Love Scam und psychologische Manipulation – Zwischen Einwilligung und Täuschung
Verfasst von
Max Hortmann
29 Oct 2025
•
Lesezeit:
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Love Scam und Plattformhaftung – Verantwortung sozialer Netzwerke
Meta-Description: Love Scam und Plattformhaftung – Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann erklärt, wann soziale Netzwerke für Fake-Profile und Täuschungen haften und wie Opfer reagieren sollten.
Einleitung: Wenn Plattformen zu Tatorten digitaler Täuschung werden
Love Scam ist längst kein Einzelfall mehr – er findet massenhaft auf Dating-Apps, Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten statt. Täter erschaffen real wirkende Profile, kopieren Bilder echter Personen oder nutzen KI-generierte Gesichter. Opfer glauben, mit echten Menschen zu kommunizieren – in Wahrheit sprechen sie mit einem Algorithmus oder einer Betrugsorganisation.
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann beschreibt in seinem Aufsatz „Plattformverantwortlichkeit und Datenzugang“ (AnwZert ITR 19/2025), dass Plattformen heute nicht mehr als „neutrale Vermittler“ gelten dürfen. „Wer digitale Kommunikation anbietet, trägt Verantwortung für ihre Sicherheit – insbesondere dann, wenn Opfer durch Täuschung und Datenmissbrauch geschädigt werden.“
AnwZert-ITR_19_2025
Rechtlicher Rahmen: DSA, DSGVO und zivilrechtliche Haftung
1. Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Online-Plattformen zu schneller Reaktion bei rechtswidrigen Inhalten, Risikoanalysen und Transparenz. Art. 16 DSA schreibt ein effizientes Melde- und Abhilfeverfahren vor; Art. 34 DSA verlangt Maßnahmen gegen systemische Betrugsrisiken – darunter Love Scam-Strukturen.
2. Datenschutzrecht (DSGVO)
Nach Art. 32 DSGVO müssen Plattformen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Nutzer- und Opferdaten zu schützen. Unterlassen sie dies oder reagieren sie zu spät, können sie nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig werden.
Versäumen Plattformen, gemeldete Fake-Profile zu löschen oder Opfer zu informieren, begründet das einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Wie Hortmann betont: „Das Unterlassen einer Reaktion nach Hinweis auf Betrug ist kein technischer Fehler, sondern eine rechtliche Pflichtverletzung mit Opferrelevanz.“
Love Scam und digitale Täuschung – Anwalt erklärt, wie Opfer emotionaler Betrugsfälle ihre Rechte sichern.
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Opferschutz
Plattformen berufen sich häufig auf die Meinungsfreiheit (Art. 11 EU-Grundrechtecharta), um Eingriffe in Nutzerinhalte zu vermeiden. Doch bei erkennbarer Täuschung tritt der Schutz der Opfer in den Vordergrund.
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dürfen und müssen Plattformen Daten verarbeiten, um Straftaten zu verhindern. Das bestätigt auch die Rechtsprechung:
LG München I, 19.02.2025 – 25 O 9210/24: Plattformen müssen Auskunft über Nutzerdaten zur Rechtsverfolgung geben.
OLG Köln, 26.07.2019 – 20 U 75/18: Auskunftsanspruch umfasst Kommunikationsprotokolle und Vermerke.
Für Opfer bedeutet das: Sie haben einen klaren Anspruch darauf, dass Plattformen handeln – Schweigen ist keine Option.
Typische Streitfelder aus der Praxis
Langsame Reaktion auf Meldungen: Verstöße gegen Art. 16 DSA und Art. 32 DSGVO.
Fehlende Identitätsprüfung: Keine Verfahren zur Erkennung von KI-Profilen.
Unterlassene Information der Opfer: Verletzung von Art. 13 und 15 DSGVO.
Veröffentlichung intimer Inhalte: Haftung aus Art. 82 DSGVO und § 823 BGB.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen: drei Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB).
Wie Hortmann hervorhebt, „besteht eine sekundäre Verantwortung der Plattform nicht nur gegenüber Behörden, sondern gegenüber den Opfern selbst“.
Typische Streitfelder aus der Praxis
Langsame Reaktion auf Meldungen: Verstöße gegen Art. 16 DSA und Art. 32 DSGVO.
Fehlende Identitätsprüfung: Keine Verfahren zur Erkennung von KI-Profilen.
Unterlassene Information der Opfer: Verletzung von Art. 13 und 15 DSGVO.
Veröffentlichung intimer Inhalte: Haftung aus Art. 82 DSGVO und § 823 BGB.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen: drei Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB).
Wie Hortmann hervorhebt, „besteht eine sekundäre Verantwortung der Plattform nicht nur gegenüber Behörden, sondern gegenüber den Opfern selbst“.
Love Scam und digitale Täuschung – Anwalt erklärt, wie Opfer emotionaler Betrugsfälle ihre Rechte sichern.
Anwaltliche Strategien für Opfer
1. DSGVO-Auskunftsantrag (Art. 15 DSGVO)
Opfer sollten über einen Anwalt verlangen, dass Plattformen offenlegen, welche Daten zu Fake-Profilen gespeichert, übermittelt oder gelöscht wurden.
2. Unterlassungs- und Löschungsanspruch
Mit Verweis auf Art. 17 DSGVO und § 1004 BGB analog können Opfer die sofortige Entfernung und zukünftige Unterlassung verlangen.
3. DSA-Beschwerdeverfahren
Über die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn Plattformen trotz Meldung untätig bleiben.
4. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Wird ein Opfer durch Datenmissbrauch oder unterlassene Löschung geschädigt, kann die Plattform direkt haftbar gemacht werden.
Hortmann fasst zusammen:
„Der Anwalt des Opfers ist heute nicht nur Strafverteidiger gegen den Täter, sondern auch Compliance-Prüfer der Plattform.“
Fazit: Plattformhaftung als Schlüssel zum Opferschutz
Plattformen sind kein neutraler Raum. Sie tragen eine aktive Verantwortung für die Sicherheit ihrer Nutzer – insbesondere, wenn Love-Scam-Täter ihre Dienste systematisch missbrauchen. Die Kombination aus DSA-Pflichten, DSGVO-Transparenz und zivilrechtlicher Haftung gibt Opfern erstmals echte Durchsetzungsmacht.
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann bringt es auf den Punkt:
„Wer digitale Räume öffnet, trägt Mitverantwortung für ihre Sicherheit. Plattformhaftung ist kein Risiko – sie ist Rechtsstaatspflicht gegenüber den Opfern.“
Kostenlose anwaltliche Erstberatung
Wenn Sie Opfer eines Love Scams wurden oder Ihre Rechte gegenüber einer Plattform durchsetzen möchten, kontaktieren Sie uns: 📞 0160 9955 5525 oder über hortmannlaw.com/contact
Hortmann Law – anwaltlicher Beistand für Opfer digitaler Täuschung und Plattformversagen.
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