BaFin-Warnung Quantum Banc – Identitätsbetrug und unerlaubte Kryptogeschäfte

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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BaFin-Warnung Quantum Banc – Identitätsbetrug & unerlaubte Kryptodienste

Die BaFin warnt vor der Website quantum-banc(.)world. Die Betreiber geben sich als Quantum Banc UK Ltd aus und verwenden die FCA-Nummer der Saxo Capital Markets UK Ltd – ein klarer Identitätsbetrug. Die angebotenen Finanz- und Kryptodienste sind nicht autorisiert. Anleger sollten keine Einzahlungen leisten und bereits überwiesene Beträge sofort juristisch prüfen lassen.

Einleitung – Hintergrund der BaFin-Warnung

Am 11. November 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine öffentliche Verbraucherwarnung gegen die Website quantum-banc(.)world. Nach ihren Erkenntnissen werden auf dieser Plattform Finanz-, Investment- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Die angegebene Registrierungsnummer stammt von der echten Saxo Capital Markets UK Ltd, die laut BaFin keinerlei Verbindung zur Website hat. Damit liegt ein eindeutiger Identitätsbetrug vor.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Beide Normen ermöglichen der BaFin, Verbraucher vor unerlaubten Finanz- und Kryptogeschäften zu warnen.

Rechtliche Einordnung – unerlaubte Finanzgeschäfte

Wer in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungen anbietet, bedarf einer BaFin-Erlaubnis. Nach § 54 KWG ist das Betreiben solcher Geschäfte ohne Genehmigung strafbar. Quantum Banc verstößt gegen diese Pflicht und täuscht gleichzeitig eine Aufsicht durch die FCA vor – damit liegt ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Vorschriften vor.

Juristisch relevant ist auch § 263 StGB (Betrug). Die Täuschung über eine angebliche Lizenz führt dazu, dass Anleger ihr Geld in falscher Sicherheit überweisen. Der Vermögensschaden tritt bereits mit der Überweisung ein, weil die Kontrolle über das Geld endgültig verloren geht.

Typische Betrugsmuster – Identitätsdiebstahl im Krypto-Handel

Das Vorgehen von Quantum Banc ist repräsentativ für eine neue Welle digitaler Betrugsplattformen. Gefälschte Registrierungsnummern, kopierte Logos regulierter Finanzinstitute und vermeintliche Büroanschriften in London oder Zypern sollen Seriosität vortäuschen. In Wirklichkeit agieren die Betreiber anonym, nutzen Kryptozahlungen und ausländische Konten, um Gelder rasch weiterzuleiten.

Praktische Folgen für Anleger

Sobald Anleger eine Überweisung oder Krypto-Transaktion ausführen, haben sie keine rechtliche Verfügungsgewalt mehr über ihr Kapital. Viele Banken und Zahlungsdienstleister haben die Pflicht, Verdachtsmomente nach dem Geldwäschegesetz (§ 43 GwG) zu melden. Unterlassen sie das, kann eine Bankhaftung in Betracht kommen. Sind Zahlungen über Zwischenanbieter wie Crypto.com oder OpenPayd gelaufen, kann auch eine Mithaftung diskutiert werden.

Forensische Ansätze – Beweissicherung und Rückholung

Für eine erfolgreiche Rückverfolgung ist eine schnelle Beweissicherung entscheidend. Hortmann Law arbeitet in solchen Fällen mit IT-Forensikern zusammen, um Wallet-Adressen, Blockchain-Transfers und Zahlungsketten gerichtsfest zu dokumentieren. Darüber hinaus spielt die Frage der Plattformverantwortung eine zentrale Rolle.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Zahlungsbelege, E-Mails und Chat-Verläufe sichern. Keine Kommunikation mit sogenannten „Recovery Services“. Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die BaFin-Warnung vom 11. 11. 2025. Juristische Prüfung von Bank- und Zahlungsdienstleisterhaftung. Beweissicherung durch digitale Forensik veranlassen.

Fazit

Die BaFin-Warnung Quantum Banc zeigt, wie dreist Identitätsdiebstahl im Finanzsektor eingesetzt wird. Wer auf quantum-banc(.)world investiert hat, hat sein Geld höchstwahrscheinlich an eine nicht regulierte Struktur überwiesen. Frühzeitige Reaktion, Dokumentation und juristische Begleitung erhöhen die Chancen auf Erfolg bei Rückforderungen erheblich.

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Max Hortmann
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