Love Scam: Sextortion – Digitale Erpressung nach Beziehungsende

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Love Scam: Sextortion – Digitale Erpressung nach Beziehungsende
Wenn emotionale Kontrolle in digitale Gewalt übergeht.
Die zweite Phase des Betrugs – Kontrolle statt Nähe
Sextortion ist nicht nur ein Verbrechen – sie ist der zweite Akt des Love Scam.
Nachdem Täter ihre Opfer emotional und finanziell ausgenutzt haben, nutzen sie die entstandene Abhängigkeit weiter:
Sie verwandeln Vertrauen in Angst, Intimität in Kontrolle.
Die Täter drohen mit der Veröffentlichung privater Fotos oder Chatverläufe – aber das ist nur die Oberfläche.
Im Kern geht es um Macht: darum, dass das Opfer sich schuldig fühlt, schweigt und zahlt.
Diese psychologische Gewalt ist subtiler als eine Drohung mit Waffen – aber oft zerstörerischer.
Vom „Ich liebe dich“ zur Drohung – die Täterstrategie
Täter folgen einem wiederkehrenden Muster, das in mehreren Phasen verläuft:
- Erzeugung von Abhängigkeit
Das Opfer wurde in der Love-Scam-Phase emotional geöffnet – durch Zuneigung, Komplimente, ständige Präsenz. - Sammeln von Material
Während der digitalen Beziehung speichern Täter unbemerkt intime Aufnahmen, Sprachnachrichten, Screenshots oder sensible Informationen. - Kontrollbruch
Wenn das Opfer sich distanziert, beginnt die Drohung: „Ich schicke alles an deine Familie.“
Ziel ist nicht sofort Geld, sondern Kontrolle. Erst danach folgen Forderungen. - Zirkuläre Erpressung
Nach jeder Zahlung entsteht ein neuer Zyklus: weitere Drohung, neue Forderung, neues Schweigen.
Es ist kein einmaliger Erpressungsversuch – sondern ein Prozess der Dauererpressung.
Diese Abfolge erklärt, warum viele Betroffene monatelang in dieser Spirale gefangen bleiben – selbst wenn sie wissen, dass sie Opfer sind.

Psychologische Gewaltformen in der Sextortion
Neben Geld geht es um Identität, Scham und Macht. Täter nutzen gezielt:
- Schuldinduktion: „Du hast die Fotos doch freiwillig geschickt.“
- Isolationsdruck: „Wenn du jemandem davon erzählst, veröffentliche ich alles.“
- Verzerrte Verantwortung: Das Opfer glaubt, selbst schuld zu sein.
Diese Dynamiken ähneln häuslicher Gewalt – nur digital.
Die Täter ersetzen körperliche Kontrolle durch digitale Kontrolle: Zugriff auf Daten, Profile, Angst vor öffentlicher Bloßstellung.
Juristische Einordnung – und warum Schweigen gefährlich ist
Viele Opfer warten zu lange, weil sie sich schämen oder „keinen Skandal“ wollen.
Doch gerade in dieser Zeit löschen Täter Spuren, verschieben Dateien oder fordern weiteres Geld.
Juristisch ist Sextortion ein kombinierter Tatbestand:
- § 253 StGB (Erpressung) – sobald Geld oder Leistung verlangt wird.
- § 240 StGB (Nötigung) – wenn Drohung „nur“ auf psychische Kontrolle zielt.
- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) – sobald intime Inhalte gespeichert oder verbreitet werden.
- Art. 82 DSGVO – Anspruch auf Schadensersatz wegen Missbrauch persönlicher Daten.
Deshalb gilt: Frühzeitig Anzeige und anwaltliche Unterstützung.
Nur wer aktiv handelt, kann Veröffentlichung, Reputationsschäden und weitere Forderungen stoppen.
Forensische und anwaltliche Strategien
Eine professionelle Begleitung konzentriert sich auf zwei Ebenen:
- Digitale Spurensicherung
– Sammlung aller Chatverläufe, Zahlungsbelege, Screenshots.
– Dokumentation der Plattform (z. B. Instagram, Telegram, WhatsApp).
– Sicherung der IP-Daten oder Wallet-Adressen. - Juristische Sofortmaßnahmen
– Strafanzeige wegen Erpressung und Verletzung des Intimbereichs.
– Abmahnung und Unterlassungsantrag gegen Veröffentlichung.
– Sperr- und Löschanträge bei Hostern oder Social-Media-Plattformen.
In vielen Fällen kann die Veröffentlichung innerhalb von 24–48 Stunden verhindert werden, wenn schnell reagiert wird.
Strategische Mandatsführung: Schutz, Wiederherstellung, Kontrolle
In Sextortion-Fällen übernehmen Kanzleien wie Hortmann Law regelmäßig eine mehrstufige Mandatsstrategie:
- Stufe 1: Sicherung und Bewertung der Beweise.
- Stufe 2: Strafanzeige und internationale Meldung über Interpol / Europol bei Auslandsbezug.
- Stufe 3: Juristische Intervention bei Banken, Plattformen und Zahlungsdienstleistern.
- Stufe 4: Psychologische und mediale Stabilisierung – Wiederherstellung des Selbstschutzes.
Ziel ist es, den Kontrollverlust umzukehren: Das Opfer bekommt wieder Handlungsspielraum – und der Täter verliert ihn.
Internationale Hürden – und wie sie überwindbar sind
Täter sitzen oft außerhalb Europas. Doch auch dann gibt es Wege:
- Interpol kann Red Notices und Informationsverknüpfungen initiieren.
- Plattformbetreiber sind nach EU-Digital Services Act zur Kooperation verpflichtet.
- Internationale Kanzleinetzwerke können Löschungen auch in Drittstaaten beantragen.
Die wichtigste Voraussetzung: strukturierte Fallaufbereitung und juristische Dokumentation.

Fazit: Schweigen schützt nur den Täter
Sextortion ist kein Beziehungsdrama, sondern ein Akt digitaler Gewalt.
Wer betroffen ist, hat das Recht, sich zu verteidigen – ohne Scham.
Frühzeitige anwaltliche und psychologische Hilfe kann Täter stoppen, Spuren sichern und Betroffene stabilisieren.
Denn: Jeder dokumentierte Fall ist ein Schritt zur Sichtbarkeit dieser systematischen Erpressung.
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Digitale Liebesmaschen wie Love Scams, Romance Fraud oder manipulatives Sugar Dating betreffen jährlich tausende Menschen. Oft geht es nicht nur um emotionale Täuschung, sondern um erhebliche finanzielle Schäden, psychologische Abhängigkeit oder sogar Erpressung. Unsere Kanzlei berät Opfer umfassend zu zivilrechtlichen Ansprüchen, Strafanzeigen und der Haftung von Plattformen. Nachfolgend finden Sie Fachbeiträge zu den wichtigsten Aspekten – von Deepfakes und Chatbots bis zu Rückforderungsansprüchen und Recovery Scams.
- Honey-Trap 2.0 – The Times, NDTV und andere Medien warnen vor neuer Form digitaler Spionage
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https://www.hortmannlaw.com/articles/klage-sugar-dating-betrug - Love Scam oder Darlehen – wie sich emotionale Täuschung rechtlich abgrenzt
https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-oder-darlehen - Love Scam und Datenmissbrauch – Wenn Täter intime Informationen verwerten
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https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-und-versicherungen-rsv---wann-keine-schadensdeckung-besteht
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