Im Knowledge Hub finden Sie fundierte Analysen, aktuelle Fallstudien und praxisnahe Tools zu Digitalrecht, Datenschutz, Krypto, Steuer- und Kreativrechten. Unser Ziel: komplexe Themen verständlich machen und Ihnen konkrete Orientierung geben - von Compliance-Fragen bis hin zu strategischen Entscheidungen im digitalen Umfeld.

Ob Einzelperson, Creator, Journalist oder Jurist – hier finden Sie praxisnahe Einblicke, fundierte Analysen und direkt nutzbare Handlungsempfehlungen.

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Eine starke Kundenauthentifizierung ist nur dann wirksam, wenn der Nutzer sein Gerät und seine biometrischen Merkmale freiwillig und eigenständig kontrolliert. Wird ein Smartphone geraubt oder unter Gewalt genutzt, ist die 2FA kein Sicherheitsmerkmal, sondern ein vom Täter missbrauchtes Werkzeug. Technische Logs oder „erfolgreiche“ 3D-Secure-Popups belegen keinen Kundenwillen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt echte Zustimmung; die Bank trägt das Risiko, wenn Täter ein Gerät kompromittieren. Zahlungen über ein geraubtes Smartphone sind nicht autorisiert und müssen erstattet werden.l

Konflikte in der WEG: Unklare Flächenabgrenzung, unzulässige Änderungen und Notarhaftung bei fehlerhaften Teilungserklärungen.

Typische Konflikte bei Wohnrecht und Nießbrauch: Löschungsbewilligung, Ertragswertmethode, steuerliche Bewertung und Rückforderungsrechte.

Streitfragen bei Erbbaurechten: Verkehrswert, Rückübertragung, Entschädigung und Anpassung alter Verträge nach § 313 BGB.

Warum Versicherungen bei emotional motivierten Online-Betrugsfällen nicht zahlen und welche Ausnahmen denkbar sind. Analyse von Ausschlussklauseln und Opferrechten.

Nach einem Love Scam kontaktieren angeblich internationale Ermittler die Opfer und fordern „Gebühren“ für Rückzahlungen. Analyse psychologischer Manipulation und rechtlicher Abwehr nach § 263 Abs. 5 StGB.

Rückzahlungen nach Krypto-Betrug werfen steuerliche Fragen auf (DAC7/8, Verlustverrechnung). Rechtliche Einordnung und Selbstanzeige.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das jeweilige Thema – klar, praxisnah und verständlich erklärt.
Nach der telefonischen Ersteinschätzung erhalten Sie unsere Beauftragungsunterlagen. Sobald diese unterzeichnet bei uns eingehen, beginnen wir mit der Sichtung Ihrer Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen ab.
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