Im Knowledge Hub finden Sie fundierte Analysen, aktuelle Fallstudien und praxisnahe Tools zu Digitalrecht, Datenschutz, Krypto, Steuer- und Kreativrechten. Unser Ziel: komplexe Themen verständlich machen und Ihnen konkrete Orientierung geben - von Compliance-Fragen bis hin zu strategischen Entscheidungen im digitalen Umfeld.

Ob Einzelperson, Creator, Journalist oder Jurist – hier finden Sie praxisnahe Einblicke, fundierte Analysen und direkt nutzbare Handlungsempfehlungen.

.jpg)
Eine starke Kundenauthentifizierung ist nur dann wirksam, wenn der Nutzer sein Gerät und seine biometrischen Merkmale freiwillig und eigenständig kontrolliert. Wird ein Smartphone geraubt oder unter Gewalt genutzt, ist die 2FA kein Sicherheitsmerkmal, sondern ein vom Täter missbrauchtes Werkzeug. Technische Logs oder „erfolgreiche“ 3D-Secure-Popups belegen keinen Kundenwillen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt echte Zustimmung; die Bank trägt das Risiko, wenn Täter ein Gerät kompromittieren. Zahlungen über ein geraubtes Smartphone sind nicht autorisiert und müssen erstattet werden.l

Die Blockchain ist kein schwarzes Loch – sie ist ein transparenter Tatort.Wer die technischen Spuren früh sichert und juristisch klug kombiniert, kann Krypto-Betrug gerichtsfest nachweisen.Mit einer strukturierten Strategie aus technischer Beweissicherung, DSGVO-Auskunft und zivilrechtlicher Klage lässt sich die vermeintliche Anonymität aufbrechen.

Datenlecks auf Krypto-Plattformen sind mehr als ein IT-Problem – sie sind rechtlich teuer. Für Betroffene gilt: Tempo schlägt Taktik. Wer Auskunfts-, Benachrichtigungs-, Lösch- und Schadensersatzrechte umgehend und strukturiert geltend macht, zwingt Plattformen in die Defensive. In Fällen mit Vermögensabfluss kombinieren Sie DSGVO-Ansprüche mit vertraglichen/ deliktischen Ersatzansprüchen und – sofern nötig – strafprozessualen Sicherungen.


Eine Strafanzeige gegen Krypto-Plattformen ist kein Selbstläufer, aber strategisch unverzichtbar, wenn sie beweis- und datenorientiert gedacht wird. Entscheidend ist die Verknüpfung von strafprozessualen Maßnahmen (Sicherstellung, Rechtshilfe) mit zivil- und datenschutzrechtlichen Hebeln. So entsteht der notwendige Druck, um KYC-Daten, AML-Logs und Transaktionspfade zu sichern – die einzigen Bausteine, die aus einer anonymen Wallet wieder eine angreifbare Gegenseite machen.

Internationale Geldwäscheketten im Krypto-Betrug zeigen,wie stark technische Innovation die juristische Kontrollfähigkeit überholt hat.Ermittlungen benötigen heute digitale Beweismodelle,zivilrechtliche Parallelstrategien und anwaltlich koordinierte Datensicherung.

Die BaFin verfügt über rechtliche Instrumente zur Bekämpfung von Krypto-Betrug, doch ihr Handlungsspielraum endet an technischen und jurisdiktionellen Grenzen.Für Geschädigte ist entscheidend, nicht auf aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu warten, sondern aktiv zivil- und datenschutzrechtlich vorzugehen.Die Verknüpfung von MiCAR-Haftung, §§ 823 ff. BGB und DSGVO bietet einen strategischen Weg zur Rückforderung und Beweissicherung.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das jeweilige Thema – klar, praxisnah und verständlich erklärt.
Nach der telefonischen Ersteinschätzung erhalten Sie unsere Beauftragungsunterlagen. Sobald diese unterzeichnet bei uns eingehen, beginnen wir mit der Sichtung Ihrer Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen ab.
Ja, wir beraten Sie gern per Telefon oder Video – bundesweit.
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und gemäß DSGVO gespeichert.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir gern, ob diese die Kosten übernimmt und holen auf Wunsch nach Mandatserteilung eine Deckungszusage ein.
Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, z. B. Verträge, Schriftverkehr, behördliche Schreiben oder gerichtliche Unterlagen. Im Zweifel helfen wir Ihnen gern bei der Zusammenstellung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 069 46 998 786, per E-Mail an info@hortmannlaw.com oder über unser Kontaktformular.
Die Abrechnung erfolgt bei uns ausschließlich auf Basis einer Honorarvereinbarung oder eines Pauschalhonorars – abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.
Bevor Sie uns beauftragen, erhalten Sie selbstverständlich eine klare und verbindliche Kostenübersicht. Es entstehen Ihnen keine versteckten Kosten, und Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über den finanziellen Rahmen.
Auch wenn Ihr Anliegen nicht als Service aufgeführt ist – wir prüfen Ihren Fall individuell und entwickeln gemeinsam die passende Lösung.
