BaFin-Warnung Nordstein Capital – WhatsApp-Gruppen & unlizenziertes Angebot

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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BaFin-Warnung Nordstein Capital – WhatsApp-Gruppen & unlizenziertes Angebot

Die BaFin warnt vor der Nordstein Capital Group, die über WhatsApp-Gruppen wie „Q611-Nordstein Global“ für Investitionen in Finanzinstrumente und Kryptowährungen wirbt. Die Betreiber treten unter verschiedenen Domains auf, darunter nordstein(.)cloud, nordstein-capital(.)com und nordstein-capital(.)net. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten sie unerlaubte Finanzdienstleistungen nach § 37 Abs. 4 KWG an und täuschen über eine angeblich vorliegende Genehmigung.

Einleitung – Hintergrund der Warnung

Am 10. November 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Verbraucherwarnung gegen die Nordstein Capital Group. Nach Angaben der Behörde werben die Betreiber über Messenger-Dienste und soziale Netzwerke für Anlagen in Kryptowährungen und Finanzprodukte. Die Kommunikation erfolgt vornehmlich über WhatsApp-Gruppen, in denen sogenannte Broker und Moderatorinnen unter falschen Namen auftreten.

Die BaFin stellt klar, dass keine der beteiligten Gesellschaften eine Erlaubnis zum Erbringen von Bank- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Rechtliche Bewertung – Unerlaubte Finanzgeschäfte & Täuschung

Das Vorgehen der Nordstein Capital Group stellt ein unerlaubtes Finanzdienstleistungsgeschäft nach § 54 KWG dar und erfüllt zugleich den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Verbraucher werden durch eine vermeintliche Lizenzierung getäuscht und zur Überweisung von Geldern veranlasst. Sobald eine Überweisung erfolgt, verliert der Anleger die Verfügungsgewalt über sein Kapital.

Die Betreiber nutzen mehrere Domains, um Sperrungen zu umgehen und setzen auf automatisierte Nachrichten, die den Eindruck einer seriösen Brokerfirma erwecken. Juristisch liegt eine Verletzung von Geldwäschepflichten und eine Täuschung über die aufsichtsrechtliche Zulassung vor.

Strukturen und Vorgehensweise

Die Nordstein-Gruppen arbeiten mit einheitlichen Kampagnen, um Verbraucher über soziale Netzwerke zu erreichen. Nach dem Beitritt in eine WhatsApp-Gruppe werden Mitglieder durch scheinbar professionelle Analysten betreut. Diese täuschen regelmäßig „Gewinne“ vor, um weitere Einzahlungen zu erzwingen. Sobald eine Auszahlung gefordert wird, verweigern die Betreiber die Rückzahlung unter Vorwänden wie „Steuern“ oder „Verifizierungsgebühren“.

Praktische Folgen für Anleger

Verbraucher, die Gelder an Nordstein Capital überwiesen haben, verlieren ihr Kapital in der Regel vollständig. Ein Rückruf der Überweisungen ist nicht möglich, da die Konten im Ausland geführt und innerhalb von Stunden geleert werden. Betroffene sollten umgehend Anzeige erstatten und eine anwaltliche Prüfung auf Bankhaftung nach § 43 GwG veranlassen.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Alle Zahlungsbelege, Chatverläufe und Korrespondenzen sichern. Keine weiteren Einzahlungen oder Kommunikation mit den Betreibern. Anzeige bei der Polizei erstatten und die Hausbank informieren. Anwaltliche Beratung zur Sicherung von Ansprüchen und zur digitalen Beweissicherung einholen.

Fazit

Die BaFin-Warnung Nordstein Capital zeigt, wie schnell Anleger über soziale Netzwerke in illegale Investments verwickelt werden können. Der Missbrauch von WhatsApp und mehreren Domains dient der Verschleierung der Täterstruktur. Anleger sollten sich nicht auf private Broker-Chats einlassen und bereits bei ersten Zahlungsaufforderungen rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Max Hortmann
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