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jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4

„Kostenlos“ mit Gegenleistung — Das OLG Stuttgart zur Preisangabe bei personenbezogenen Daten

Preisangabe und Irreführung bei digitalen Diensten, wenn personenbezogene Daten als wirtschaftlich verwertbare Gegenleistung eingesetzt werden.

19.12.2025Daten als Gegenleistung / Verbraucherrecht / UWGjurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4

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Kurzabstract

Preisangabe und Irreführung bei digitalen Diensten, wenn personenbezogene Daten als wirtschaftlich verwertbare Gegenleistung eingesetzt werden.

Hortmann, jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4

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