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jurisPR-ITR 5/2026 Anm. 5
Die Verbraucherschutzfunktion der §§ 675u, 675v, 675w BGB bei Social-Engineering-Angriffen
Haftungsverteilung bei Social-Engineering-Angriffen im Online-Banking; grobe Fahrlässigkeit, starke Kundenauthentifizierung und bankseitige Sicherheitsdefizite.
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Kurzabstract
Haftungsverteilung bei Social-Engineering-Angriffen im Online-Banking; grobe Fahrlässigkeit, starke Kundenauthentifizierung und bankseitige Sicherheitsdefizite.
Hortmann, jurisPR-ITR 5/2026 Anm. 5



