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jurisPR-ITR 5/2026 Anm. 5

Die Verbraucherschutzfunktion der §§ 675u, 675v, 675w BGB bei Social-Engineering-Angriffen

Haftungsverteilung bei Social-Engineering-Angriffen im Online-Banking; grobe Fahrlässigkeit, starke Kundenauthentifizierung und bankseitige Sicherheitsdefizite.

13.03.2026Zahlungsdiensterecht / Online-Banking / Social EngineeringjurisPR-ITR 5/2026 Anm. 5

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Kurzabstract

Haftungsverteilung bei Social-Engineering-Angriffen im Online-Banking; grobe Fahrlässigkeit, starke Kundenauthentifizierung und bankseitige Sicherheitsdefizite.

Hortmann, jurisPR-ITR 5/2026 Anm. 5

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