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Honorar

Honorar nach Absprache.

Mandate sind keine Standardprodukte. Vor Mandatsannahme wird transparent vereinbart, welches Modell zum Fall und zum Arbeitsumfang passt.

Vergütungsmodelle

Drei Modelle. Vor jedem Mandat festgelegt.

Bei vielen Mandaten erfolgt die Abrechnung nach RVG. Bei beratungsintensiven oder eilbedürftigen Mandaten ist ein Stundensatz häufig sachgerechter. Für klar umrissene Aufträge kann eine individuelle Pauschale sinnvoll sein.

Modell A

RVG-Abrechnung

Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert oder Verfahrensstand, soweit das Mandat dafür geeignet ist.

Modell B

Stundensatz

Für beratungsintensive, mehrstufige oder dynamische Mandate – schriftlich vereinbart und transparent strukturiert.

Modell C

Individuelle Pauschale

Für klar umrissene Aufträge mit definierter Zielsetzung, etwa Prüfung, Stellungnahme oder ein abgegrenztes Anspruchsschreiben.

Vor jeder Mandatsübernahme steht ein vertrauliches Erstgespräch.Keine erfolgsabhängige Vergütung. Keine leeren Versprechen.Kostenklarheit gehört zur Erststruktur des Mandats.
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