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Schwarze Liste 2026 · BaFin-Plattformwarnungen · Anwalt

Schwarze Liste 2026 – BaFin-Plattformwarnungen erkennen

Eine BaFin-Warnung ist ein starkes Indiz – aber kein Schadensersatztitel. Hier finden Sie die aktuellen Plattformwarnungen 2026, rechtlich eingeordnet, mit Prüf-Schritten und konkreten Optionen zur Rückholung für Geschädigte.

ErlaubnisvorbehaltIdentitätsmissbrauchMiCAR / KMAGRecallAsset Recovery

Grundlage sind ausschließlich amtliche BaFin-Verbraucherwarnungen. Keine eigenen Verdachtsbehauptungen, keine Recovery-Versprechen, keine Erfolgsgarantie.

BaFin-Warnung brokereins(.)comBaFin-Warnung wertede(.)comBaFin-Warnung capital-holdings(.)lifeBaFin-Warnung renvio(.)icuBaFin-Warnung nordkommerz(.)comBaFin-Warnung festgeldplan(.)comBaFin-Warnung planb-krypto(.)comBaFin-Warnung uk-trd(.)investmentsBaFin-Warnung vwd-solutions(.)comBaFin-Warnung dunncapital(.)com.deBaFin-Warnung pfandleihhaus-gmbh(.)comBaFin-Warnung velcal-group(.)comBaFin-Warnung ibo-services(.)comBaFin-Warnung thegermansherpa(.)comBaFin-Warnung „Viking Global"BaFin-Warnung brokereins(.)comBaFin-Warnung wertede(.)comBaFin-Warnung capital-holdings(.)lifeBaFin-Warnung renvio(.)icuBaFin-Warnung nordkommerz(.)comBaFin-Warnung festgeldplan(.)comBaFin-Warnung planb-krypto(.)comBaFin-Warnung uk-trd(.)investmentsBaFin-Warnung vwd-solutions(.)comBaFin-Warnung dunncapital(.)com.deBaFin-Warnung pfandleihhaus-gmbh(.)comBaFin-Warnung velcal-group(.)comBaFin-Warnung ibo-services(.)comBaFin-Warnung thegermansherpa(.)comBaFin-Warnung „Viking Global"
Wiedergabe amtlicher BaFin-Verbraucherwarnungen 2026 · keine eigenen Vorwürfe von HORTMANN LAW · maßgeblich ist die Originalquelle der BaFin
Warnliste

Aktuelle BaFin-Warnungen 2026.

Auswahl, chronologisch. Maßgeblich und tagesaktuell ist stets die Originalquelle der BaFin.

Amtliche BaFin-Verbraucherwarnungen. Alle nachstehenden Einträge geben Warnungen der BaFin wieder (Auswahl). HORTMANN LAW erhebt damit keine eigenen Vorwürfe gegen die genannten Anbieter; maßgeblich und tagesaktuell ist allein die Originalquelle der BaFin.
  • 16.06.2026ibo-services(.)com, thegermansherpa(.)com – Finanz-/Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis; Identitätsmissbrauch zulasten der 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH. ↗ BaFin
  • 16.06.2026pfandleihhaus-gmbh(.)com – angebliche Kreditvergabe gegen Gebühr ohne Erlaubnis; kein Zusammenhang mit der Merto Pfandleihhaus GmbH. ↗ BaFin
  • 16.06.2026dunncapital(.)com.de (E-Mail-Versand) – Festgeldangebote ohne Erlaubnis; mutmaßlicher Identitätsmissbrauch zulasten der DUNN Capital Management LLC. ↗ BaFin
  • 16.06.2026„Viking Global" (WhatsApp-Gruppen) – Verdacht unerlaubter Finanz-/Anlagegeschäfte über Messenger-Gruppen. ↗ BaFin
  • 12.06.2026velcal-group(.)com – angebliche Kreditangebote der „Velcal Group" ohne Erlaubnis. ↗ BaFin
  • 12.06.2026vwd-solutions(.)com (E-Mail-Versand) – Festgeld ohne Erlaubnis; Identitätsmissbrauch zulasten der vwd TransactionSolutions AG. ↗ BaFin
  • 12.06.2026planb-krypto(.)com – Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis; kein Zusammenhang mit der Plan B Krypto Assets GmbH & Co. KG. ↗ BaFin
  • 12.06.2026nordkommerz(.)com – Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis. ↗ BaFin
  • 12.06.2026capital-holdings(.)life – Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis. ↗ BaFin
  • 24.03.2026renvio(.)icu, renvio(.)pro – Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis. ↗ BaFin
  • 24.03.2026brokereins(.)com – Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis. ↗ BaFin
  • 24.03.2026wertede(.)com, wertede(.)cc – Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis. ↗ BaFin
  • 24.03.2026uk-trd(.)investments – Finanz-/Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis; gibt sich als „UK Trade & Invest" aus. ↗ BaFin
  • 24.03.2026festgeldplan(.)com – Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis; Identitätsmissbrauch zulasten der WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG. ↗ BaFin

Quelle und vollständige Liste: BaFin – Verbraucherwarnungen · Hintergrund: Verfolgung unerlaubter Geschäfte.

Erste Einordnung

Was die „schwarze Liste" der BaFin wirklich ist.

Einen offiziellen Titel „schwarze Liste" gibt es nicht. Gemeint ist der laufende Strom an Verbraucherwarnungen vor unerlaubten Geschäften – samt Untersagungs- und Abwicklungsanordnungen.

Der Erlaubnisvorbehalt

Wer in Deutschland Bank-, Finanz-, Wertpapier-, Zahlungs- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht die vorherige schriftliche Erlaubnis der BaFin.

  • Rechtsgrundlagen: u. a. § 32 KWG, ZAG, KMAG.
  • Folge bei fehlender Erlaubnis: Das Geschäft ist verboten – unabhängig von Rechtsform und auch bei Angebot aus dem Ausland.
  • Befugnisse der BaFin: Untersagung und Abwicklung (§ 37 KWG), Verwaltungszwang, Einschaltung der Staatsanwaltschaft (§ 54 KWG).
Muster 2026

Die häufigsten Maschen.

Die Warnungen folgen wiederkehrenden Bauplänen. Wer sie kennt, erkennt unseriöse Anbieter schneller.

Muster 01

Ganz ohne Erlaubnis

Plattformen wie brokereins(.)com oder capital-holdings(.)life bieten Dienstleistungen ohne jede BaFin-Aufsicht an.

Muster 02

Identitätsmissbrauch

Betreiber kopieren Firmenname, Registernummer oder Impressum lizenzierter Unternehmen – echter Name plus auffällige Domain = Warnsignal.

Muster 03

Messenger & Apps

Anwerbung über WhatsApp-/Telegram-Gruppen (z. B. „Viking Global") und wechselnde Trading-Apps.

Muster 04

Fake-Festgeld & Kredite

Unrealistische Zinsen und „Kredite gegen Vorabgebühr" – die Auszahlung erfolgt nie.

Muster 05

Krypto ohne MiCAR/KMAG

Plattformen wie renvio(.)icu oder nordkommerz(.)com agieren ohne die nötige Zulassung (§§ 9, 10 KMAG).

Muster 06

Plattformreihen

Serien optisch gleicher Portale unter wechselnden Domains – wird eine gesperrt, erscheint die nächste.

Selbst prüfen

In drei Schritten zum belastbaren Befund.

Bevor Sie zahlen oder weiterzahlen: prüfen Sie den Anbieter strukturiert.

Schritt 01

BaFin-Unternehmensdatenbank abfragen

Dort lässt sich prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich eine Erlaubnis hat. Das Fehlen einer Warnung bedeutet nicht, dass eine Erlaubnis besteht.

Schritt 02

Behauptete Lizenz hinterfragen

Verweise auf FCA-, CySEC- oder „EU-Regulierung" erlauben kein Deutschlandgeschäft ohne Notifizierung – häufig frei erfunden oder fremd.

Schritt 03

Auf Warnsignale achten

Garantierte Renditen, Zeitdruck, Zahlung nur per Krypto, an Privatkonten oder über vIBANs, fehlendes oder kopiertes Impressum, Kontakt nur über Messenger.

Geschädigt?

Ihre Optionen trotz Warnung.

Die Warnung holt kein Geld zurück. Die Rückholung läuft zivilrechtlich und strafprozessual – hier setzt die anwaltliche Arbeit an.

  • Zahlungsweg sofort sichern. Rückruf/Recall bei Überweisungen, Chargeback bei Karten, Krypto-Tracing bei Wallet-Zahlungen.
  • Bank- und Zahlungsdienstleister-Haftung. Warn- und Schutzpflichten, §§ 675u, 675v BGB.
  • Strafanzeige und Akteneinsicht. Über Strafanzeige und Akteneinsicht (§ 406e StPO) lassen sich KYC-Daten und die Geldspur erschließen.
  • Vermögen sichern. Vermögensarrest und Wertersatzeinziehung verhindern, dass Beute verschwindet.
  • Asset Recovery & Tracing. Auch international – internationale Asset Recovery und Rückforderung über Börsen.
  • Provider- und Plattformhaftung. Unter DSA/DMA: Domain-Registrar-Haftung und DSA-Plattformhaftung.
  • Vorsicht vor Nachbetrug. Nach dem ersten Schaden folgen oft falsche „Rückhol"-Angebote – siehe Recovery-Scam & Fake-Kanzleien.
Autor

Wer diesen Überblick führt.

E-E-A-T zählt – bei BaFin-Themen besonders. Dieser Überblick wird anwaltlich gepflegt und laufend aktualisiert.

HORTMANN LAW

Max Hortmann

Rechtsanwalt · HORTMANN LAW · Frankfurt am Main

Autor für juris, jurisPR-ITR und AZO. Publiziert regelmäßig zu Krypto-Betrug, digitaler Forensik, Bankhaftung und Plattformverantwortlichkeit; vertritt Geschädigte komplexer Online-Betrugsstrukturen. Medien u. a. BR24, Business Insider, WirtschaftsWoche.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Die wichtigsten Fragen rund um BaFin-Warnungen und Rückholung.

Ist eine BaFin-Warnung dasselbe wie ein Urteil?

Nein. Sie ist Gefahrenabwehr und Indiz, aber kein Schadensersatztitel. Ansprüche müssen gesondert durchgesetzt werden.

Mein Anbieter steht (noch) nicht auf der Liste – bin ich sicher?

Nein. Die Liste ist nie vollständig. Prüfen Sie zusätzlich die Unternehmensdatenbank; das Fehlen einer Warnung bedeutet keine Erlaubnis.

Bekomme ich über die BaFin mein Geld zurück?

Nein. Die BaFin holt keine Gelder zurück. Die Rückholung läuft zivilrechtlich (Bank-/PSP-Haftung, Bereicherungsrecht) und strafprozessual (Einziehung).

Lohnt sich Vorgehen bei Auslandssitz oder Krypto-Zahlung?

Häufig ja. Ansatzpunkte sind der Zahlungsweg, beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister, das Tracing der Mittel und die internationale Behördenzusammenarbeit.

Auf eine gewarnte Plattform hereingefallen?

Sichern Sie zunächst alle Unterlagen – Zahlungsbelege, Chatverläufe, Screenshots – und holen Sie früh anwaltlichen Rat. Je schneller der Zahlungsweg adressiert wird, desto besser die Chancen.

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