BaFin-Warnung Fondsavenue – falsche FCA-Lizenz & unerlaubte Dienste

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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BaFin-Warnung Fondsavenue – falsche FCA-Lizenz & unerlaubte Dienste

Die BaFin warnt vor der Website fondsavenue(.)com. Die Betreiber geben fälschlicherweise an, durch die britische Financial Conduct Authority (FCA) reguliert zu sein. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden auf der Seite unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Es besteht der Verdacht, dass Anleger über eine falsche Lizenz getäuscht werden.

Einleitung – Hintergrund der Warnung

Am 11. November 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Verbraucherwarnung gegen die Website fondsavenue(.)com. Nach Angaben der Behörde wirbt die Plattform mit einer angeblichen Beaufsichtigung durch die britische FCA, die tatsächlich nicht existiert. Die Betreiber bieten Finanz- und Investmentdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin an. Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern.

Rechtliche Bewertung – Falsche Aufsicht & Unerlaubte Dienste

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Fondsavenue verfügt weder über eine deutsche Zulassung noch über eine tatsächliche FCA-Aufsicht. Das Verhalten erfüllt die Tatbestände des unerlaubten Betreibens von Finanzgeschäften (§ 54 KWG) und des Betrugs (§ 263 StGB). Juristisch betrachtet liegt eine doppelte Täuschung vor: Einerseits wird durch die angebliche FCA-Registrierung eine falsche Sicherheit vermittelt, andererseits wird der Eindruck erweckt, Kundengelder seien durch eine ausländische Finanzaufsicht geschützt. In Wahrheit handelt es sich um ein vollständig unreguliertes Geschäftsmodell.

Typische Strukturen – Täuschung über Regulierung

Die Website von Fondsavenue verwendet englischsprachige Bezeichnungen, rechtlich klingende Formulierungen und grafische Symbole, die an offizielle Finanzinstitute erinnern. Auf diese Weise wird bei Anlegern der Eindruck erzeugt, es handle sich um eine zugelassene Plattform. In Wahrheit existiert weder eine ordnungsgemäße Zulassung noch eine Beaufsichtigung. Solche Strukturen sind typisch für internationale Anlagebetrugsfälle. Sie nutzen technische Kopien echter Bankwebsites, um Anleger zu täuschen und Einzahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Praktische Folgen für Anleger

Wer bei Fondsavenue investiert hat, hat seine Gelder mit hoher Wahrscheinlichkeit an eine nicht regulierte Struktur überwiesen. Ein Rückruf der Zahlungen ist in der Regel ausgeschlossen, da Überweisungen auf Auslandskonten meist binnen Stunden weitergeleitet werden. Anleger haben in diesen Fällen nur noch die Möglichkeit, forensische Nachverfolgung und rechtliche Rückforderung einzuleiten. Auch die Prüfung einer Bankhaftung nach § 43 GwG ist erforderlich, wenn Banken verdächtige Transaktionen hätten erkennen müssen. Darüber hinaus bestehen Ansprüche aus Delikt oder Bereicherungsrecht gegenüber Vermittlern und Zahlungsdienstleistern, sofern diese den Geldfluss ermöglicht haben.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Sofortige Sicherung aller Beweise (Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails). Keine weiteren Zahlungen oder „Nachverifikationen“ durchführen. Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die BaFin-Warnung vom 11. November 2025. Anwaltliche Prüfung auf Schadensersatz und Rückforderungsansprüche. Frühzeitige digitale Spurensicherung durch Blockchain-Analyse oder Rückverfolgung von IP-Adressen.

Fazit

Die BaFin-Warnung Fondsavenue verdeutlicht, wie Plattformen mit gefälschten Lizenzangaben Vertrauen erschleichen. Anlegerinnen und Anleger, die in Fondsavenue investiert haben, sind einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt. Nur durch schnelles Handeln und fundierte Beweissicherung können Rückforderungen und Bankhaftungsansprüche durchgesetzt werden.

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Max Hortmann
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