Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt Steuern, Verlustverrechnung und Selbstanzeige

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Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt Steuern, Verlustverrechnung und Selbstanzeige
Einleitung – Wenn Betrug auch steuerliche Folgen hat
Viele Betroffene des Trade Markets Anlagebetrugs glauben, das Thema Steuern sei nach dem Verlust erledigt.
Doch auch betrügerische Anlagen können steuerliche Konsequenzen haben – sei es durch fingierte Gewinne, Rückzahlungen oder fehlende Angaben in früheren Steuererklärungen.
Dieser Beitrag erklärt, was das Finanzamt tatsächlich interessiert, wann eine Selbstanzeige nach § 371 AO sinnvoll ist und wie das alles in das anwaltliche Konzept von Projekt 370 passt.
Zum Aufsatz auf Anwalt.de - Vergleichsbereitschaft? Klagen?
1. Typischer Ablauf – Vom ersten Klick bis zum Totalverlust
Phase 1: Verlockende Werbung
Alles beginnt mit einer professionellen Anzeige auf Social Media oder Google.
Versprochen werden hohe Renditen, angeblich abgesichert durch EU-Lizenzen oder bekannte Namen.
Trade Markets nutzt dabei oft Fake-Artikel oder Promi-Bezüge („bekannt aus TV“) und lockt zu einer Registrierung mit kleinem Startbetrag.
Phase 2: Vertrauensaufbau
Kurz nach der Anmeldung meldet sich ein „Account-Manager“.
Er spricht fließend Deutsch, erklärt die Plattform und begleitet die erste Einzahlung – meist 250 €.
Kleine Gewinne erscheinen im Dashboard, erste Auszahlungen funktionieren.
Dieses Vertrauen ist geplant: Es schafft Glaubwürdigkeit und öffnet die Tür zu höheren Summen.
Phase 3: Eskalation
Mit jedem Kontakt steigt der psychologische Druck.
Opfer berichten von täglichen Anrufen, Dringlichkeitsargumenten („nur noch heute Bonus sichern“) und persönlicher Ansprache („Sie sind mein bester Kunde“).
So entstehen Einzahlungen von mehreren tausend Euro – teils über Kreditkarte, teils per Überweisung auf ausländische Konten.
Phase 4: Blockade
Sobald ein Anleger auszahlen will, ändert sich der Ton.
Die Auszahlung wird verzögert, neue Gebühren oder „Steuern“ werden verlangt.
Wer nicht mehr zahlt, wird ignoriert oder gesperrt.
Am Ende bleibt ein leerer Bildschirm – und das Gefühl, manipuliert worden zu sein.
2. Psychologische Strategien der Täter
- Autoritätsprinzip: Bezug auf „lizenzierte Broker“ oder angebliche Banken.
- Reziprozität: kleine Anfangserfolge, um Vertrauen zu schaffen.
- Verknappung: künstliche Zeitlimits, um rationale Entscheidungen zu verhindern.
- Soziale Bewährtheit: gefälschte Erfahrungsberichte und vermeintliche Erfolgsvideos.
- Isolation: Tätern gelingt es, Anleger von Familie und Freunden fernzuhalten („Diskretion schützt Ihren Gewinn“).
Diese Techniken stammen aus dem Marketing – hier werden sie zur Täuschung missbraucht.
3. Echte Opferberichte – anonymisierte Beispiele aus der Praxis
Herr K. (55): „Mein Broker klang seriös. Er rief sogar sonntags an, fragte nach meiner Familie. Ich habe ihm vertraut – am Ende waren 30 000 € weg.“
Frau M. (62): „Die Plattform sah perfekt aus. Ich bekam Gewinnmails, Steuerabrechnungen, sogar ein angebliches CySEC-Zertifikat. Erst nach drei Monaten merkte ich, dass alles gefälscht war.“
Herr S. (48): „Als ich auszahlen wollte, hieß es, ich müsse erst 10 % Steuer überweisen. Danach war Funkstille. Ich habe Anzeige erstattet – und fühle mich trotzdem ohnmächtig.“
Diese Fälle zeigen: Opfer sind keine „Leichtgläubigen“. Sie wurden mit professionellen Methoden systematisch getäuscht.

4. Rückholversuche – was in der Praxis funktioniert
Bank- und Zahlungsdienstleister ansprechen
Sofort nach Erkennen des Betrugs sollte die Hausbank informiert werden.
Ein Überweisungs-Rückruf oder Chargeback (bei Kreditkarte) ist oft der erste Schritt.
Je schneller reagiert wird, desto größer die Chance auf Erfolg (§ 675u BGB).
Anzeige und anwaltliche Begleitung
Eine Strafanzeige (§ 263 StGB) dokumentiert den Betrug und kann spätere Ansprüche stützen.
Ein Anwalt sorgt dafür, dass Anzeige, BaFin-Meldung und CySEC-Beschwerde koordiniert erfolgen – das erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden und Banken.
Recovery-Scams vermeiden
Viele Geschädigte geraten ein zweites Mal an Betrüger, die gegen Gebühr „Geldrückholung“ versprechen.
Seriöse Kanzleien verlangen keine Vorauszahlungen und geben keine Erfolgsgarantien.
Finger weg von anonymen „Fund-Recovery-Services“ im Internet.
5. Beweissicherung – Grundlage jeder Rückforderung
- Kontoauszüge sichern – alle Überweisungen an Trade Markets dokumentieren.
- E-Mails und Chats speichern – auch Messenger-Verläufe exportieren.
- Screenshots vom Kundenkonto – insbesondere Einzahlungs-, Bonus- und Auszahlungsseiten.
- Telefonnotizen – Uhrzeit, Name, Inhalt der Gespräche.
- Zeugen benennen – Angehörige, die Gespräche mitbekamen, können später bestätigen, wie die Täuschung ablief.
Diese Belege sind nicht nur für Polizei und Anwalt relevant, sondern auch für mögliche Bankhaftungs- oder Steuerverfahren.
6. Emotionale Dimension – der zweite Schaden
Nach dem finanziellen Verlust folgt häufig Scham, Selbstzweifel und Rückzug.
Viele Opfer sprechen erst spät über das Geschehen.
Aus anwaltlicher Erfahrung gilt: Offenheit ist der erste Schritt zur Aufarbeitung.
Je früher das Umfeld informiert wird, desto eher kann Unterstützung erfolgen – juristisch, psychologisch und sozial.
Hilfreich sind:
- Gespräche mit Angehörigen oder Therapeuten,
- Selbsthilfegruppen für Online-Betrug,
- rechtliche Beratung, um Kontrolle zurückzugewinnen.
Anleger sollten wissen: Der Betrug ist eine Strafhandlung, kein persönliches Versagen.
7. Rolle des Anwalts – von der Aufklärung bis zur Wiedergutmachung
Ein spezialisierter Anwalt für Anlage- und Kapitalmarktrecht übernimmt mehrere Funktionen:
- Forensische Analyse der Transaktionen, Konten und Zahlungswege.
- Koordination zwischen BaFin, Staatsanwaltschaft, CySEC und FIU.
- Zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatz gegen Banken oder Plattformbetreiber.
- Begleitung der Opfer im Ermittlungs- und Adhäsionsverfahren.
- Strategische Beratung zu steuerlichen Folgen (§ 20 EStG, § 370 AO).
Er sorgt nicht nur für rechtliche Schritte, sondern auch für Struktur in einer emotional belastenden Situation.
8. Praktische Tipps für Geschädigte
- Nicht allein bleiben – Kontakt zu anderen Betroffenen suchen.
- Alle Unterlagen digital sichern – am besten in zwei Kopien (Cloud + extern).
- Keine Kommunikation mit den Tätern – auch nicht bei Rückzahlungsversprechen.
- Anwaltliche Beratung einholen – bevor man Zahlungen an Banken oder Behörden leistet.
- Anzeige erstatten – frühzeitig, um Verjährung und Vermögensverschiebung zu verhindern.
- Seriöse Informationsquellen nutzen – etwa BaFin-Warnungen oder Verbraucherzentralen.
9. Juristische Bewertung – aus Täuschung wird ein strukturelles Verbrechen
Der Trade Markets Anlagebetrug ist kein Einzelfall, sondern Teil eines europäischen Netzwerks aus Callcentern, Zahlungsdienstleistern und Scheinfirmen.
Das rechtliche Vorgehen muss daher auf mehreren Ebenen ansetzen: Strafanzeige, zivilrechtliche Klage, Bankhaftung und steuerliche Bereinigung.
Opfer, die strukturiert vorgehen, erhöhen ihre Chancen erheblich – insbesondere, wenn sie früh anwaltliche Unterstützung suchen.
Fazit – Opfer sind nicht machtlos
Der Verlust durch Trade Markets ist bitter, aber kein Endpunkt.
Mit professioneller Hilfe können Beweise gesichert, Banken in Haftung genommen und rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Vor allem aber können Geschädigte ihr Selbstvertrauen zurückgewinnen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite – juristisch kompetent, menschlich verständnisvoll und strategisch vernetzt.
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💼 Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann – Spezialist für Anlagebetrug, Opferschutz und Bankhaftung
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1. Scheingewinne – Steuerpflicht trotz Betrug?
Nach § 20 EStG gehören Erträge aus Kapitalvermögen zur Steuerpflicht.
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Scheingewinne aus einem Betrugssystem handelt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass bereits gutgeschriebene, theoretisch abrufbare Beträge als Einkünfte gelten können – selbst wenn sie nie ausgezahlt wurden.
Beispiel:
Ein Anleger zahlt 5 000 € ein, das System zeigt 7 500 € „Kontostand“.
Sobald diese Summe angeblich abrufbar ist, entsteht steuerlich ein Zufluss – auch wenn sie nie real existierte.
Problematisch ist, dass Finanzämter solche Gutschriften oft mit echten Kapitalerträgen verwechseln.
Deshalb sollte jede Auszahlung oder Gutschrift eindeutig dokumentiert und mit dem Hinweis „Betrugsfall Trade Markets“ versehen werden.
So lässt sich vermeiden, dass phantomartige Gewinne doppelt besteuert werden.
2. Verluste – warum sie steuerlich kaum absetzbar sind
Kein klassischer Kapitalverlust
Verluste durch Anlagebetrug gelten steuerlich nicht als realisierte Verluste, weil kein rechtswirksames Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Das Geld wurde nicht „verloren“ im Marktrisiko, sondern unrechtmäßig entzogen.
Keine außergewöhnliche Belastung
Auch der Versuch, Betrugsverluste als „außergewöhnliche Belastung“ (§ 33 EStG) geltend zu machen, scheitert regelmäßig.
Die Finanzgerichte sehen darin kein schicksalhaftes Ereignis, sondern ein allgemeines Lebensrisiko.
Einzige Ausnahme: Wird nachweislich ein Teilbetrag zurückgezahlt oder entschädigt, kann dieser steuerlich berücksichtigt werden – aber nur als nachträgliche Minderung eines zuvor versteuerten Gewinns.
3. Steuernachzahlung und § 370 AO – Risiken vermeiden
Wer vermeintliche Erträge aus Trade Markets oder ähnlichen Plattformen nicht deklariert hat, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Auch wenn kein reales Einkommen vorlag, kann das Finanzamt prüfen, ob z. B. Auslandsüberweisungen oder Kryptotransfers unerklärte Kapitalerträge darstellen.
DAC8 – automatischer Datenaustausch ab 2026
Mit der EU-Richtlinie DAC8 werden Plattform- und Kryptodaten künftig automatisch an nationale Finanzbehörden gemeldet.
Damit enden die Jahre, in denen anonyme Plattformgewinne unter dem Radar blieben.
Wer bis dahin seine Unterlagen bereinigt, handelt vorausschauend.

4. Selbstanzeige – die letzte Chance auf Straffreiheit
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO befreit von Strafe, wenn sie
- vollständig,
- rechtzeitig (vor Entdeckung) und
- nachvollziehbar dokumentiert erfolgt.
Sie muss alle nicht erklärten Einkünfte der letzten zehn Jahre umfassen.
Im Kontext des Trade Markets Anlagebetrugs geht es oft um kleine Gutschriften oder Auszahlungen, die nie in die Steuererklärung aufgenommen wurden.
Empfohlen ist, die Anzeige von einem Steueranwalt oder Fachberater für Steuerstrafrecht vorbereiten zu lassen.
So werden Formfehler und unvollständige Angaben vermieden.
5. Verlustdokumentation – was das Finanzamt akzeptiert
Auch wenn der Verlust steuerlich nicht direkt absetzbar ist, lohnt sich eine detaillierte Dokumentation:
- Einzahlungs- und Auszahlungsliste,
- Schriftwechsel mit der Plattform,
- Strafanzeige-Aktenzeichen,
- Nachweise über Kontosperrungen oder Insolvenzen.
Diese Unterlagen beweisen, dass kein steuerpflichtiger Zufluss entstanden ist.
Im Fall einer späteren Rückerstattung oder Schadensersatzzahlung kann der Zusammenhang so leicht nachvollzogen werden.
6. Projekt 370 – Verknüpfung von Steuer- und Strafrecht
Das von unserer Kanzlei entwickelte Projekt 370 bündelt steuerstrafrechtliche und finanzforensische Maßnahmen:
- Analyse von Kryptotransaktionen und Plattformüberweisungen,
- Ermittlung steuerlicher Risiken bei Betrugsfällen,
- Vorbereitung von Selbstanzeigen und Verlustnachweisen,
- Abstimmung mit Strafverfahren nach § 263 StGB.
Ziel ist, Mandanten nicht nur im Strafverfahren, sondern auch gegenüber dem Finanzamt zu schützen.
Gerade im Anlagebetrug mit Krypto- oder Auslandsbezug kann der steuerliche Aspekt später entscheidend für die Gesamtabwicklung sein.
7. Praxisempfehlungen des Anwalts
- Steuerakte prüfen: Alle Erträge und Rückflüsse der letzten Jahre dokumentieren.
- Selbstanzeige erwägen: Bei Unsicherheiten über Deklaration oder Kryptotransaktionen.
- Finanzamt aktiv informieren: Offenheit reduziert das Risiko eines Strafverfahrens.
- Projekt 370 nutzen: Ganzheitliche Abstimmung von Straf- und Steuerstrategie.
- Keine Schnelllösungen: Formlose Schreiben oder unvollständige Anzeigen gelten nicht als Selbstanzeige.
- Fristen beachten: Vor allem bei anhängigen Ermittlungsverfahren oder BaFin-Hinweisen.
8. Juristische Bewertung
Das Steuerrecht zieht klare Grenzen zwischen Verlust, Täuschung und Steuerhinterziehung.
Während Anleger in Deutschland kaum steuerliche Entlastung erhalten, prüft das Finanzamt genau, ob unklare Geldzuflüsse ordnungsgemäß erklärt wurden.
Steuerliche Nachlässigkeit kann zum zweiten Risiko nach dem Betrug werden.
Deshalb gehört zu jeder Aufarbeitung eines Anlagebetrugs auch die steuerliche Sanierung – nicht als Pflicht, sondern als Schutzmaßnahme.
Fazit – Steuerliche Klarheit ist Teil der Verteidigung
Der Trade Markets Anlagebetrug betrifft nicht nur das Straf- und Zivilrecht, sondern auch das Steuerrecht.
Wer Einnahmen oder Verluste richtig einordnet, vermeidet Folgeschäden.
Eine Selbstanzeige kann Strafverfolgung verhindern, eine gute Dokumentation spätere Konflikte mit dem Finanzamt.
Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei ganzheitlich – steuerlich, strafrechtlich und forensisch.
📞 Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525
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