Love Scam, Heiratsschwindel & Romance Scam: Psychologische Manipulation – Anwalt Hortmann erklärt, wann Plattformen haften.
Verfasst von
Max Hortmann
29 Oct 2025
•
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Wenn Plattformen zu Tatorten digitaler Täuschung werden
Love Scam, auch Romance Scam oder digitaler Liebesbetrug genannt, ist kein Einzelfall mehr – er findet massenhaft auf Dating-Apps, sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten statt. Täter nutzen psychologische Manipulation, um Vertrauen aufzubauen, Emotionen zu steuern und Opfer zur Preisgabe von Geld oder intimen Informationen zu bewegen. Sie erschaffen real wirkende Profile, kopieren Bilder echter Personen oder verwenden KI-generierte Gesichter. Opfer glauben, mit echten Menschen zu kommunizieren – in Wahrheit sprechen sie mit einer Täuschungsorganisation, die professionelle Persönlichkeitsprofile und Emotionstrigger einsetzt.
Was viele nicht wissen: Auch Plattformen selbst tragen eine Mitverantwortung, wenn sie trotz Hinweisen auf Fake-Profile oder Missbrauch nicht handeln. Soziale Netzwerke sind nicht nur Kommunikationsräume, sondern Haftungsräume. Ihre Algorithmen verstärken Reichweite und Vertrauen – und damit auch Täuschung.
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann beschreibt in seinem Aufsatz „Plattformverantwortlichkeit und Datenzugang“ (AnwZert ITR 19/2025), dass Plattformen heute nicht mehr als „neutrale Vermittler“ gelten dürfen:
„Wer digitale Kommunikation anbietet, trägt Verantwortung für ihre Sicherheit – insbesondere dann, wenn Opfer durch Täuschung, Datenmissbrauch und psychologische Manipulation geschädigt werden.“
Rechtlicher Rahmen: DSA, DSGVO und zivilrechtliche Haftung
1. Digital Services Act (DSA) – Pflicht zur Reaktion auf digitale Täuschung
Der Digital Services Act (DSA) ist die neue Grundlage für die Verantwortung von Plattformen im europäischen digitalen Raum. Er verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke und Dating-Apps dazu, rechtswidrige Inhalte, Fake-Profile und systemische Betrugsstrukturen wie Love Scam oder Romance Scam aktiv zu bekämpfen.
Nach Art. 16 DSA müssen Plattformen ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren bereitstellen, über das Opfer Täuschungen, gefälschte Profile oder betrügerische Nachrichten unmittelbar melden können. Gemäß Art. 34 DSA sind zudem Risikobewertungen erforderlich, um wiederkehrende Betrugsformen wie Liebesbetrug, Heiratsschwindel und emotionale Manipulation zu erkennen und präventiv einzudämmen.
Unterlassen Plattformen diese Prüfungen oder reagieren sie verspätet, verletzen sie ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Nutzern und Opfern. Damit wird aus technischer Nachlässigkeit eine rechtliche Pflichtverletzung, die zu zivil- oder aufsichtsrechtlicher Haftung führen kann.
2. Datenschutzrecht (DSGVO) – Schutz vor Datenmissbrauch und psychologischer Manipulation
Der Love Scam endet selten beim Geld. Häufig verwerten Täter auch persönliche oder intime Informationen weiter – etwa Fotos, Sprachnachrichten oder Adressdaten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Plattformen, diese sensiblen Daten zu sichern und Missbrauch aktiv zu verhindern.
Nach Art. 32 DSGVO müssen Anbieter technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Reagiert eine Plattform nicht auf Meldungen, löscht Fake-Profile nicht oder informiert Opfer nicht über Datenzugriffe, entsteht ein klarer Verstoß gegen Art. 13, 15 und 32 DSGVO. In solchen Fällen kann das Opfer gemäß Art. 82 DSGVOSchadensersatz für immaterielle Schäden verlangen – etwa bei psychischem Stress oder Kontrollverlust über eigene Inhalte.
Damit wird die DSGVO zu einem zivilrechtlichen Instrument des Opferschutzes, das auch emotionale Manipulation und digitale Bloßstellung rechtlich erfasst.
Verletzt eine Plattform durch Untätigkeit oder verspätete Reaktion ihre Pflichten, greifen die allgemeinen Grundsätze der deliktischen Haftung. Nach § 823 Abs. 1 BGB ist jeder, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder Eigentum eines anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Über § 1004 BGB analog kann ein Opfer zudem die Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen verlangen – etwa die Löschung des Fake-Profils oder die Sperrung des zugehörigen Accounts.
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann betont hierzu:
„Das Unterlassen einer Reaktion nach Hinweis auf Betrug ist kein technisches Versäumnis, sondern eine rechtliche Pflichtverletzung mit unmittelbarer Opferrelevanz.“
Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob die Täuschung auf einer Dating-App, in einem Messenger oder auf einer großen Social-Media-Plattform erfolgt. Sobald ein Opfer erkennbar durch einen täuschenden Account geschädigt wird und der Plattformbetreiber trotz Meldung untätig bleibt, liegt eine sekundäre Plattformverantwortung vor.
4. Verbindung von Psychologie und Recht
Die Besonderheit des Love-Scam liegt darin, dass psychologische Einflussnahme (Gaslighting, Schuldbindung, emotionale Erpressung) und digitale Plattformstrukturen zusammenwirken. Der rechtliche Rahmen des DSA, der DSGVO und des BGB greift genau dort ein, wo emotionale Täuschung technisch ermöglicht oder verstärkt wird. So entsteht eine Brücke zwischen psychologischer Manipulation und juristischer Haftung – und damit eine neue Ebene des Opferschutzes.
Weiterführender Artikel: Love Scam & § 826 BGB
Love Scam & Zivilklage nach § 826 BGB – Wie Sie emotionale Manipulation, Krypto-Transfers und Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB sauber aufbereiten und vor Gericht durchsetzen. 👉 Zum Artikel „Love Scam & Zivilklage nach § 826 BGB“
Love Scam und digitale Täuschung – Anwalt erklärt, wie Opfer emotionaler Betrugsfälle ihre Rechte sichern.
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Opferschutz
Plattformen berufen sich häufig auf die Meinungsfreiheit nach Art. 11 der EU-Grundrechtecharta, um Eingriffe in Nutzerinhalte zu vermeiden. Doch wenn digitale Kommunikation zur Täuschung, emotionalen Manipulation oder wirtschaftlichen Ausbeutung genutzt wird, steht die Meinungsfreiheit nicht mehr im Vordergrund. Bei Formen des Love Scam, Romance Scam oder Heiratsschwindels ist die Kommunikation kein Ausdruck freier Rede, sondern Mittel der Irreführung. In diesen Fällen überwiegt der Opferschutz, weil Täuschung und psychologische Steuerung keine legitime Meinungsäußerung darstellen.
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dürfen und müssen Plattformen personenbezogene Daten verarbeiten, sperren oder herausgeben, wenn dies notwendig ist, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Diese Pflicht ergibt sich nicht nur aus Datenschutzrecht, sondern aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip: Digitale Anbieter sind Teil der Schutzkette, sobald sie von rechtswidrigen Vorgängen Kenntnis erlangen.
Die Rechtsprechung bestätigt das deutlich. Das Landgericht München I (Urt. v. 19. 02. 2025 – 25 O 9210/24) stellte klar, dass Plattformen Auskunft über Nutzerdaten erteilen müssen, wenn dadurch eine Strafverfolgung wegen Betrugs oder Datenmissbrauchs ermöglicht wird. Das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 26. 07. 2019 – 20 U 75/18) führte aus, dass der Auskunftsanspruch auch Kommunikationsprotokolle, Login-Vermerke und technische Metadaten umfasst, sofern diese zur Aufklärung einer Täuschungshandlung erforderlich sind. Für Opfer bedeutet das: Sie haben einen klare Anspruch auf Handeln der Plattform – Schweigen oder Verzögerung sind keine Option mehr.
In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Muster. Viele Plattformen reagieren zu spät auf Meldungen über gefälschte Profile, prüfen Identitäten nur oberflächlich und informieren die Betroffenen nicht, obwohl eine Datenverarbeitung erfolgt ist. Andere entfernen zwar Inhalte, unterlassen jedoch eine Mitteilung oder verweigern den Zugriff auf Kommunikationsprotokolle. Auch die Veröffentlichung oder Weitergabe intimer Inhalte bleibt häufig ohne wirksame Sanktion, obwohl daraus regelmäßig Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und § 823 BGB entstehen. Selbst nachträglich kann das Opfer nur innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) Ersatz verlangen – Zeit, die oft vergeht, weil Betroffene erst spät erkennen, dass Plattformen haften könnten.
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann betont:
„Die Plattform trägt eine sekundäre Verantwortung nicht nur gegenüber Behörden, sondern gegenüber den Opfern selbst. Sie entscheidet, ob Täuschung beendet oder weiter ermöglicht wird.“
Die juristische Abwägung ist damit eindeutig: Wo Täuschung, Manipulation und Liebesbetrug vorliegen, endet der Schutz des Täterverhaltens durch Meinungsfreiheit. Der rechtliche Schwerpunkt verschiebt sich auf die Verantwortung der Plattformen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern und Opfern effektiven Rechtsschutz zu gewähren.
Love Scam und digitale Täuschung – Anwalt erklärt, wie Opfer emotionaler Betrugsfälle ihre Rechte sichern.
Anwaltliche Strategien für Opfer
Love Scam und Liebesbetrug – Rechtliche Erstmaßnahmen gegen Plattformen
Wer Opfer eines Love Scams, Romance Scams oder Heiratsschwindels im Internet geworden ist, steht meist nicht nur dem Täter, sondern auch einer zögerlichen oder untätigen Plattform gegenüber. Viele Anbieter reagieren nicht auf Hinweise, verweisen auf interne Regeln oder löschen Fake-Profile erst nach Wochen. Genau deshalb ist eine strukturierte anwaltliche Vorgehensweise entscheidend, um Beweise zu sichern, Löschungen zu erzwingen und Haftungsansprüche durchzusetzen.
DSGVO-Auskunft nach Art. 15 DSGVO – Transparenz als Basis der Beweisführung
Der erste Schritt ist in der Regel ein Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO. Über einen Anwalt können Betroffene verlangen, dass die Plattform offenlegt,
welche personenbezogenen Daten zu einem Fake-Profil gespeichert sind,
an wen diese Daten übermittelt wurden,
und ob eine Löschung oder Sperrung erfolgt ist.
Diese Informationen schaffen Beweisgrundlagen für weitere Schritte – etwa IP-Adressen, Login-Protokolle oder verwendete Endgeräte. Gerade bei psychologischer Manipulation und digitalem Liebesbetrug ist der Nachweis der technischen Spuren zentral, um Täuschungsstrukturen juristisch belegen zu können.
Unterlassungs- und Löschungsanspruch – Fake-Profile sofort entfernen
Parallel kann ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch geltend gemacht werden. Gestützt auf Art. 17 DSGVO und § 1004 BGB analog verlangt dieser, dass das betrügerische Profil unverzüglich entfernt und jede künftige Veröffentlichung unterlassen wird. Die anwaltliche Durchsetzung erfolgt häufig per Abmahnung oder einstweiliger Verfügung – insbesondere bei der Veröffentlichung intimer oder kompromittierender Inhalte. So lässt sich der laufende Schaden stoppen und die Plattform in die Pflicht nehmen, Präventionsmaßnahmen zu implementieren.
DSA-Beschwerdeverfahren – Meldung bei Untätigkeit der Plattform
Bleibt eine Plattform trotz klarer Hinweise untätig, eröffnet der Digital Services Act (DSA) ein formelles Beschwerdeverfahren. Über den nationalen Koordinator für digitale Dienste kann eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 16 und 34 DSA eingereicht werden. Dadurch wird geprüft, ob der Anbieter seiner Pflicht zur Betrugsprävention, Risikobewertung und schnellen Reaktion nachgekommen ist. Ein solches Verfahren kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern führen – ein starkes Instrument, um Plattformen zur Compliance zu zwingen.
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO – Haftung für Datenmissbrauch und emotionale Folgen
Kommt es infolge der Untätigkeit zu weiterem Schaden – etwa durch Datenmissbrauch, Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder psychologische Belastung durch anhaltende Täuschung –, kann die Plattform gemäß Art. 82 DSGVO direkt auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Anerkannt sind heute nicht nur materielle Verluste, sondern auch immaterielle Schäden, etwa Kontrollverlust über eigene Inhalte, Angst, Scham oder soziale Isolation. Diese Ansprüche ergänzen sich mit § 823 BGB und stärken die Position der Opfer deutlich.
Strategische Rolle des Anwalts – Schnittstelle zwischen Täter und Plattform
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann beschreibt die neue anwaltliche Rolle so:
„Der Anwalt des Opfers ist heute nicht nur Verteidiger gegen den Täter, sondern auch Compliance-Prüfer der Plattform. Er kontrolliert, ob digitale Anbieter ihre gesetzlichen Schutzpflichten erfüllen – und sorgt dafür, dass Betroffene nicht erneut allein gelassen werden.“
Diese Doppelfunktion verbindet Strafrecht, Datenschutz und Zivilrecht: Sie macht aus passiver Anzeigeerstattung aktive Durchsetzung – juristisch, psychologisch und technisch.
Fazit: Plattformhaftung als Schlüssel zum digitalen Opferschutz
Plattformen sind kein neutraler Kommunikationsraum. Sie tragen eine rechtliche und ethische Verantwortung für die Sicherheit ihrer Nutzer, besonders wenn ihre Systeme gezielt für Love Scams, Romance Frauds oder Heiratsschwindel missbraucht werden. Die Verbindung aus DSA-Pflichten, DSGVO-Transparenz und zivilrechtlicher Haftung gibt Betroffenen heute erstmals echte Durchsetzungsmacht.
Rechtsanwalt Max N. M. Hortmann bringt es auf den Punkt:
„Wer digitale Räume öffnet, trägt Mitverantwortung für ihre Sicherheit. Plattformhaftung ist kein Risiko, sondern eine Rechtsstaatspflicht gegenüber den Opfern.“
Wenn Sie Opfer eines Love Scams, Liebesbetrugs oder Romance Scams geworden sind und prüfen möchten, ob eine Haftung der Plattform besteht, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung: 📞 0160 9955 5525 | Kontaktformular → hortmannlaw.com/contact
FAQ – Häufige Fragen zu Love Scam, Liebesbetrug und Plattformhaftung
Kann ich eine Plattform wegen Love Scam oder Romance Scam verklagen?
Ja. Wenn eine Plattform trotz Hinweisen auf gefälschte Profile oder Täuschung untätig bleibt, kann sie zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlagen sind vor allem Art. 82 DSGVO, §§ 823 und 1004 BGB analog sowie die Pflichten aus dem Digital Services Act (Art. 16 und 34 DSA). Die Haftung greift insbesondere dann, wenn psychologische Manipulation erkennbar war und keine Schutzmaßnahmen eingeleitet wurden.
Wie beweise ich Love Scam und psychologische Manipulation vor Gericht?
Entscheidend sind chronologisch gesicherte Beweise: Chatverläufe, Zahlungsnachweise, Screenshots von Profilen, IP-Logins oder Kommunikationsprotokolle. Je genauer dokumentiert wird, wie Täter Vertrauen aufbauten und emotionale Abhängigkeit erzeugten, desto klarer lässt sich die Täuschungsabsicht nachweisen. Diese Nachweise bilden zugleich die Grundlage für DSGVO-Auskunfts- und Löschungsanträge.
Welche Pflichten haben Plattformen nach dem DSA und der DSGVO?
Nach dem DSA müssen Betreiber ein Melde- und Abhilfeverfahren bereitstellen und Betrugsrisiken regelmäßig bewerten. Nach der DSGVO sind sie verpflichtet, Daten sicher zu verarbeiten und Opfer über Löschung oder Nutzung ihrer Informationen zu informieren. Unterlassen sie das, drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Bußgelder und zivilrechtliche Haftung.
Kann ich Schadensersatz wegen seelischer Belastung oder Kontrollverlust verlangen?
Ja. Der Art. 82 DSGVO schützt auch vor immateriellen Schäden wie Angst, Scham, Stress oder Kontrollverlust über persönliche Daten. Gerichte erkennen zunehmend an, dass digitale Täuschung und emotionale Manipulation erhebliche psychische Folgen verursachen. Plattformen, die solche Vorgänge dulden, haften entsprechend.
Was ist der Unterschied zwischen Love Scam, Liebesbetrug und Heiratsschwindel?
Alle drei Begriffe bezeichnen dieselbe Struktur: eine vorsätzliche Täuschung über Zuneigung oder Beziehung, um finanzielle oder persönliche Vorteile zu erlangen. Der Unterschied liegt vor allem im Medium: Love Scam und Romance Scam erfolgen meist digital, während der klassische Heiratsschwindel traditionell persönlich begann. Rechtlich gelten dieselben Grundsätze des Betrugs (§ 263 StGB) und der Vermögensschädigung.
Wie lange kann ich Ansprüche gegen Plattformen oder Täter geltend machen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) ab dem Zeitpunkt, an dem das Opfer von der Täuschung und dem Schaden Kenntnis erlangt hat. In besonders komplexen Fällen – etwa bei verdecktem Datenmissbrauch oder grenzüberschreitenden Plattformen – kann die Frist später beginnen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend, um Beweise und Ansprüche rechtzeitig zu sichern.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sobald Sie bemerken, dass eine digitale Bekanntschaft Geld, Gutscheine oder persönliche Daten fordert oder dass ein Profil offensichtlich manipuliert ist. Ein spezialisierter Anwalt kann sofort DSGVO-Auskunft, Löschungsverlangen, Beschwerde nach DSA und gegebenenfalls eine Strafanzeige vorbereiten. Frühes Handeln erhöht die Chance, Zahlungen zurückzuerhalten und Beweise zu sichern.
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