BaFin-Warnung Fake-Impressum – juristische Bewertung & Checkliste

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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BaFin-Warnung Fake-Impressum – juristische Bewertung & Checkliste

Die BaFin warnt allgemein vor Websites, die mit gefälschten Impressen arbeiten. Viele dieser Plattformen nutzen echte Registernummern, BaFin-IDs oder Unternehmensnamen, um den Anschein einer offiziellen Beaufsichtigung zu erwecken. Verbraucher sollten Impressen immer sorgfältig prüfen und bei Auffälligkeiten keine Zahlungen leisten.

Einleitung – Hintergrund der Warnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in mehreren aktuellen Mitteilungen darauf hin, dass Betrugsplattformen häufig mit fingierten Impressen arbeiten. Dabei werden echte Unternehmensdaten, Lizenznummern und Anschriftangaben missbraucht, um Seriosität vorzutäuschen. Ziel ist es, Verbraucher zur Einzahlung von Geld auf fremde Konten zu verleiten.

Rechtliche Bewertung – Täuschung durch Impressum und Identitätsdiebstahl

Nach § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) kann die BaFin öffentliche Warnungen aussprechen, wenn der Verdacht unerlaubter Geschäfte besteht. Das Veröffentlichen falscher Impressen ist nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern kann auch strafbar sein. Je nach Ausgestaltung kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 263 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder Missbrauch von Firmendaten in Betracht.

Die Täuschung über eine angebliche aufsichtsrechtliche Zulassung kann auch deliktische Ansprüche gegen die Verantwortlichen begründen. Anleger, die auf Grundlage solcher Angaben Geld überwiesen haben, können unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Typische Strukturen – Fälschung und Missbrauch echter Daten

Die Plattformbetreiber kopieren in der Regel öffentliche Registerinformationen, um Authentizität vorzutäuschen. Teilweise werden auch Logos und Designs echter Institute übernommen. Diese Daten werden mit erfundenen E-Mail-Adressen oder Telefonnummern kombiniert, damit Kunden nicht direkt bei den echten Unternehmen nachfragen können.

Für Laien ist die Fälschung kaum erkennbar, weil die Darstellung auf den Websites sehr professionell wirkt. Oft werden sogar deutsche Steuernummern oder Lizenzhinweise angegeben, die tatsächlich nicht existieren.

Praktische Folgen für Anleger

Anleger, die auf Grund eines gefälschten Impressums Geld überwiesen haben, können ihre Zahlungen nicht mehr rückgängig machen. In solchen Fällen kommen nur Ansprüche gegen Banken oder Zahlungsdienstleister in Betracht, wenn diese Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verletzt haben. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur Strafanzeige wegen Betrugs oder Urkundenfälschung.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Sämtliche Unterlagen sichern, Impressum und Domain fotografisch dokumentieren, keine weiteren Zahlungen leisten und unverzüglich Anzeige erstatten. Betroffene Unternehmen, deren Daten missbraucht wurden, sollten ebenfalls informiert werden.

Fazit

Die BaFin-Warnung zum Thema Fake-Impressum zeigt, wie leicht Betrüger öffentlich zugängliche Registerdaten missbrauchen können. Anleger sollten bei Impressen mit fremden Namen oder ungewöhnlichen Domainendungen äußerste Vorsicht walten lassen. Nur durch rechtliche Aufarbeitung und digitale Beweissicherung lassen sich Folgeschäden begrenzen.

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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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