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Cybercrime · Anlagebetrug

Fake-Broker-Betrug? Zahlungswege sichern, Ansprüche prüfen.

Bei Fake-Broker-Betrug ist die direkte Rückholung beim Täter selten möglich. Aber: Zahlungswege sind nachvollziehbar, und Banken haben Warnpflichten. Wir prüfen, wo Ansprüche bestehen.

7. Juni 2026Anlagebetrug & PlattformhaftungCybercrime · Anlagebetrug
Sie haben bei einem „Broker" investiert.Anfangs konnten Sie kleine Beträge abheben.Jetzt wird die Auszahlung verweigert: „Steuern", „Gebühren", „Account verifizieren".Die Plattform ist gefälscht. Ihr Geld ist nicht an einer Börse — sondern bei Betrügern.
Einordnung

Worauf es in diesen Fällen regelmäßig ankommt.

Fake-Broker-Betrug und Auszahlung verweigert? HORTMANN LAW sichert Zahlungswege, Plattformspuren und Ansprüche gegen Beteiligte.

Broker-Website sah professionell aus

„Berater" hat regelmäßig telefonisch betreut

Dashboard zeigte Gewinne (waren gefälscht)

Bei Auszahlung: Plötzlich neue Gebühren oder Steuern

Jetzt: Keine Antwort, Website teils noch online

Bank
Warnpflichten + Haftung prüfen
CC
Chargeback bei Kreditkarte (120 Tage)
OSINT
Identifikation der Betrüger
Vorgehen

So strukturieren wir die nächsten Schritte.

Jeder Beitrag folgt der gelieferten Mandatslogik: Sachverhalt ordnen, Zahlungswege klären, Ansprüche priorisieren.

01

Zahlungsweg nachverfolgen

Bank-Überweisung? Kreditkarte? Krypto? Jeder Weg hat eigene Rückholmöglichkeiten.

02

Payment Provider ansprechen

Chargeback bei Kreditkarte, Bankhaftung bei Überweisung, Wallet-Forensik bei Krypto.

03

Betrüger identifizieren

WHOIS-Analyse, Hosting-Daten, OSINT — soweit identifizierbar.

04

Rechtliche Schritte

Strafanzeige + ggf. Zivilklage. Bei nachvollziehbaren Tätern: Vermögenssicherung.

05

Kommunikation halten

Wir halten Sie auf dem Laufenden und vermeiden voreilige Auszahlungen an „Recovery-Agents".

Häufige Fragen

Die Punkte, die Mandanten zuerst geklärt haben wollen.

Kann ich Geld nach Fake-Broker zurückholen?

Das hängt vom Zahlungsweg ab. Bei Banküberweisungen kann eine Bankhaftung in Betracht kommen. Bei Kreditkartenzahlungen ist ein Chargeback innerhalb 120 Tagen möglich. Bei Krypto wird die Wallet-Spur verfolgt.

Was ist die zweite Betrugsstufe?

Nach dem ersten Betrug melden sich häufig „Recovery-Agents" oder „Anwälte", die gegen weitere Zahlung das Geld zurückholen wollen. Das ist fast immer ein zweiter Betrug. Niemals Vorab-Gebühren zahlen.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bei Kreditkartenzahlungen: innerhalb 120 Tagen für Chargeback. Bei Banküberweisungen: möglichst sofort, damit Geld noch zurückgerufen werden kann. Wallet-Adressen jederzeit sichern.

Kontakt

Fall strukturiert prüfen lassen.

Schildern Sie vertraulich, was passiert ist. Entscheidend sind Zahlungsweg, Plattform, Zeitpunkt, Betrag und vorhandene Belege. Wir ordnen ein, welche Anspruchsgegner in Betracht kommen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Kontakt aufnehmen