MySugardaddy – Körperlicher Kontakt & Abenteuer/Spaß gegen Geld-TG oder Darlehen: Wann Geld zurückgefordert werden kann

Verfasst von
Max Hortmann
02 Nov 2025
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MySugardaddy – Körperlicher Kontakt gegen TG oder Darlehen: Wann Geld zurückgefordert werden kann

Körperlicher Kontakt gegen TG oder Darlehen – wann Zahlungen rückforderbar sind, aus Sicht beider Seiten, juristisch erklärt.

1. Einleitung – Zwischen Versprechen und Vertrauen

„Ich zahle dir was – aber du hältst dein Wort.“
„Ich brauche nur etwas Unterstützung – du bekommst es zurück.“

So oder ähnlich beginnen viele Konstellationen, die später zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Auf Plattformen wie MySugardaddy werden Treffen, Nähe oder Beziehungen häufig mit finanziellen Zuwendungen verknüpft. Was zunächst als freiwillige Unterstützung oder „Taschengeld“ (TG) beginnt, kann juristisch eine Leistung mit Zweckbindung oder sogar ein Darlehen darstellen. Kommt es nicht zum Treffen oder zum Abbruch der Beziehung, steht am Ende oft die Frage: Kann das Geld zurückgefordert werden?
Die Antwort ist komplex – denn sie hängt davon ab, welcher Rechtsgrund für die Zahlung tatsächlich bestand und was beide Seiten beabsichtigten. Der folgende Beitrag beleuchtet die Lage aus beiden Perspektiven – aus der Sicht des Zahlenden („Sugar Daddy“) und aus der Sicht der Empfangenden („Babe“).

2. Die rechtliche Grundlage – drei zentrale Paragrafen

Zivil- und Strafrecht begegnen sich in diesen Fällen unmittelbar. Im Zentrum stehen:
§ 812 BGB: Herausgabeanspruch bei Zahlungen ohne Rechtsgrund oder bei verfehltem Zweck.
§ 138 BGB: Sittenwidrigkeit, wenn ein auffälliges Missverhältnis oder emotionale Ausnutzung vorliegt.
§ 263 StGB: Betrug, wenn eine Partei durch Täuschung über Absichten oder Umstände zur Zahlung verleitet wurde.

Juristisch entscheidet sich alles daran, ob das Geld als Schenkung, Darlehen oder zweckgebundene Leistung gewertet wird. Die Beweislast liegt bei der Partei, die den Rückforderungsanspruch geltend macht.
Zur Beweislogik im Digitalen siehe Beweissicherung und Spurensuche auf der Blockchain – Wie digitale Spuren vor Gericht nutzbar sind (allgemeine Forensik-Prinzipien sind übertragbar).

3. Perspektive des „Daddys“ – Rückforderung aus enttäuschtem Vertrauen

Aus Sicht des Zahlenden steht häufig die Enttäuschung über gebrochene Absprachen oder vorgetäuschte Nähe im Vordergrund. Juristisch geht es um die Frage, ob ein rechtlicher Grund für die Zahlung vorlag.

Wenn der Daddy glaubhaft machen kann, dass das Geld nur unter einer Bedingung gezahlt wurde – etwa für ein Treffen, eine Begleitung oder eine vereinbarte Gegenleistung, die dann nicht stattfand –, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung nach § 812 BGB (verfehlter Zweck). Ebenso kann sich ein Anspruch ergeben, wenn das Babe bewusst täuschte und nie vorhatte, den Kontakt herzustellen (§ 263 StGB). Dann kommen zivilrechtliche Rückforderung und Strafanzeige in Betracht.
War es dagegen ein echtes Darlehen, gilt § 488 Abs. 1 BGB: Nach Fälligkeit ist die Rückzahlung einklagbar.

Schwierig wird es bei „Geschenken aus Zuneigung“: Das sind regelmäßig Schenkungen (§ 516 BGB), die nur ausnahmsweise rückabgewickelt werden (z. B. Arglist, § 138 BGB). Problematisch ist außerdem § 817 S. 2 BGB: Wer wissentlich für einen sittenwidrigen Zweck leistet (etwa unmittelbar für sexuelle Handlungen), verliert sein Rückforderungsrecht.

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4. Perspektive des „Babes“ – rechtlicher Schutz vor Rückforderung und Falschbehauptungen

Zahlungen, die als „TG“ bezeichnet oder als Aufmerksamkeit ohne Gegenleistungsabrede übergeben wurden, gelten rechtlich oft als Schenkungen – Rückforderung regelmäßig ausgeschlossen, sofern keine Täuschung oder Zwangssituation vorlag. War der Zweck erfüllt (Treffen/Begleitung wie vereinbart), besteht kein Anspruch.
Versucht der Daddy, die Zahlung als Druckmittel zu nutzen, kann der Anspruch wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) scheitern. Wichtig für das Babe ist Beweissicherung (Chats „freiwillig/ Geschenk“, Erfüllung, keine Rückzahlungsabrede).

5. Täuschung, Manipulation und emotionale Dynamik

Nicht jede Enttäuschung ist Betrug. Entscheidend ist die objektive Täuschung über Tatsachen (vorgespiegelte Krankheit, erfundene Rückzahlung, fingierte Treffen).
Emotionaler Druck genügt strafrechtlich nicht, kann aber zivilrechtlich Bereicherungsansprüche (§ 812 BGB) stützen, wenn eine Zweckleistung verfehlt wurde.

6. Sittenwidrigkeit – das moralische Korrektiv des Zivilrechts

§ 138 BGB wirkt als Filter gegen extreme Ausbeutung/Abhängigkeit. Wird der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig, gilt regelmäßig § 817 S. 2 BGB: Keine Rückforderung, obwohl geleistet wurde. Das kann beide Seiten treffen – je nach Konstellation.

7. Beweisführung – Emotion wird zur Akte

Entscheidend sind vollständige Chatverläufe, Zahlungsnachweise (Bank/PayPal/Revolut), Profil-IDs, E-Mail-Header, ggf. Standort-/Metadaten.
Zahlende sollten schriftlich und früh Rückzahlung verlangen; Empfangende sollten Belege für Freiwilligkeit/Erfüllung sichern.
Art. 15 DSGVO ermöglicht Auskunftsanfragen an Plattform/Payment-Dienste (Log-/Kommunikationsdaten).

8. Projekt 370 – forensische Realität und Verteidigungsstrategie

Projekt 370 bündelt Zivil-, Straf- und Datenschutzrecht, um digitale Täuschungen systematisch zu rekonstruieren (Zahlungs-/Chat-Timeline, Beweisstruktur, Rechtsgrund-Mapping).
Ziele:
Für Daddys → Rückforderung mit belastbarer Beweisführung, ohne moralische Falle.
Für Babes → Abwehr unberechtigter Ansprüche, Schutz vor Rufschäden und Gegenanzeigen.

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9. Fazit – Nähe, Geld und Recht: Wo Grenzen verlaufen

Nähe ist keine Vertragsleistung, Geld kein Freifahrtschein für Kontrolle.
Rückforderungen im MySugardaddy-Kontext sind möglich – aber nur, wenn der Rechtsgrund fehlt, der Zweck verfehlt wurde oder Täuschung vorliegt. Ebenso wichtig: Empfangende haben Anspruch auf Schutz vor unberechtigten Rückforderungen oder Drohkulissen.
Wer auf MySugardaddy o. ä. Geld gezahlt/erhalten hat, braucht strukturierte Beweise und juristische Bewertung – keine Vorverurteilung. Projekt 370 steht für forensische Präzision und klare Verteidigungsstrategien, wenn Emotionen, Vertrauen und Geld ineinander übergehen.

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Love Scamming, Romance Fraud & digitale Beziehungstäuschung – Rechtlicher Überblick

Digitale Liebesmaschen wie Love Scams, Romance Fraud oder manipulatives Sugar Dating betreffen jährlich tausende Menschen. Oft geht es nicht nur um emotionale Täuschung, sondern um erhebliche finanzielle Schäden, psychologische Abhängigkeit oder sogar Erpressung. Unsere Kanzlei berät Opfer umfassend zu zivilrechtlichen Ansprüchen, Strafanzeigen und der Haftung von Plattformen. Nachfolgend finden Sie Fachbeiträge zu den wichtigsten Aspekten – von Deepfakes und Chatbots bis zu Rückforderungsansprüchen und Recovery Scams.

  1. Honey-Trap 2.0 – The Times, NDTV und andere Medien warnen vor neuer Form digitaler Spionage
    https://www.hortmannlaw.com/articles/honey-trap-sex-warfare-the-times-ndtv-digitale-spionage-europa          
  2. Klage bei Täuschung im Sugar-Dating – Wann Sie rechtlich gegen Fake-Beziehungen vorgehen können
    https://www.hortmannlaw.com/articles/klage-sugar-dating-betrug
  3. Love Scam oder Darlehen – wie sich emotionale Täuschung rechtlich abgrenzt
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-oder-darlehen  
  4. Love Scam und Datenmissbrauch – Wenn Täter intime Informationen verwerten
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-datenmissbrauch-opfer-anwalt            
  5. Love Scam und Geldwäsche – Verdachtsmeldungen, Sperrungen, Regress
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-geldwaesche-opfer-anwalt      
  6. Love Scam und Krypto-Transfers – Wenn Fake-Liebe zur Wallet führt
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-und-krypto-transfers---wenn-fake-liebe-zur-wallet-fuhrt      
  7. Love Scam und Opferrechte – Schadensersatz, Nebenklage, psychologische Hilfe
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-opferrechte-anwalt      
  8. Love Scam und Plattformhaftung – Verantwortung sozialer Netzwerke
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-plattformhaftung-opfer-anwalt          
  9. Love Scam und Steuern – Geldwäschefallen und steuerliche Risiken richtig vermeiden
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-steuern-und-geldwaesche        
  10. Love Scam und Versicherungen RSV – Wann keine Schadensdeckung besteht
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-und-versicherungen-rsv---wann-keine-schadensdeckung-besteht    
  11. Love Scam und psychologische Manipulation – Zwischen Einwilligung und Täuschung
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-psychologische-manipulation-opfer-anwalt  
  12. Love Scam: Deepfake-Romantik – Virtuelle Gesichter, reale Täuschung
    https://www.hortmannlaw.com/articles/deepfake-romantik
  13. Love Scam: Internationale Strafverfolgung – Grenzen der Ermittlungen
    https://www.hortmannlaw.com/articles/internationale-strafverfolgung-love-scam
  14. Love Scam: Künstliche Intelligenz und Chatbots als Täuschungswerkzeug
    https://www.hortmannlaw.com/articles/ki-love-scam          
  15. Love Scam: LinkedIn als neue Falle – Wenn Business zu Nähe wird
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-linkedin            
  16. Love Scam: Opfer mit Status – Warum Akademiker besonders gefährdet sind
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-akademiker      
  17. Love Scam: Psychologische Abhängigkeit und finanzielle Kontrolle
    https://www.hortmannlaw.com/articles/psychologische-abhaengigkeit-love-scam            
  18. Love Scam: Romance Fraud 2025 – Neue Tätergruppen und Plattformen
    https://www.hortmannlaw.com/articles/romance-fraud-2025          
  19. Love Scam: Sextortion – Digitale Erpressung nach Beziehungsende
    https://www.hortmannlaw.com/articles/sextortion-love-scam        
  20. Love oder Romance Scamming – Digitale Täuschung mit Gefühl - Anwalt hilft Opfern
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  21. MySugardaddy Betrug mit Vorauszahlung – PayPal, Amazon-Gutschein oder Sofortüberweisung erkennen
    https://www.hortmannlaw.com/articles/mysugardaddy-betrug-vorauszahlung-paypal-amazon-sofortueberweisung      
  22. MySugardaddy – Körperlicher Kontakt & Abenteuer/Spaß gegen Geld-TG oder Darlehen: Wann Geld zurückgefordert werden kann
    https://www.hortmannlaw.com/articles/mysugardaddy-tg-darlehen-rueckforderung-geld
  23. Recovery Scam nach Love Scam – Wenn Opfer erneut betrogen werden
    https://www.hortmannlaw.com/articles/recovery-scam-love-scam
  24. Scamming: PayPal-Betrug und Dating-Scams
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  25. Sugar-Dating Erpressung
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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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