BaFin-Warnung Lumenis Capitalmanagement – WhatsApp-Gruppe & App „LUSCM“
Box Summary
Die BaFin warnt vor der Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd, die über WhatsApp-Gruppen wie „SVIP-88-FinanzForum“ für Investments in eine App namens LUSCM wirbt. Es besteht der Verdacht unerlaubter Bank-, Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Einleitung – Hintergrund der Warnung
Am 10. November 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung gegen Angebote in WhatsApp-Gruppen und über die Website lumnz(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort Finanzprodukte beworben, die ohne die erforderliche Erlaubnis vertrieben werden.
Die Kommunikation erfolgt über WhatsApp-Gruppen, in denen vermeintliche Finanzexperten oder Moderatorinnen den Einstieg in den Handel mit Kryptowährungen empfehlen. Verbraucher werden in eine App namens LUSCM weitergeleitet, die angeblich Gewinne in Echtzeit anzeigt, in Wahrheit aber lediglich fiktive Zahlen darstellt.
Rechtliche Bewertung – Unerlaubte Finanzdienstleistungen & Betrug
Das Vorgehen von Lumenis Capitalmanagement erfüllt die Tatbestände des unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen (§ 54 KWG) und des Betrugs (§ 263 StGB). Anleger werden getäuscht, indem ihnen suggeriert wird, über eine lizenzierte Handelsplattform zu investieren. Tatsächlich handelt es sich um eine unregulierte Struktur.
Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Abs. 4 KWG. Die Betreiber der WhatsApp-Gruppen und der App handeln ohne Erlaubnis. Verbraucher, die Zahlungen tätigen, setzen sich einem vollständigen Verlustrisiko aus.
Strukturen und Vorgehensweise
Die Täter werben über soziale Netzwerke und Messenger-Gruppen, wo sie „Finanzseminare“ oder „Börsencoachings“ anbieten. Innerhalb der Gruppen werden Vertrauen und Gruppendruck aufgebaut. Danach erfolgt die Weiterleitung auf Websites und Apps, auf denen Anleger angeblich Handelskonten eröffnen können.
Die Gewinne, die dort angezeigt werden, sind fingiert. Sobald Anleger eine Auszahlung verlangen, wird die Kommunikation blockiert oder eine „Gebühr“ verlangt, die nie zu einer tatsächlichen Rückzahlung führt.
Praktische Folgen für Anleger
Betroffene verlieren ihr gesamtes Kapital, sobald sie Geld in die App oder an die Täter überweisen. Die Rückverfolgung ist schwierig, da Kryptozahlungen über mehrere Wallets verschleiert werden. In Einzelfällen kann eine forensische Nachverfolgung Transaktionspfade identifizieren, aber ein Erfolg ist nicht garantiert.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Betroffene sollten alle Chatverläufe und Transaktionsnachweise sichern, keine weiteren Zahlungen tätigen und sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine anwaltliche Prüfung von Rückforderungsansprüchen und möglichen Haftungen der beteiligten Zahlungsdienstleister ist erforderlich.
Fazit
Die BaFin-Warnung Lumenis Capitalmanagement zeigt, wie Messenger-Dienste für den Vertrieb unerlaubter Finanzangebote genutzt werden. Verbraucher sollten niemals auf App-Empfehlungen oder WhatsApp-Gruppen vertrauen, die schnelle Gewinne versprechen. Eine professionelle Rechtsberatung hilft, Schadensersatzansprüche zu prüfen und weitere Risiken zu vermeiden.
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