung, weil die Firmen im Ausland sitzen oder Briefkastenfirmen nutzen. Dennoch kann ein Urteil später hilfreich sein, wenn Behörden Vermögen beschlagnahmen.
Banken als Mitverantwortliche
1. Empfängerbank: Nach § 25h KWG und § 4 GwG müssen Banken Verdachtsfälle auf Geldwäsche melden und Konten überwachen. Wenn eine Empfängerbank offensichtlich für Betrugszwecke genutzt wird (z. B. viele Einzahlungen verschiedener Privatpersonen), hat sie eine Pflicht zum Einschreiten. Unterlässt sie das, liegt ein Verstoß gegen Schutzgesetze vor – mit möglicher Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB. 2. Hausbank des Anlegers: Auch die überweisende Bank trägt Sorgfaltspflichten. Bei ungewöhnlichen Auslandsüberweisungen muss sie unter Umständen nachfragen (§ 241 Abs. 2 BGB). Ignoriert sie den Hinweis auf einen Betrug und führt trotzdem aus, kann sie mitverantwortlich sein. Mehrere Oberlandesgerichte haben dazu bereits Entscheidungen getroffen, die den Schutz des Bankkunden stärken.
Grenzen der Bankhaftung
Nach § 675u BGB haftet die Bank nur bei nicht autorisierten Zahlungen. Da Betrugsopfer die Überweisung selbst ausgelöst haben, gilt die Transaktion als autorisiert. Ein Rückruf ist nur möglich, solange die Gutschrift nicht endgültig erfolgt ist. Bei Kartenzahlungen kann unter Umständen ein Chargeback-Verfahren helfen. Je schneller der Kunde reagiert, desto höher die Chance auf Erstattung.
Investor Compensation Fund (ICF)
In Zypern existiert ein Anleger-Entschädigungsfonds, der bis zu 20 000 € pro Kunde abdeckt, wenn ein lizenzierter Broker zahlungsunfähig wird. Allerdings greift dieser Fonds nur, wenn die CySEC den Entschädigungsfall feststellt – bei vorsätzlichem Betrug ist das selten. Dennoch sollten Anleger Ansprüche vorsorglich anmelden.
Anlagebetrug durch Trade Markets – Anwalt warnt vor Broker & zeigt rechtliche Schritte
Strafanzeige und Beweissicherung – so gehen Betroffene vor
Strafrechtliche Anzeige nach § 263 StGB
Jeder, der durch Trade Markets geschädigt wurde, sollte unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Betrug liegt vor, wenn durch Täuschung ein Vermögensschaden entsteht und der Täter in Bereicherungsabsicht handelt. Für die Ermittlungen sind aussagekräftige Beweise entscheidend.
Namen angeblicher Berater oder Kontaktdaten der Plattform Alle Unterlagen sollten digital gesichert werden. Sie bilden die Grundlage für Straf- und Zivilverfahren. Je früher die Anzeige erfolgt, desto besser können Behörden Zahlungsströme nachverfolgen und Konten einfrieren.
Zusätzliche Meldung an CySEC und BaFin
Parallel zur Strafanzeige empfiehlt sich eine Beschwerde bei der CySEC. Diese verfügt über eine Investor-Protection-Abteilung und prüft Hinweise auf Verstöße gegen die MiFID-Regeln. Auch eine Meldung an die BaFin hilft, internationale Kooperationen anzustoßen. Oft arbeiten Behörden über Europol und ESMA zusammen, wenn viele deutsche Anleger betroffen sind.
Steuerliche Folgen des Anlagebetrugs
Scheingewinne und Steuerpflicht
Nach § 20 EStG sind Kapitalerträge grundsätzlich steuerpflichtig – auch wenn sie später verloren gehen. Der BFH entschied, dass selbst „gutgeschriebene“ Scheingewinne aus Schneeballsystemen als Einkünfte gelten können. Wer bei Trade Markets scheinbare Profite sah und sie theoretisch hätte abheben können, muss mit Nachfragen des Finanzamts rechnen. Erhaltene Auszahlungen gelten als Kapitalertrag, auch wenn sie aus betrügerischen Mitteln stammen.
Keine Verlustverrechnung möglich
Verluste durch Betrug sind steuerlich nicht absetzbar. Sie gelten nicht als realiserte Kapitalverluste, da kein legales Veräußerungsgeschäft vorliegt. Versuche, Anlagebetrug als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wurden von Finanzgerichten regelmäßig abgelehnt. Lediglich spätere Rückzahlungen durch die Täter mindern eine eventuelle Steuerlast.
Selbstanzeige bei Nichtdeklaration
Wer auf Betrugsplattformen wie Trade Markets Einnahmen erzielt oder glaubte, erzielt zu haben, aber nichts angab, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige nach § 371 AO prüfen. Spätestens mit Einführung der EU-Richtlinie DAC8 (2026)werden Kryptotransaktionen und Finanzdaten automatisch an die Finanzämter gemeldet. Eine frühzeitige Korrektur der Steuererklärung verhindert ein Strafverfahren nach § 370 AO. Beratung durch einen Steueranwalt ist hier unerlässlich.
Praxisempfehlung – so handeln Betroffene effektiv
Keine weiteren Zahlungen leisten. Täter versuchen oft, mit „Steuerforderungen“ oder „Gebühren“ weiteres Geld zu erpressen.
Beweissicherung sofort beginnen. Alle Konto- und Kommunikationsdaten sichern.
BaFin und CySEC informieren. Behörden frühzeitig einschalten, um weitere Geschädigte zu schützen.
Strafanzeige stellen. Polizei, Staatsanwaltschaft und ggf. Europol einschalten.
Rechtsanwalt beauftragen. Ein spezialisierter Anwalt koordiniert BaFin-Beschwerde, Anzeige und zivilrechtliche Schritte.
Banken kontaktieren. Überweisungsrückruf oder Chargeback versuchen, bevor Geld endgültig abgeflossen ist.
Steuerliche Beratung. Klären, ob steuerliche Pflichten oder Chancen auf Verlustanerkennung bestehen.
Juristische Bewertung – das Zusammenspiel von Aufsicht, Strafrecht und Zivilrecht
Der Fall Trade Markets zeigt exemplarisch, wie schwierig internationale Anlagebetrugsfälle sind. Es treffen EU-Aufsichtsrecht, deutsches Strafrecht und zypriotisches Zivilrecht zusammen. Während CySEC für die Lizenzaufsicht zuständig ist, schützt deutsches Recht die Anleger. Eine zentrale Rolle spielt die Kooperation zwischen BaFin, CySEC und Strafverfolgungsbehörden. Nur durch länderübergreifende Ermittlungen lassen sich Täter-Netzwerke stoppen. Betroffene sollten diesen Prozess durch konsequentes Handeln unterstützen – jede Meldung stärkt die Handlungsfähigkeit der Behörden.
Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bündelt alle Stränge:
Zivilrechtlich (Schadensersatz gegen Betreiber und Banken)
Verwaltungsrechtlich (Beschwerden an BaFin und CySEC)
Steuerrechtlich (Selbstanzeige, Verlustklärung) Diese Kombination erhöht die Erfolgschancen erheblich und verhindert, dass wichtige Fristen versäumt werden.
Fazit – rechtzeitig reagieren, um Ansprüche zu sichern
Der Trade Markets Anlagebetrug zeigt, wie gefährlich vermeintlich lizenzierte Broker sein können. Eine CySEC-Lizenz garantiert keinen Verbraucherschutz, und die BaFin kann bei Auslandsanbietern nur warnen – nicht eingreifen. Wer betroffen ist, sollte sofort handeln:
Beweise sichern
Anzeige erstatten
Anwalt konsultieren
Steuerfragen klären
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