Love Scam und Versicherungen RSV – Wann keine Schadensdeckung besteht

Verfasst von
Max Hortmann
03 Nov 2025
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Love Scam und Versicherungen – Wann keine Schadensdeckung besteht

Warum Opfer eines Love Scams in der Regel leer ausgehen

Viele Opfer eines Love Scams – auch Romance Fraud genannt – fragen sich, ob ihre Versicherung für den entstandenen finanziellen Schaden aufkommt.
Die kurze Antwort lautet: meistens nein.
Fast alle gängigen Versicherungsverträge enthalten Ausschlussklauseln für betrügerische oder vorsätzliche Handlungen Dritter.
Damit schließen Versicherungen Schadensersatz für Vermögensverluste aus, die durch Täuschung, emotionale Manipulation oder Online-Betrug entstanden sind.

Ausschlussklauseln in den Versicherungsbedingungen

1. Betrug und Täuschung sind vom Schutz ausgenommen

In privaten Haftpflicht-, Hausrat- oder Vermögensschadenversicherungen gelten klare Begrenzungen:
Schäden, die durch Betrug, Täuschung, Untreue oder Unterschlagung entstehen, sind ausgeschlossen.
Die meisten Verträge stützen sich dabei auf die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).

2. Kein Schutz bei Anlage- oder Kreditgeschäften

Love-Scam-Fälle beinhalten oft Geldtransfers, Kredite oder Investitionen, die angeblich „für den Partner“ bestimmt sind.
Versicherer werten diese Vorgänge als wirtschaftliche Eigenentscheidungen – nicht als versichertes Risiko.
Ein Schaden aus einer freiwilligen Überweisung fällt daher nicht unter den Versicherungsschutz, selbst wenn er auf Täuschung beruht.

3. Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherungen helfen kaum

Auch spezialisierte Produkte wie die Forderungsausfallversicherung greifen nicht:
Betrug ist dort ausdrücklich als Ausschlussgrund definiert.
Und Rechtsschutzversicherungen decken nur die gerichtliche Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, nicht aber den finanziellen Schaden selbst.

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Rechtliche Ausgangslage und Grenzen des Versicherungsschutzes

Juristisch kann ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) bestehen – gegen den Täter, nicht gegen die Versicherung.
Denn Versicherer haften nur für Risiken, die innerhalb des vereinbarten Deckungsumfangs liegen.
Betrug ist als vorsätzliches Delikt kein versicherbares Risiko (§ 103 VVG).
Auch bei erweiterten Policen für Vermögensschäden gilt:
Vorsatz oder Täuschung Dritter fallen regelmäßig unter die Risikoausschlüsse.

Das bestätigte etwa das OLG Stuttgart in einem Urteil vom 19. Juli 2012 (7 U 50/12):
Selbst wenn eine Police um Forderungsausfälle erweitert wurde, bleiben Betrugsschäden nicht gedeckt.
Das Gericht hob hervor, dass Versicherungen keine wirtschaftlichen Fehleinschätzungen oder freiwilligen Zahlungen abdecken müssen.

Ausnahmen: Nur in seltenen Fällen denkbar

1. Individuell verhandelte Spezialpolicen

Manche Unternehmen oder vermögende Privatkunden schließen maßgeschneiderte Verträge ab, die auch Cyber- oder Online-Betrugsfälle umfassen.
Im privaten Bereich ist dies jedoch die absolute Ausnahme.

2. Cybercrime-Versicherungen mit Erweiterungsklausel

Einige neuere Produkte decken Phishing- oder Identitätsdiebstahl ab.
Allerdings setzen sie meist voraus, dass der Täter unbemerkt Zugriff auf Konten hatte – nicht, dass das Opfer selbst überwiesen hat.
Bei Love-Scams, wo Zahlungen freiwillig und emotional beeinflusst erfolgen, greift auch dieser Schutz nicht.

Warum Versicherungen Love-Scams anders bewerten als Cybercrime

Der entscheidende Unterschied liegt im Verhalten des Opfers:
Bei Cyberangriffen oder Phishing handelt der Täter verdeckt und technisch.
Bei Love-Scams hingegen überweist das Opfer selbst – auf Grundlage einer Täuschung, aber ohne unbefugten Kontozugriff.
Versicherer werten dies als eigene Disposition, nicht als versichertes Ereignis.
Die emotionale Manipulation ändert daran nichts.

Was Betroffene tun können

  1. Versicherungsvertrag prüfen
    – Welche Klauseln gelten für Betrug, Täuschung oder freiwillige Zahlungen?
  2. Schadensmeldung dennoch einreichen
    – Auch wenn die Erfolgschancen gering sind, kann der Versicherer den Fall dokumentieren.
  3. Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
    – Nur durch Anzeige entsteht die Grundlage für zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte.
  4. Juristische Beratung
    – Ein Anwalt für Love-Scam-Opfer kann prüfen, ob neben dem Täter auch Dritte (Banken, Plattformen) haften.

Prävention: Aufklärung statt Absicherung

  • Keine Überweisungen an Online-Bekanntschaften, auch bei angeblicher Notlage.
  • Vertragliche Bedingungen kennen: Viele Policen schließen „freiwillige Überweisungen“ explizit aus.
  • Verdächtige Kontakte prüfen: Reverse-Image-Search, Video-Anrufe, Identitätsnachweise.
  • Bei Betrugsverdacht sofort reagieren: Zahlungen stoppen, Konto sperren, Polizei und Bank informieren.
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Fazit: Kein Versicherungsschutz bei emotional motivierten Betrugsfällen

Versicherungen leisten nicht bei Love Scams – weder bei romantischen Täuschungen noch bei Folgebetrügereien.
Der finanzielle Schaden bleibt in aller Regel am Opfer hängen.
Einziger Weg, den Schaden zu begrenzen: schnelle Beweissicherung, juristische Beratung und präventive Wachsamkeit.

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