DAC7 und DAC8 - Meldepflichten für Krypto und Plattformen - Neue Transparenzregeln
Einleitung
Die Zeiten anonymer Online-Geschäfte neigen sich dem Ende – zumindest aus Sicht der Steuerbehörden. Mit den EU-Richtlinien DAC7 und DAC8 kommen umfassende Meldepflichten für digitale Plattformen und Krypto-Transaktionen. Diese neuen Transparenzvorgaben sollen sicherstellen, dass Einnahmen aus Online-Handel und Kryptowerten den Finanzämtern nicht länger verborgen bleiben. Sowohl Privatanleger als auch Plattformbetreiber müssen sich auf automatische Datenweitergaben einstellen.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über DAC7 und DAC8, erklären die Auswirkungen für Anleger und Betreiber, beleuchten die Risiken bei fehlender Steuererklärung trotz Meldung und geben praktische Hinweise, wie man sich vorbereitet. Ziel ist es, insbesondere unerfahrene Online-Händler und Krypto-Investoren verständlich und praxisnah über die bevorstehenden Änderungen zu informieren.
Was sind DAC7 und DAC8? – Hintergrund der neuen Meldepflichten
DAC7 und DAC8 stehen für die Directive on Administrative Cooperation Nummer 7 und 8 der EU. Diese Richtlinien erweitern den automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten im Steuerbereich. Im Kern geht es darum, Steuerhinterziehung in der digitalen Wirtschaft zu bekämpfen, indem Plattformbetreiber und Kryptodienstleister verpflichtet werden, Daten über Nutzer und Transaktionen an die Finanzbehörden zu melden.
- DAC7 (bereits in Kraft seit 2023) betrifft digitale Plattformen. Dazu gehören Online-Marktplätze und Vermittlungsportale, über die private oder gewerbliche Anbieter Waren und Dienstleistungen verkaufen. Beispiele: eBay, Amazon Marketplace, Airbnb, Uber. Diese Plattformen müssen jährlich die Umsätze, die Nutzer über sie erzielen, an die zuständige Steuerbehörde melden. In Deutschland wurde DAC7 durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt.
- DAC8 (beschlossen Ende 2022, umzusetzen bis Ende 2025) erweitert die Meldepflicht auf den Kryptobereich und weitere Finanzbereiche. Erfasst werden Krypto-Asset-Dienstleister wie Börsen, Wallet-Anbieter, Krypto-Handelsplattformen sowie bestimmte E-Geld- und Zentralbank-Digitalgeld-Anbieter. Ab dem 1. Januar 2026 sollen diese Anbieter Kundentransaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen dann automatisch an andere EU-Staaten weitergibt. In Deutschland ist hierfür das geplante Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) vorgesehen.
Ziel der Regelungen: Während DAC7 vor allem den Online-Handel und die Sharing Economy ins Visier nimmt, schließt DAC8 die Lücke bei Krypto-Assets. Der EU-weite Datenaustausch soll es den Finanzämtern erleichtern, grenzüberschreitende Einkünfte aufzudecken, die bislang oft nicht deklariert wurden. Besonders Krypto-Gewinne blieben häufig unerkannt, wenn sie auf ausländischen Plattformen erzielt wurden. Das ändert sich nun.
DAC7: Meldepflichten für digitale Plattformen (PStTG)
Wen betrifft es?
Alle Online-Plattformen, die privaten oder gewerblichen Nutzern ermöglichen, Einnahmen zu erzielen. Dazu gehören etwa:
- Marktplätze für Waren (Etsy, eBay Kleinanzeigen),
- Vermittlungsportale für Dienstleistungen (Airbnb für Vermietungen, Uber für Fahrdienste),
- Crowdworking-Plattformen.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen als Anbieter fallen unter die Meldung.
Welche Daten werden gemeldet?
Die Plattform muss in der Regel folgende Informationen übermitteln:
- personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Steuer-ID des Anbieters,
- Angaben zu den erzielten Umsätzen, z. B. Mietbeträge bei Vermietungen oder Verkaufserlöse bei Waren.
Diese Meldung geht an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Daten bei Bedarf an ausländische Behörden weitergibt.
Freigrenzen für Kleinanbieter
Es gibt Erleichterungen: Beim Warenverkauf durch Privatpersonen wird nicht gemeldet, wenn der Nutzer maximal 30 Verkaufsaktionen und 2.000 € Erlös pro Jahr hat. Damit sollen Gelegenheitsverkäufe – etwa Flohmarktartikel oder gebrauchte Haushaltsgegenstände – ausgenommen bleiben.
Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht für Vermietungsleistungen oder Dienstleistungen. Wer über Airbnb eine Unterkunft vermietet oder als Privatperson Fahrdienste anbietet, wird ab dem ersten Euro gemeldet.
Konsequenzen
Mit DAC7 steigt die Transparenz im Online-Handel erheblich. Finanzämter können nun Datenabgleiche durchführen. Wer bisher dachte, gelegentliche Vermietungen oder Verkäufe ließen sich „unter dem Radar“ belassen, könnte künftig Post vom Finanzamt bekommen, wenn diese Einnahmen in der Steuererklärung fehlen. Im schlimmsten Fall droht der Vorwurf der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung.
Informationspflicht der Plattform
Plattformbetreiber sind verpflichtet, den Nutzern mitzuteilen, welche Daten sie an das BZSt übermittelt haben. Anbieter können diese Informationen für ihre eigene Steuererklärung nutzen. Dennoch bleibt es die Eigenverantwortung des Steuerpflichtigen, zu prüfen, ob und welche Einnahmen erklärt werden müssen.
Nicht jede gemeldete Aktivität ist steuerpflichtig – etwa gelegentliche Verkäufe von Hausrat, bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Aber auch solche Meldungen können Rückfragen des Finanzamts auslösen. Deshalb sollten Belege und Erläuterungen bereitgehalten werden, um im Zweifel nachweisen zu können, warum bestimmte Einnahmen nicht steuerbar sind.
DAC8: Automatische Meldungen für Krypto-Assets ab 2026
DAC8 wird für Krypto-Anleger einen Einschnitt bedeuten, der mit DAC7 für Online-Händler vergleichbar ist. Geplant ist ein umfassendes Meldesystem für Kryptowerte über Ländergrenzen hinweg. Damit endet die Zeit, in der Krypto-Gewinne weitgehend nur auf freiwillige Angaben in Steuererklärungen angewiesen waren.
Wen betrifft DAC8?
Meldepflichtig sind sogenannte „meldende Krypto-Dienstleister“. Dazu gehören:
- Krypto-Handelsplattformen und Börsen (Exchanges),
- Wallet-Anbieter mit Verwahrungsdienstleistungen,
- Staking- und Lending-Plattformen,
- ggf. auch DeFi-Marktplätze oder Intermediäre, sofern sie unter die Definition fallen.
Erfasst werden alle Anbieter, die in der EU reguliert sind oder EU-Kunden bedienen. Damit sind auch ausländische Börsen wie Binance oder Coinbase verpflichtet, sobald sie EU-Steuerbürger als Kunden haben. Wer sich dieser Pflicht verweigert, riskiert den Ausschluss vom EU-Markt.
Was wird gemeldet?
Der Referentenentwurf zum geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) sieht vor, dass detaillierte Transaktionsdaten an die Steuerbehörden gemeldet werden. Dazu gehören:
- Kundendaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, Ansässigkeitsstaat. Exchanges werden wohl eine Selbstauskunft ihrer Kunden einholen müssen – eine Erweiterung der KYC-Pflichten (Know Your Customer) um steuerliche Elemente.
- Transaktionssummen und Werte: Käufe und Verkäufe, Tauschvorgänge, Ein- und Ausgänge, jeweils mit Umrechnung in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion.
- Bestände zum Jahresende: Voraussichtlich auch die Guthaben an Kryptowerten, die ein Kunde hält.
Die Daten gehen zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und von dort im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an andere EU-Staaten. Ziel ist ein vollständiges Bild der Kryptogeschäfte, vergleichbar mit der heutigen Meldung von Banken zu Zinsen und Dividenden.
Ab wann gilt DAC8?
- Start: ab 2026.
- Registrierungspflicht: Anbieter müssen sich bis 31. Juli 2026 erstmals beim BZSt registrieren.
- Erste Meldung: für das Jahr 2026, fällig bis 31. Juli 2027.
- Bestandskunden: bis Ende 2026 zu identifizieren (Sorgfaltspflichten).
- Neukunden: ab 2026 sofort mit Datenerhebung.
Deutschland arbeitet bereits an der Umsetzung ins nationale Recht (Referentenentwurf KStTG von Juni 2025).
Folgen für Krypto-Investoren
Mit DAC8 werden ab 2026 alle Krypto-Transaktionen für die Finanzbehörden transparent. Bisher verließ sich der Staat weitgehend auf freiwillige Angaben – das führte zu einem Vollzugsdefizit: Ehrliche Anleger zahlten, Unehrliche blieben oft unentdeckt.
Das ändert sich grundlegend:
- Finanzämter können die Steuererklärungen direkt mit den Meldedaten abgleichen.
- Unentdeckte Kryptogewinne gehören der Vergangenheit an.
- Für Anleger bedeutet das mehr Fairness, aber auch ein deutlich höheres Risiko, für Versäumnisse zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Risiken bei fehlender Angabe: Was droht bei Nicht-Deklaration?
Mit DAC7 und DAC8 wissen die Finanzämter künftig auch ohne Ihre Mitwirkung, welche Einnahmen Sie über Plattformen oder mit Krypto erzielt haben. Wer diese Beträge nicht in der Steuererklärung angibt, geht ein erhebliches Risiko ein.
- Steuerhinterziehung: Bei vorsätzlicher Nichtangabe steuerpflichtiger Einkünfte droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung.
- Steuerverkürzung: Schon fahrlässiges „Vergessen“ führt zu Nachzahlungen und Strafzuschlägen.
- Nachforderungen: In beiden Fällen werden die Steuern nachträglich festgesetzt, oft mit empfindlichen Zinsen.
Beispiel 1: DAC7 – Plattform-Einnahmen
Ein Privatvermieter erzielt 2024 über Airbnb 5.000 € Mieteinnahmen, verschweigt diese aber in der Steuererklärung. Die Plattform meldet die Umsätze ans BZSt, das Finanzamt gleicht die Daten 2025/2026 ab.
- Folge: Nachforderung der Steuer auf die verschwiegenen Einnahmen.
- Zusätzlich: Verspätungszuschläge, Zinsen und in schweren Fällen ein Steuerstrafverfahren.
- Selbst kleine Beträge sind kein Schutz mehr – die Finanzverwaltung hat Vergleichsdaten und wird bei Abweichungen konsequent nachhaken.
Beispiel 2: DAC8 – Krypto-Gewinne
Ein Trader verkauft 2026 verschiedene Coins mit Gewinn, meldet die Einkünfte aber nicht, weil er ausländische Börsen nutzt. 2027 übermitteln die Börsen die Jahresdaten ans BZSt.
- Das Finanzamt erkennt: 20.000 € Gewinn fehlen in der Steuererklärung.
- Folge: Steuerschätzung, Nachforderung und 6 % Nachzahlungszinsen pro Jahr seit 2026.
- Bei größeren Beträgen: Risiko eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung.
- Entscheidend: Die Behörde hat die Transaktionshistorie und sitzt damit am längeren Hebel.
Verluste müssen ebenfalls angegeben werden
Auch Verluste gehören in die Steuererklärung:
- Krypto-Verluste können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
- Zudem zeigt die vollständige Deklaration, dass Sie gegenüber dem Finanzamt nichts verschweigen.
- Selektives Melden – nur Verluste angeben, Gewinne verschweigen – fällt künftig im Datenabgleich sofort auf.
Verjährung und Selbstanzeige
- Verjährung: Steuerhinterziehung verjährt erst nach 10 Jahren. Alte Fälle können also noch Jahre später aufgegriffen werden, sobald Meldedaten vorliegen.
- Selbstanzeige: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Mit DAC7/DAC8 verkürzt sich dieses Zeitfenster drastisch.
👉 Besser also: Einnahmen von Anfang an korrekt angeben – und so gar nicht erst in das Risiko einer Steuerstrafbarkeit geraten.
Handlungstipps für Anleger und Plattformbetreiber
Für Anleger und Privatpersonen
- Einnahmen proaktiv erklären:
Warten Sie nicht, bis das Finanzamt sich meldet. Deklarieren Sie Plattform-Einnahmen (z. B. aus Vermietungen oder Verkäufen) und Krypto-Gewinne freiwillig und pünktlich in Ihrer Steuererklärung. So vermeiden Sie den Verdacht, etwas verschweigen zu wollen. Wer ehrlich berichtet, kann sich auf die bereits gemeldeten Daten berufen und behält die Kontrolle über die Darstellung. - Grenzwerte beachten:
Nutzen Sie Ausnahmen bewusst, aber korrekt. Beispiel Plattformverkäufe: Unter 30 Vorgängen und 2.000 € pro Jahr erfolgt keine Meldung. Dennoch sollten Sie Ihre Umsätze im Blick behalten. Gleiches gilt für Kryptowährungen: Gewinne unter 1.000 € bleiben steuerfrei – aber mit DAC8 werden auch Kleingewinne sichtbar. Seien Sie vorbereitet, darlegen zu können, warum nichts steuerpflichtig war (z. B. Haltefrist über 1 Jahr oder Freigrenze). - Unterlagen sammeln:
Nach Einführung der Meldepflichten ist Übersicht entscheidend. Fordern Sie von Ihrer Plattform eine Kopie der gemeldeten Daten an und legen Sie diese zu Ihren Steuerunterlagen. Prüfen Sie, ob die Plattformzahlen mit Ihren Aufzeichnungen übereinstimmen. Falls nicht, klären Sie Unstimmigkeiten vor Abgabe der Steuererklärung (z. B. doppelte Erfassung oder falsche Zuordnung). - Vergangenheit bereinigen:
Wer in den letzten Jahren Einkünfte nicht angegeben hat, sollte jetzt handeln. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Gerade wer größere Krypto-Gewinne verschwiegen hat, sollte dieses Instrument prüfen lassen – im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe. Nach Eingang von Meldedaten beim Finanzamt ist es zu spät.
Für Plattformbetreiber und Gewerbetreibende
- Registrierung und Prozesse prüfen:
Betreiber digitaler Plattformen und Kryptobörsen sollten frühzeitig prüfen, ob sie als „meldender Anbieter“ gelten. Falls ja, ist eine Registrierung beim BZSt erforderlich. Zudem müssen IT-Systeme eingerichtet werden, um Nutzerdaten zu erfassen und im vorgeschriebenen Format zu melden. Erstellen Sie einen Fahrplan, um bis 2026 alle Anforderungen (Datenerhebung, Kundenkommunikation, Datentransfer) zu erfüllen. - Kundenkommunikation vorbereiten:
Informieren Sie Ihre Nutzer rechtzeitig über die neuen Pflichten. Besonders im Kryptobereich ist Sensibilität gefragt, wenn persönliche Daten abgefragt werden. Transparente Kommunikation – etwa per FAQ oder E-Mail-Briefing – schafft Vertrauen. Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Kunden über die gemeldeten Daten zu informieren. Nutzen Sie dies serviceorientiert, etwa durch jährliche Auszüge. - Compliance nicht aufschieben:
Die Meldepflichten bringen erheblichen Compliance-Aufwand mit sich: KYC-Prozesse, Datensicherheit, Abstimmung mit Datenschutzvorgaben. Planen Sie Ressourcen rechtzeitig ein oder ziehen Sie externe Berater hinzu. Technische Implementierungen dauern länger als gedacht. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Bußgelder oder im Extremfall den Verlust der EU-Zulassung. - Datenschutz sicherstellen:
Mehr Transparenz erfordert zugleich besseren Datenschutz. Stellen Sie sicher, dass die sensiblen Daten Ihrer Nutzer sicher gespeichert und übertragen werden. Passen Sie ggf. Ihre Datenschutzerklärung an und informieren Sie offen über die Datennutzung. So vermeiden Sie Imageschäden – niemand möchte als Plattform gelten, die sorglos mit Kundendaten umgeht.
Fazit: Steuerliche Transparenz durch DAC7 und DAC8
Neue Ära für Krypto und Online-Plattformen
Mit DAC7 und DAC8 beginnt eine neue Phase der steuerlichen Transparenz. Plattformbetreiber melden Umsätze, Kryptobörsen übermitteln Transaktionen – und die Finanzämter tauschen diese Informationen international aus. Für ehrliche Steuerzahler ändert sich wenig, außer dass der Nachweisaufwand sinken könnte, weil viele Daten bereits vorliegen. Für alle, die ihre Einkünfte bisher verschwiegen haben, steigt jedoch das Risiko, entdeckt zu werden, erheblich.
Ehrlichkeit und Vorbereitung als Leitlinie
Die wichtigste Handlungsempfehlung lautet: Steuerliche Ehrlichkeit und rechtzeitige Vorbereitung. Wer seine Online-Einnahmen und Krypto-Gewinne korrekt angibt, braucht die neuen Regeln nicht zu fürchten – im Gegenteil, er kann ruhiger schlafen. Wer dagegen glaubt, digitale Einkünfte seien vom Finanzamt abgekoppelt, sollte seine Strategie überdenken. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Altlasten zu bereinigen und Beratung einzuholen, bevor der automatische Informationsaustausch 2026 startet.
Positive Effekte für Markt und Steuerzahler
Die neuen Vorgaben bringen nicht nur Pflichten, sondern auch mehr Steuergerechtigkeit. Sie stärken das Vertrauen in den legalen Krypto-Markt und geben Unternehmen und Investoren klare Regeln und gleiche Pflichten. Wer die Übergangszeit bis 2026 nutzt, kann sich gut auf die Veränderungen einstellen.
👉 Zusammengefasst: „Keine Panik – nur Transparenz.“ Mit guter Vorbereitung bleiben unangenehme Überraschungen aus – und Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren: das Wachstum Ihres Geschäfts oder Ihrer Investments, nun in einem klareren, transparenteren Umfeld.