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Immer häufiger verlieren Anleger ihre Coins nicht durch einfache Phishing-Mails, sondern durch hochprofessionelle Social-Engineering-Angriffe, die interne Sicherheitsprozesse imitieren. In diesem Beitrag erklärt ein Anwalt für Krypto-Betrug, wie solche Angriffe funktionieren, welche Rolle mögliche Datenlecks spielen – und welche rechtlichen Schritte Betroffene jetzt prüfen sollten.

Die BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen („SVIP-88-FinanzForum“) und der App LUSCM der Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd. Es besteht der Verdacht unerlaubter Bank-, Finanz- und Kryptodienstleistungen nach § 37 KWG.

Die BaFin warnt vor der Website valhallion-gmbh(.)com, deren Impressum echte Unternehmensdaten der Valhallion Limited Partner GmbH missbraucht. Nach § 37 Abs. 4 KWG liegt ein unerlaubtes Finanzgeschäft vor.

Die BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die die App KI-ZEP bewerben. Die App taucht in wechselnden Versionen (KI-ZEP PRO, MAX, LNC) auf. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort Finanz- und Kryptodienste ohne Erlaubnis angeboten.

Die BaFin warnt vor der Website vermoegensvermittler(.)com, die sich fälschlich auf die MAB Vermögensverwaltung GmbH beruft. Laut Aufsicht werden dort Bank- und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten; zudem wird eine BaFin-Aufsicht vorgetäuscht.

Die BaFin warnt vor Telegram-Gruppen, in denen ZIEXC beworben wird. Unbekannte Betreiber leiten Anleger über falsche Broker-Profile auf Websites wie ziexc(.)com oder ziex(.)top. Es besteht der Verdacht unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach § 10 Abs. 7 KMAG.

Die BaFin warnt vor der Website fondsavenue(.)com. Die Betreiber geben fälschlicherweise an, durch die britische Financial Conduct Authority (FCA) reguliert zu sein. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden auf der Seite unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Es besteht der Verdacht, dass Anleger über eine falsche Lizenz getäuscht werden.
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