BaFin-Warnung ZIEXC – Telegram-Gruppen & Krypto-Betrug

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BaFin-Warnung ZIEXC – Telegram-Gruppen & Krypto-Betrug
Die BaFin warnt vor Telegram-Gruppen, in denen die Handelsplattform ZIEXC beworben wird. Unbekannte Betreiber leiten Anleger über falsche Broker-Profile auf Websites wie ziexc(.)com oder ziex(.)top. Es besteht der Verdacht unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach § 10 Abs. 7 KMAG.
Einleitung – Hintergrund der Warnung
Am 11. November 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung über die Handelsplattform ZIEXC. Nach Erkenntnissen der Behörde werden über Telegram-Gruppen, insbesondere durch angebliche Broker oder Finanzexperten, unerlaubte Kryptodienstleistungen angeboten. Verbraucher werden durch professionelle Chat-Gruppen in sogenannte Investments gelockt, die tatsächlich keine realen Handelsaktivitäten darstellen.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass ZIEXC keine Zulassung zum Erbringen von Kryptodienstleistungen in Deutschland besitzt. Grundlage der Warnung ist § 10 Abs. 7 KMAG in Verbindung mit § 37 Abs. 4 KWG.
Rechtliche Bewertung – Betrug über Social Media
Das Verhalten der Betreiber erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Erbringens von Kryptowerte-Dienstleistungen und des Betrugs (§ 263 StGB). Anleger werden gezielt durch soziale Netzwerke angeworben und zu Einzahlungen auf Wallets oder ausländische Konten verleitet. Juristisch sind sowohl die Betreiber als auch Vermittler und Zahlungsdienstleister in der Haftung, sofern diese Transaktionen trotz erkennbarer Risiken ermöglichten.
Strukturen und Vorgehensweise
Die Gruppen werden häufig über Telegram, WhatsApp oder ähnliche Plattformen organisiert. Unter dem Vorwand von „Trading-Schulungen“ oder „Finanzberatung“ werden Interessenten in Gruppen eingeladen, wo angebliche Erfolge vorgetäuscht werden. Anschließend werden Einzahlungen in Kryptowährungen verlangt. Die Betreiber nutzen gefälschte Webseiten und Apps, die den Anschein echter Handelsplattformen erwecken.
Praktische Folgen für Anleger
Einmal überwiesene Beträge sind in der Regel nicht mehr rückholbar, da sie unmittelbar auf ausländische Wallets transferiert werden. Betroffene verlieren den Zugriff auf ihre Gelder, während ihnen über gefälschte Dashboards suggeriert wird, dass Gewinne erzielt würden. In der Praxis sind alle angezeigten Gewinne fiktiv.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Sofort alle Chatverläufe, Screenshots und Zahlungsbelege sichern. Keine weiteren Einzahlungen oder Kommunikation mit angeblichen Brokern. Anzeige bei der Polizei und Meldung an die BaFin erstatten. Prüfung einer zivilrechtlichen Rückforderung und Strafanzeige gegen unbekannt.
Fazit
Die BaFin-Warnung ZIEXC zeigt, wie organisierte Tätergruppen Social-Media-Kanäle nutzen, um Anleger in betrügerische Kryptoinvestments zu locken. Wer betroffen ist, sollte die BaFin-Warnung ernst nehmen und rechtliche Schritte einleiten. Nur durch Beweissicherung und professionelle forensische Unterstützung kann der Zahlungsweg nachvollzogen und Haftung gegenüber Mittlern geprüft werden.
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