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jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4
„Kostenlos“ mit Gegenleistung — Das OLG Stuttgart zur Preisangabe bei personenbezogenen Daten
Preisangabe und Irreführung bei digitalen Diensten, wenn personenbezogene Daten als wirtschaftlich verwertbare Gegenleistung eingesetzt werden.
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Kurzabstract
Preisangabe und Irreführung bei digitalen Diensten, wenn personenbezogene Daten als wirtschaftlich verwertbare Gegenleistung eingesetzt werden.
Hortmann, jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4



