BaFin-Warnung KI-ZEP – WhatsApp-Gruppen, Fake-Trading-App & Krypto

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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BaFin-Warnung KI-ZEP – WhatsApp-Gruppen, Fake-Trading-App & Krypto

Box Summary

Die BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die für eine Trading-App namens KI-ZEP werben. Nach Erkenntnissen der Aufsicht wird die App in unterschiedlichen Versionen (KI-ZEP PRO, KI-ZEP MAX, KI-ZEP LNC) beworben und steht im Verdacht, unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen anzubieten. Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Daten übermitteln.

Einleitung – Hintergrund der Warnung

Am 11. November 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung gegen die App KI-ZEP. Nach Angaben der Behörde erfolgt die Anwerbung über Messenger-Dienste wie WhatsApp. Die Betreiber geben sich als professionelle Broker aus und locken Verbraucher in Gruppen, in denen sie „exklusive Trading-Strategien“ oder „Krypto-Coachings“ anbieten.

Hinter dieser Fassade verbirgt sich ein Netzwerk, das unerlaubte Finanz- und Kryptogeschäfte betreibt. Die BaFin weist darauf hin, dass keine der beteiligten Personen eine Zulassung zum Erbringen solcher Dienstleistungen hat.

Rechtliche Bewertung – Unerlaubte Finanzgeschäfte & Social-Engineering

Das Modell der KI-ZEP-Gruppen erfüllt die Voraussetzungen des unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen nach § 54 KWG sowie des Betrugs nach § 263 StGB. Es handelt sich um ein typisches Social-Engineering-System, bei dem Vertrauen durch soziale Interaktion aufgebaut und anschließend ausgenutzt wird.

Nach § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG ist die BaFin befugt, vor solchen Plattformen öffentlich zu warnen, sobald der Verdacht unerlaubter Tätigkeit besteht. Anleger verlieren ihr Geld, sobald sie in der App Einzahlungen vornehmen oder Kryptowährungen an die Täter übertragen.

Strukturen und Vorgehensweise

Die Betreiber nutzen mehrere App-Versionen und wechseln regelmäßig die Bezeichnungen, um Sperrungen und Ermittlungen zu umgehen. In den Gruppen werden vermeintliche Experten präsentiert, die Gewinne vortäuschen und Druck auf Mitglieder ausüben, „zeitnah zu investieren“.

Teilweise werden auch Fake-Websites und Apps mit realistischen Handelsoberflächen eingesetzt, auf denen Anleger fiktive Gewinne sehen, die sie jedoch nie auszahlen können. In Wirklichkeit fließt das Geld sofort an Konten, die von der Täterseite kontrolliert werden.

Praktische Folgen für Anleger

Verbraucher, die Geld oder Kryptowährungen an KI-ZEP überwiesen haben, haben keine rechtliche Handhabe über die eingezahlten Beträge. In den meisten Fällen sind Rückbuchungen ausgeschlossen. Auch eine Nachverfolgung der Täter ist schwierig, da Zahlungen über anonyme Wallets und verschleierte Transaktionen laufen.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Anleger sollten sofort alle Nachrichten, Screenshots, Wallet-Adressen und Überweisungsbelege sichern. Zahlungen müssen umgehend bei der Bank als Betrugsfall gemeldet werden. Außerdem sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Eine anwaltliche Prüfung der Zahlungswege kann helfen, mögliche Haftungsansprüche gegenüber Banken oder Plattformen zu identifizieren.

Fazit

Die BaFin-Warnung KI-ZEP zeigt, wie Social-Media-Kanäle als Einfallstor für Krypto-Betrug genutzt werden. Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn Trading-Empfehlungen über Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke erfolgen. Schnelles Handeln und professionelle Rechtsberatung sind entscheidend, um finanzielle Schäden zu begrenzen.

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Max Hortmann
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