Modell A
RVG-Abrechnung
Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert oder Verfahrensstand, soweit das Mandat dafür geeignet ist.
Mandate sind keine Standardprodukte. Vor Mandatsannahme wird transparent vereinbart, welches Modell zum Fall und zum Arbeitsumfang passt.
Bei vielen Mandaten erfolgt die Abrechnung nach RVG. Bei beratungsintensiven oder eilbedürftigen Mandaten ist ein Stundensatz häufig sachgerechter. Für klar umrissene Aufträge kann eine individuelle Pauschale sinnvoll sein.
Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert oder Verfahrensstand, soweit das Mandat dafür geeignet ist.
Für beratungsintensive, mehrstufige oder dynamische Mandate – schriftlich vereinbart und transparent strukturiert.
Für klar umrissene Aufträge mit definierter Zielsetzung, etwa Prüfung, Stellungnahme oder ein abgegrenztes Anspruchsschreiben.