Love Scam und Steuern – Geldwäschefallen und steuerliche Risiken richtig vermeiden

Verfasst von
Max Hortmann
26 Oct 2025
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Love Scam und Steuern – Geldwäschefallen und steuerliche Risiken richtig vermeiden

Viele Opfer von Love Scam übersehen nach der Aufarbeitung die steuerlichen und geldwäscherechtlichen Folgen. Rückzahlungen oder Transfereingänge können steuerpflichtige Zuflüsse darstellen oder einen Geldwäscheverdacht auslösen, wenn sie nicht korrekt dokumentiert werden. Wer solche Beträge in der Steuererklärung unerwähnt lässt, riskiert eine fahrlässige Steuerverkürzung. Wichtig ist daher, alle Rückflüsse rechtzeitig offenzulegen und anwaltlich prüfen zu lassen, ob eine steuerliche Berichtigung oder Meldung nach dem Geldwäschegesetz erforderlich ist.

Einleitung

Love Scam-Fälle enden selten mit der letzten Überweisung. Wenn Gelder später zurückfließen oder Kontobewegungen untersucht werden, beginnt oft der steuerliche Teil des Problems. Finanzämter und Banken prüfen, ob Rückzahlungen steuerpflichtig sind oder als verdächtige Transaktionen gelten. Der Übergang von Opfer zu Prüfobjekt ist fließend.
Dieser Beitrag zeigt, wie Betroffene Zahlungen korrekt einordnen, steuerliche Fehler vermeiden und rechtzeitig anwaltlich reagieren, bevor sich aus einem Betrugsfall ein steuer- oder geldwäscherechtliches Risiko entwickelt.

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I. Steuerrechtliche Ausgangslage

1. Abgrenzung zwischen Einnahme und Schadensausgleich

Steuerlich entscheidend ist, ob ein Rückfluss eine neue Einnahme oder lediglich die Wiederherstellung des ursprünglichen Vermögens darstellt. Nur bei einer echten Bereicherung entsteht Einkommen im Sinne des § 2 EStG. Wird der frühere Verlust ausgeglichen, liegt kein steuerbarer Vorgang vor.

2. Rückzahlungen und Beweislast

Rücküberweisungen nach einem Love Scam müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Kontoauszüge, anwaltliche Schreiben und Korrespondenzen belegen, dass es sich um eine Schadenswiedergutmachung handelt. Fehlt diese Begründung, kann das Finanzamt eine unklare Vermögensmehrung annehmen.

3. Berichtigung und Haftungsrisiken

Wer eine falsche Einordnung erkennt, ist nach § 153 AO verpflichtet, die Steuererklärung zu berichtigen. Unterbleibt dies, droht der Vorwurf der Steuerverkürzung oder -hinterziehung. Eine frühzeitige anwaltlich-steuerliche Prüfung sichert die Einordnung und verhindert, dass aus einem Rückfluss ein steuerstrafrechtliches Problem entsteht.

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II. Geldwäscherechtliche Risiken

1. Rechtlicher Rahmen und Meldepflichten

Rückzahlungen nach einem Love Scam können geldwäscherechtliche Relevanz entfalten, selbst wenn sie scheinbar harmlos erscheinen. Nach § 261 StGB gilt bereits das Annehmen, Verwalten oder Verwenden von Vermögenswerten aus einer rechtswidrigen Tat als Geldwäsche. Banken und Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen nach § 43 GwG unverzüglich an die FIU zu melden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe des Betrags, sobald der Verdacht besteht, dass die Mittel mit einer strafbaren Handlung im Zusammenhang stehen.

2. Prüfungsmechanismen bei Banken und Behörden

Kreditinstitute nutzen automatisierte Systeme zur Erkennung verdächtiger Bewegungen. Werden Rückflüsse über Auslandskonten oder Drittkonten geleitet, kann bereits der ungewöhnliche Zahlungsweg eine Meldung auslösen. Die FIU und Steuerfahndung prüfen dann, ob die Transaktion dem Versuch dient, „verlorene“ Gelder zu verschleiern oder umzuleiten. Für Betroffene ist entscheidend, jede Zahlung nachvollziehbar zu belegen – insbesondere den Ursprung und Zweck der Transaktion.

3. Verteidigungsstrategie und Dokumentation

Betroffene sollten bei jeder Rückzahlung rechtzeitig anwaltliche Unterstützung einholen. Eine saubere Dokumentation verhindert, dass legitime Rückflüsse fälschlich als Geldwäschevorgang gewertet werden. Empfehlenswert ist, die Herkunft der Mittel, den Bezug zum Love Scam und die rechtliche Grundlage (z. B. Schadensausgleich) klar darzulegen. Nur so lässt sich vermeiden, dass das eigene Konto oder ein eingehender Betrag Bestandteil eines Geldwäscheverfahrens wird.

III. Steuerliche Korrekturen und Berichtigungspflichten

1. Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Wer nachträglich erkennt, dass eine Steuererklärung unzutreffende Angaben enthält, ist nach § 153 AO verpflichtet, diese unverzüglich zu berichtigen. Das gilt auch für Betroffene von Love Scam, wenn Rückzahlungen oder Ersatzleistungen zunächst falsch bewertet oder gar nicht erklärt wurden. Eine Berichtigung dient nicht nur der steuerlichen Korrektheit, sondern kann auch strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig und vollständig erfolgt.

2. Abgrenzung zur strafbefreienden Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kommt nur in Betracht, wenn bereits eine Steuerhinterziehung vorliegt und die Tat noch nicht entdeckt wurde. In Love-Scam-Fällen ist meist keine klassische Hinterziehung beabsichtigt, sondern ein Irrtum über die steuerliche Behandlung der Rückflüsse. Dennoch kann die Grenze zur leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) schnell überschritten sein, wenn eine Berichtigung unterbleibt.

3. Praktische Umsetzung und Nachweisführung

Alle Korrekturen sollten schriftlich und nachvollziehbar erfolgen. Beizufügen sind Kontoauszüge, anwaltliche Schreiben oder behördliche Aktenzeichen, die den Charakter der Zahlung als Schadensausgleich belegen. Eine anwaltlich begleitete Offenlegung schützt vor Missverständnissen mit dem Finanzamt und schafft Rechtssicherheit. So lassen sich spätere Ermittlungen vermeiden, ohne eine Selbstanzeige riskieren zu müssen.

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IV. Schnittstelle zwischen Steuerhinterziehung und Geldwäsche

1. Überschneidung der Tatbestände

Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Geldwäsche (§ 261 StGB) stehen in einem engen funktionalen Zusammenhang. Wer steuerpflichtige Vorgänge unzutreffend erklärt oder verschweigt und die daraus resultierenden Gelder anschließend bewegt oder verwendet, kann zugleich den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen. In Love-Scam-Konstellationen betrifft das insbesondere Rückzahlungen oder Ausgleichszahlungen, deren Herkunft und steuerliche Behandlung nicht eindeutig dokumentiert sind. Schon der Versuch, eine Zahlung außerhalb des regulären Bankwegs zu leiten, kann Verdachtsmomente auslösen.

2. Risiko unbewusster Selbstbelastung

Opfer, die Gelder aus dem Ausland oder über Drittpersonen empfangen, handeln oft in gutem Glauben. Doch sobald unklare Transaktionsketten entstehen, kann der Vorgang den Anschein einer Verschleierung tragen. Wer dann eine unvollständige Steuererklärung abgibt oder Gelder ohne Herkunftsnachweis verwendet, bewegt sich ungewollt im Schnittfeld beider Delikte. Die Strafverfolgungsbehörden prüfen zunehmend parallel nach Steuer- und Geldwäschekriterien, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rückflüssen.

3. Strategische Verteidigung und Prävention

Entscheidend ist die frühzeitige Dokumentation und anwaltliche Abstimmung. Jede Rückzahlung sollte mit Zweck, Betrag, Datum und Belegführung festgehalten werden. Werden Beträge steuerlich korrekt eingeordnet und den Behörden transparent offengelegt, entfällt regelmäßig der Anfangsverdacht der Geldwäsche. Eine klare Trennung zwischen Wiedergutmachung und Einkommen schützt vor dem Risiko, gleichzeitig wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche ins Visier zu geraten.

V. Praktische Optimierung und Prävention

1. Korrekte steuerliche Einordnung und Deklaration

Nach einem Love-Scam-Vorfall sollten sämtliche finanziellen Rückflüsse oder Entschädigungszahlungen sorgfältig erfasst und eindeutig zugeordnet werden. Entscheidend ist, ob es sich um eine steuerlich neutrale Schadenswiedergutmachung oder um einen möglichen Zufluss mit Einkommenscharakter handelt. Eine klare Zuordnung verhindert Missverständnisse mit dem Finanzamt und reduziert das Risiko, versehentlich steuerpflichtige Tatbestände zu erfüllen. Empfohlen wird, jeden Betrag mit Datum, Zahlungsweg und Zweck schriftlich festzuhalten und in der Steuererklärung nachvollziehbar zu erläutern.

2. Compliance und Zusammenarbeit mit Beratern

Eine enge Abstimmung zwischen anwaltlicher und steuerlicher Beratung ist unerlässlich. Während die steuerliche Seite auf korrekte Deklaration und Dokumentation achtet, stellt die anwaltliche Begleitung sicher, dass keine geldwäscherechtlichen Meldepflichten übersehen werden. Die Einrichtung eines einfachen Tax-Compliance-Systems, selbst im privaten Bereich, schafft Transparenz gegenüber Behörden und erleichtert spätere Nachweise.

3. Prävention zukünftiger Risiken

Opfer, die einmal in ein digitales Täuschungssystem geraten sind, sollten künftige Geldbewegungen besonders sensibel handhaben. Ungewöhnliche Rückzahlungsangebote, Zahlungen über Dritte oder Forderungen nach Kryptowährungen sind Warnsignale. Wer frühzeitig juristische Unterstützung einholt und Finanztransaktionen nur über nachvollziehbare Kanäle abwickelt, schützt sich effektiv vor neuen Verdachtsmomenten und weiteren steuerlichen oder strafrechtlichen Komplikationen.

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Fazit & Call-to-Action

Love-Scam-Fälle enden selten mit der emotionalen Aufarbeitung. Erst bei der Rückführung von Geldern entstehen die eigentlichen juristischen Risiken – insbesondere im Steuer- und Geldwäscherecht. Rückflüsse, Schadensersatz oder Teilzahlungen können ungewollt steuerliche Folgen haben oder verdächtige Transaktionen auslösen, wenn sie nicht eindeutig belegt und erklärt werden.

Wer hier eigenständig agiert, riskiert, vom Opfer zum Prüfobjekt zu werden. Entscheidend ist, jede Zahlung nachvollziehbar zu dokumentieren, steuerlich korrekt einzuordnen und frühzeitig anwaltliche Unterstützung einzubeziehen. So lassen sich Berichtigungspflichten rechtzeitig erfüllen, Ermittlungsrisiken vermeiden und Verdachtsmeldungen entkräften.

Die Erfahrung zeigt: Eine enge Abstimmung zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater schützt am wirksamsten vor ungewollten Nebenfolgen. Wer seine Transaktionen transparent darlegt, erhält nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen gegenüber Behörden und Banken.

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