Smart-Contract-Fehler und Ermittlungsgrenzen – Anwalt im Kampf gegen digitale Täter

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Smart-Contract-Fehler und Ermittlungsgrenzen – Anwalt im Kampf gegen digitale Täter
Smart-Contract-Fehler im DeFi-Recht: Anwalt erklärt, wann Codeversagen zur Strafbarkeit führt und wie Opfer Beweise sichern.
I. Einleitung – Wenn Programmcode zur Täuschung wird
Dezentrale Finanzplattformen (DeFi) funktionieren auf der Basis sogenannter Smart Contracts – automatischer Code, der Transaktionen ausführt, ohne menschliche Kontrolle.
Doch wenn der Code fehlerhaft ist oder gezielt manipuliert wird, entsteht eine Grauzone zwischen Technik und Recht:
Wer haftet, wenn der Programmcode das tut, was der Täter wollte – aber nicht das, was das Opfer erwartet hat?
An dieser Schnittstelle agiert der spezialisierte Krypto-Anwalt: Er übersetzt technische Fehlfunktionen in rechtliche Tatbestände und schützt Mandanten vor algorithmischer Verantwortungslosigkeit.
II. Was sind Smart Contracts – und warum sie rechtlich problematisch sind
Smart Contracts sind selbstausführende Programme, die auf einer Blockchain laufen.
Sie ersetzen klassische Verträge durch Programmierlogik – „if x then y“.
Diese Automatisierung bedeutet: Ist der Code einmal freigegeben, kann ihn niemand mehr stoppen.
Rechtlich sind Smart Contracts keine Verträge im Sinne des BGB, sondern Technikinstrumente, die Verträge umsetzen.
Der tatsächliche Vertrag liegt außerhalb des Codes – in der Erklärung der Parteien.
Damit fehlt häufig der Nachweis, dass eine bewusste Täuschung oder Willensbildung vorlag, was Ermittlungen nach § 263 StGB (Betrug) oder § 303a StGB (Datenveränderung) erschwert.
III. Juristische Bewertung von Code-Fehlern
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1. Fahrlässigkeit oder Täuschung?
Ein bloßer Programmierfehler ist keine Straftat.
Strafbar wird er erst, wenn der Code bewusst so gestaltet wird, dass ein Irrtum beim Nutzer ausgelöst wird.
Dann liegt eine konkludente Täuschung vor (§ 263 Abs. 1 StGB).
2. Manipulierter Smart Contract
Wird ein fremder Smart Contract gehackt, verändert oder durch externe Oracles manipuliert, kommt § 303a StGB (Datenveränderung) zur Anwendung.
Hier entsteht der „digitale Tatort“ – nicht in einer Wallet, sondern im Quellcode.
3. Haftung des Entwicklers
Zivilrechtlich kann ein Entwickler für Organisationsverschulden (§ 823 Abs. 1 BGB i. V. m. ProdHaftG) haften, wenn er Sicherheitsprüfungen unterlässt oder den Code ohne Audit veröffentlicht.
Die Strafbarkeit setzt dagegen Vorsatz voraus – ein schwieriger Nachweis in autonomen Systemen.
IV. Ermittlungsgrenzen bei autonomen Codes
Der klassische Ermittlungsansatz – Täter = handelnde Person – scheitert hier.
Bei autonomen Smart Contracts fehlt ein klar identifizierbarer „Handelnder“.
Die Ermittlungsbehörden stoßen an drei Grenzen:
- Fehlende Zurechenbarkeit: Wer hat den Code geschrieben?
- Fehlende Kausalität: Hat der Code eigenständig gehandelt oder wurde er missbraucht?
- Fehlende Jurisdiktion: Der Code läuft weltweit – welche Staatsanwaltschaft ist zuständig?
Diese Fragen sind nicht theoretisch: Sie entscheiden, ob eine Strafanzeige Erfolg hat.
Ermittler müssen prüfen, ob der Code ein „Werkzeug“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) oder ein „Täter“ ist – eine bis heute offene dogmatische Frage.
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V. Der Anwalt als technischer Übersetzer
Ein erfahrener Anwalt im Krypto-Strafrecht agiert wie ein Dolmetscher:
Er übersetzt Quellcode in juristische Handlungselemente.
Bei DeFi-Hacks bedeutet das, die Absicht im Code zu identifizieren:
Wurde der Fehler geplant, um Vermögenswerte zu verschieben? Oder handelt es sich um unbeabsichtigte Programmfolge?
Zur Klärung werden forensische Code-Audits eingesetzt.
Sie belegen, ob eine Manipulation durch menschliche Eingriffe oder durch Systemlogik erfolgte.
Der Anwalt integriert die technischen Gutachten in den Beweisantrag nach § 244 Abs. 3 StPO.
VI. Typische Fallkonstellationen
1. Reentrancy-Bug (Wiederaufruf)
Ein Angreifer nutzt eine Schwachstelle, um Transaktionen mehrfach auszuführen.
Technisch = Fehler; juristisch = Betrug durch Täuschung über den Codezustand.
2. Front-Running durch Miner
Täter lesen Pending Transactions aus und setzen eigene Befehle vorher ab.
Hier liegt ein unbefugter Datenzugriff vor (§ 202a StGB).
3. Fehlkonfiguration von Oracles
Wenn Preisfeeds bewusst manipuliert werden, erfüllt dies den Tatbestand der Falschinformation (§ 263 StGB analog).
In allen drei Fällen steht am Ende dieselbe Frage: Wer trägt die Verantwortung für automatisierte Entscheidungen?

Anwalt für Krypto-Betrug und Smart-Contracts – digitale Forensik, Blockchain-Recht und DeFi-Ermittlungen
VII. Beweisführung und Grenzen der Staatsanwaltschaft
Der Nachweis von Vorsatz oder Täuschung ist nur möglich, wenn der Quellcode nachvollziehbar dokumentiert ist.
Hier greift § 160 StPO – Pflicht der Staatsanwaltschaft zur umfassenden Ermittlung.
Doch viele DeFi-Plattformen speichern ihren Code dezentral und anonym.
Ein Anwalt kann dann nur durch zivilrechtliche Auskunftsanträge gegen Betreiber oder Hosting-Dienste Beweise sichern (§§ 421 ff. ZPO).
Im Ergebnis bleibt die Strafverfolgung auf internationale Kooperationen angewiesen – ein schwacher Punkt der Rechtsdurchsetzung.
VIII. Zivil- und Strafrechtliche Schnittstelle
Oft beginnt der Weg zur Aufklärung zivilrechtlich:
Opfer verlangen Schadensersatz (§ 823 BGB), während die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht besteht.
Der Anwalt koordiniert beide Wege und verhindert widersprüchliche Aussagen oder Beweisverluste.
Gerade bei Smart Contracts sind technische Gutachten so kostspielig, dass sie in beiden Verfahren genutzt werden sollten.
IX. Der Entwickler als potenzieller Beschuldigter
Nicht selten geraten Entwickler selbst ins Visier der Ermittlungen.
Sie haften nicht für jeden Codefehler, wohl aber für grob fahrlässige Sicherheitslücken, die den Betrug erst ermöglichen.
Wird ein Projekt ohne Audit oder ohne Offenlegung gestartet, kann dies als fahrlässiges Handeln gewertet werden (§ 15 StGB).
Hier schützt eine klare Dokumentation:
- Prüfprotokolle,
- Commit-Historie,
- unabhängige Sicherheitsgutachten.
X. Präventive Maßnahmen und anwaltliche Beratung
Ein spezialisierter Anwalt prüft Smart-Contracts vor Veröffentlichung auf rechtliche Risiken:
- Vertragsauslegung nach deutschem Recht,
- Haftungsbegrenzungen in den Nutzungsbedingungen,
- DSGVO-Konformität bei On-Chain-Daten.
Ziel ist, den Code rechtssicher zu gestalten und Entwickler vor ungewollter Strafbarkeit zu schützen.

XI. Gerichtliche Bewertung und aktuelle Tendenzen
Die Rechtsprechung befindet sich in Entwicklung:
Einige Gerichte werten Smart Contracts als „Werkzeug“, andere als „eigenständige Handlungseinheit“.
Das OLG Frankfurt (2024) betonte, dass ein Smart Contract nur dann strafrechtlich relevant sei, wenn ein Mensch ihn gezielt zum Nachteil anderer einsetzt.
Damit verschiebt sich der Fokus: Nicht der Code ist kriminell, sondern der Wille hinter dem Code.
XII. Strategische Verteidigung und Opferschutz
Für Beschuldigte:
- Analyse des Codes auf fremde Eingriffe,
- Nachweis, dass der Fehler vorhersehbar, aber nicht beabsichtigt war,
- Widerspruch gegen Beschlagnahme digitaler Assets (§ 111d StPO).
Für Opfer:
- Nachweis der Kausalität zwischen Codefehler und Vermögensverlust,
- Antrag auf Sicherung (§ 111e StPO) und Adhäsionsverfahren (§ 406 StPO).
Beide Seiten benötigen technische und juristische Expertise – und genau hier liegt das neue Betätigungsfeld der spezialisierten Krypto-Anwälte.
XIII. Fazit
Smart Contracts revolutionieren das Finanzsystem – und sprengen zugleich die klassischen Strukturen des Strafrechts.
Fehler im Code können Millionen bewegen, ohne dass jemand direkt „klickt“.
Nur durch die Verbindung von Technikverständnis, Strafprozesswissen und internationaler Kooperation können Anwälte heute digitale Täter sichtbar machen – oder Unschuldige vor Fehlinterpretationen schützen.
Call-to-Action
Kostenloses Beratungsgespräch:
Wurden Sie Opfer eines fehlerhaften Smart Contracts oder stehen Sie unter Verdacht, einen manipuliert zu haben?
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann unter 📞 0160 9955 5525 oder über
hortmannlaw.com/contact
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