Anwalt erklärt Krypto-Betrug, Anlagebetrug, MiCA 2025 und steuerliche Risiken bei Token, Staking & Transfers.
Verfasst von
Max Hortmann
27 Nov 2025
•
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1. Executive Summary
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Love‑Scam, gefälschte Krypto‑Plattformen und dubiose „MiCA‑Fees“ – 2025 verschmelzen Emotion, Technik und Steuerrecht. MiCA, BMF‑Schreiben 2025, DAC8 und das geplante Kryptowerte‑Steuertransparenzgesetz (KStTG) sorgen dafür, dass aus Betrugsopfern schnell „steuerliche Problempersonen“ werden.
Das neue BMF‑Schreiben vom 6.3.2025 („Kryptowerte“) orientiert sich ausdrücklich an der MiCA‑Terminologie und stellt klar, dass die Funktion eines Tokens entscheidend ist, nicht sein Name. Currency‑, Utility‑ und Security‑Token werden als „andere Wirtschaftsgüter“ bzw. Kapitalanlagen eingeordnet; Staking‑, Lending‑ und Liquidity‑Mining‑Rewards sind regelmäßig steuerbare Einkünfte.
Parallel qualifiziert der BFH Currency‑Token wie Bitcoin, Ether und Monero als steuerlich relevante Wirtschaftsgüter; jeder Tausch kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Mit DAC8 und KStTG wird der internationale Informationsaustausch zu Kryptotransaktionen ausgebaut – Plattformdaten landen künftig automatisch bei der Finanzverwaltung.
Für Betrugsopfer bedeutet das:
Fiktive Gewinne können steuerlich als real behandelt werden (Stichwort Claiming‑Fiktion beim Staking).
Unvollständige oder falsche Erklärungen werden mit Plattformdaten abgeglichen.
Love‑Scam‑Transfers können als Geldwäsche oder Steuerhinterziehung gedeutet werden, solange sie nicht sauber aufgearbeitet sind.
2. Einleitung: MiCA, Krypto-Betrug und Steuer – ein Dreieck mit Sprengkraft
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Die meisten Betroffenen merken erst beim Steuerbescheid, dass der Love‑Scam nicht mit dem letzten Chat endet – sondern in der Steuerakte weiterlebt.
MiCA schafft erstmals einen europaweit einheitlichen Rahmen für Kryptowerte, Token‑Emission und Whitepaper‑Pflichten. Parallel konkretisiert das BMF die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten in einem neuen Schreiben, das das Schreiben von 2022 vollständig ersetzt.
Während seriöse Plattformen MiCA‑Kategorien, Risikohinweise und Steuerreports implementieren, nutzen Betrüger dieselben Begriffe als Tarnung:
angebliche „MiCA‑Registrierungsgebühren“
„EU‑Steuer“, die auf Scam‑Wallets überwiesen werden soll
Fake‑Whitepaper mit kopierten BaFin‑Logos
Gleichzeitig bleibt die fiskalische Perspektive nüchtern: Für die Steuerverwaltung zählen Transaktionen, Zeitpunkte, Kurse und Wallets, nicht Chat‑Protokolle romantischer Versprechen. BFH und BMF sehen Kryptowerte als Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung und Veräußerung steuerlich erfasst werden.
Gerade deshalb ist es so gefährlich, wenn Betrugsopfer – emotional überlastet – Transaktionen nicht oder falsch erklären.
3. Typische Betrugsszenarien: Love-Scam, Fake-Börsen und „MiCA-Gebühren“
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Die Technik ändert sich, das Muster bleibt: Emotion, Isolation, Pseudo‑Kompetenz – und am Ende ein Wallet, das nicht mehr erreichbar ist.
3.1 Love-Scam mit Krypto-„Investments“
Love‑Scam‑Konstellationen verlaufen in Wellen:
Kontakt über Dating‑Apps, Social Media, Messenger.
Vertrauensaufbau über Wochen – oft mit Videochats, gefälschten Ausweisen, Berufsrollen („Krypto‑Analyst“, „Compliance‑Manager“).
Anlagevorschläge auf angeblichen „regulierten“ Börsen.
Inszenierte Gewinne auf Dashboards; Opfer sehen fiktive Renditen.
Druckphase: angebliche Steuern, Gebühren, MiCA‑Kosten, „Abgeltungsteuer“, um Auszahlungen zu „aktivieren“.
Technisch wird meist mit eigenen oder kopierten Web‑Frontends gearbeitet, die keine echte MiCA‑Lizenz oder BaFin‑Erlaubnis haben.
3.2 Fake-Staking, Fake-Lending, Fake-Pools
Tappen/Wehe zeigen, wie DeFi‑Plattformen eigentlich funktionieren: Lending, Liquidity Pools und Staking laufen über Smart Contracts, Oracles und DAOs; Renditen sind Ergebnis von Zinsen, Gebühren oder Protokollmechanik – nicht von Magie.
Betrüger bilden diese Struktur optisch nach, ohne reale Transaktionen:
„Staking-Rewards“ werden nur im Frontend geschrieben, nicht on‑chain.
„Liquidity Pools“ bestehen nicht, es gibt keine anderen Einzahler.
„Lending“ findet nur scheinbar statt; in Wahrheit fließen die Gelder direkt in Täter‑Wallets.
3.3 Simulierter MiCA-Bezug
Seit MiCA beschriften Betrüger ihre Seiten mit:
„Fully MiCA compliant“
„EU licensed“, „MiCA registration completed“
„MiCA Tax Clearance Service“
Tatsächlich gibt es weder MiCA‑„Tax Clearance“ noch „Freischaltungsgebühren“. Gebühren, die mit diesen Begriffen begründet werden, sind nahezu sicher reiner Betrug.
4. Steuerliche Einordnung von Transaktionen trotz Betrug
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Aus Sicht der Steuer ist ein Token zunächst ein Wirtschaftsgut. Ob dahinter ein Betrug stand, muss aktiv bewiesen werden – von Ihnen, nicht vom Finanzamt.
4.1 Kryptowerte als Wirtschaftsgüter
Der BFH und die Fachliteratur qualifizieren Currency‑Token als „andere Wirtschaftsgüter“; Anschaffung und Veräußerung werden wie bei Fremdwährungen behandelt. Metz betont, dass dies unabhängig davon gilt, ob der Token als Currency, Utility oder Security bezeichnet wird – entscheidend ist die Verkehrsanschauung und der marktübliche Preis.
Folge:
Kauf von Bitcoin gegen Euro → Anschaffung eines Wirtschaftsgutes.
Tausch in andere Token oder Rücktausch in Euro → Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG (wenn im Privatvermögen).
Ob die Plattform später als Betrug enttarnt wird, ändert an dieser Grundlogik zunächst nichts.
4.2 Fiktive Staking-Rewards und Claiming-Fiktion
Das BMF‑Schreiben 2025 regelt Staking‑Vergütungen ausführlich:
Zufluss regelmäßig bei Einbuchung in die Wallet.
Noch nicht „geclaimte“ Rewards gelten spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahres als zugegangen (Zugangsfiktion).
Freyenfeld/Kirchinger zeigen, dass dies zu unhaltbaren Ergebnissen führt, wenn die vermeintlichen Rewards in Wahrheit nie existiert haben – etwa bei Schneeballsystemen.
Ein Opfer kann faktisch einen Totalverlust erleiden – und muss trotzdem Einkommensteuer auf nie realisierte Pseudo‑Gewinne zahlen, solange der Betrugscharakter nicht anerkannt ist.
4.3 Verlustverrechnung bei Betrug
Die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Betrug ist kompliziert:
Abhandenkommen durch Betrug ist nicht automatisch ein Veräußerungsverlust nach § 23 EStG.
Eine Verlustverrechnung mit zuvor versteuerten fiktiven Gewinnen ist nicht immer möglich.
Hier entscheidet der Einzelfall – und die Qualität der Dokumentation.
5. MiCA, BMF-Schreiben 2025 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Regulierung schützt – aber sie liefert auch Daten. Und diese Daten treffen zuerst die, die am wenigsten vorbereitet sind: Betrugsopfer und schlecht beratene Anleger.
Das BMF‑Schreiben 2025 übernimmt die MiCA‑Sprache: Kryptowerte werden als digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts definiert; entscheidend ist die konkrete Funktion im Lebenssachverhalt.
Für Betrugsfälle bedeutet das:
Selbst dubios etikettierte „Utility‑Token“ können wie Currency‑Token behandelt werden, wenn sie faktisch als Zahlungsmittel genutzt werden.
Fake‑„Security‑Token“ mit Renditeversprechen können steuerlich wie Kapitalanlagen aussehen, obwohl sie nie Kapitalrechte vermittelt haben.
5.2 DAC8, CARF und KStTG
Metz beschreibt, wie der deutsche Gesetzgeber die DAC8‑Vorgaben mit einem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umsetzen will:
Sorgfalts‑ und Meldepflichten für Kryptowerte‑Dienstleister,
Registrierungspflichten,
Bußgeldvorschriften und Verfahrensregelungen.
Der BFH verweist zudem auf das internationale „Crypto‑Asset Reporting Framework“ (CARF), das den Datenaustausch zu Kryptowerten standardisieren soll.
Konsequenz:
Künftig melden seriöse Anbieter Ihre Transaktionen – egal, ob Sie Opfer eines Betrugs wurden oder nicht.
6. Ermittlungsrisiken: Plattformdaten, Schätzung und Geldwäscheverdacht
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
In der Ermittlungsakte stehen nicht „Liebe“ und „Vertrauen“, sondern Wallet‑Adressen, Transaktionshöhen und Zeitstempel.
6.1 Mitwirkungspflichten & Steuerreports
Das BMF verlangt vom Steuerpflichtigen u.a.:
vollständige Transaktionsübersichten von Börsen,
nachvollziehbare Steuerreports,
Dokumentation von Kursquellen und Bewertungsmethoden,
Angaben zu Wallet‑Adressen, Plattform‑Accounts und Beständen.
Fehlen diese Daten oder sind sie offensichtlich lückenhaft, droht Schätzung – im Zweifel zum Nachteil des Steuerpflichtigen.
6.2 DAC7/DAC8-Schnittstellen und Geldwäsche
Bereits heute melden Plattformen nach DAC7 u.a. Umsätze und Nutzeridentitäten; mit DAC8 kommen Kryptowerte hinzu.
Für Love‑Scam‑Opfer bedeutet das paradoxerweise:
Ihre Einzahlungen und Transfers tauchen in Datenpaketen auf.
Der Abfluss zu Scam‑Wallets ist für Behörden zunächst nur „Auslandsüberweisung“ oder „Krypto‑Transfer“.
Fehlen Erklärungen, entsteht leicht der Verdacht, es handele sich um Geldwäsche oder nicht erklärte Einkünfte.
7. Opferperspektive: Menschenwürde, Steuerstrafrecht und Beweislast
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Wer Betrugsopfer ist, braucht keine Schuldbeweise, sondern ein Schutzkonzept – sonst wird aus dem Opfer im Ermittlungsvorgang schnell „Beschuldigter“.
7.1 Emotionaler Ausnahmezustand
Love‑Scam‑Opfer berichten regelmäßig von:
Isolation von Freunden und Familie,
massiver Scham,
Verlustgefühl ähnlich einer Trennung,
hoher Suizidalität nach Bekanntwerden des Betrugs.
Steuerrechtlich wird dieser Zustand bislang kaum berücksichtigt – Fristen laufen einfach weiter.
7.2 Beweislast im Steuer- und Steuerstrafrecht
Praktisch gilt:
Steuerpflichtige müssen ihre Angaben belegen.
Wer behauptet, Opfer eines Betrugs zu sein, muss Belege liefern: Chat‑Verläufe, gefälschte Dashboards, Zahlungsverläufe, Strafanzeigen.
Ohne aktive Aufarbeitung besteht das Risiko, dass Behörden eher von vorsätzlicher Verschleierung ausgehen.
Hier ist ein menschenwürdiger Umgang zentral: Opfer sind keine „Steuersünder zweiter Klasse“, sondern brauchen Unterstützung bei der Dokumentation, Einordnung und Kommunikation mit Finanzbehörden.
8. Verteidigungs- und Compliance-Strategien
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
Wer früh strukturiert vorgeht, verschiebt den Fall aus der Schublade „Verdachtsfall“ in die Schublade „aufgeklärter Betrug“ – und das macht steuerlich und strafrechtlich den Unterschied.
9. Fazit: MiCA als Chance – aber nur mit guter Dokumentation
Von Rechtsanwalt (ITR/Steuer), jurisPR‑ITR / AZO, bekannt aus BR24, WiWo+ u.a.
MiCA ist kein Schild, hinter dem man sich verstecken kann, sondern ein Spiegel: Er zeigt, wie sauber ein Projekt arbeitet – und wie gut ein Opfer seinen Fall aufbereitet hat.
MiCA, BMF‑Schreiben 2025, DAC8/CARF und das geplante KStTG schaffen mehr Struktur und Transparenz im Krypto‑Sektor. Für seriöse Anbieter und gut beratene Anleger ist das eine Chance. Für Betrüger wird es enger – aber auch für unvorbereitete Opfer kann der Druck steigen.
Die entscheidende Linie verläuft künftig nicht zwischen „Krypto ja/nein“, sondern zwischen:
Strukturiert dokumentierten Fällen mit klarer Einordnung, anwaltlicher Begleitung und belegtem Betrug, und
undokumentierten Wallets, in denen Behörden nur „ungeklärte Geldbewegungen“ sehen.
Dieser Aufsatz kann nur Orientierung bieten und ersetzt keine individuelle Beratung. Gerade bei hohen Beträgen, komplexen DeFi‑Strukturen oder laufenden Ermittlungen ist eine maßgeschneiderte Strategie nötig.
CTA: Wenn Sie betroffen sind – als Opfer, Projekt oder Berater – holen Sie sich frühzeitig Unterstützung: www.hortmannlaw.com/contact/ · 0160 9955 5525
Dann können MiCA, BMF‑Schreiben und DAC8 zu Werkzeugen werden, die Ihnen helfen – statt Sie zu überrollen.
1. Was mache ich steuerlich, wenn ich Opfer eines Krypto-Betrugs wurde?
Betrug schützt nicht automatisch vor Steuern. Alle Transaktionen müssen juristisch eingeordnet, dokumentiert und ggf. gegenüber dem Finanzamt erläutert werden. Sonst drohen Schätzungen, Nachzahlungen oder Ermittlungen.
2. Muss ich gefälschte „Gewinne“ aus Scam-Plattformen versteuern?
Ja – solange der Betrug nicht nachgewiesen ist. Das Finanzamt geht zunächst von echten Transaktionen aus. Betrugsbeweis + Chronologie + Dokumentation sind entscheidend.
3. Was ist die MiCA-„Claiming-Fiktion“ beim Staking?
Das BMF (2025) fingiert einen steuerlichen Zufluss spätestens zum Jahresende – selbst wenn Rewards nicht geclaimt wurden. Bei Betrug führt das zu brandgefährlichen Steuerfallen, weil Opfer fälschlich „Gewinne“ versteuern müssten.
4. Kann ich Verluste aus Krypto-Betrug steuerlich geltend machen?
Nur bedingt. Betrugsbedingt abhanden gekommene Token sind nicht automatisch ein steuerlich anzuerkennender Verlust. Es braucht eine präzise juristische Einordnung und Beweisführung.
5. Sind Love-Scam-Einzahlungen steuerlich relevant?
Ja. Sie können als „ungeklärte Vermögensabflüsse“ wirken und sogar Geldwäscheverdacht auslösen, wenn die Situation nicht aktiv erklärt wird. Opfer müssen frühzeitig kommunizieren.
6. Brauche ich MiCA-konforme Unterlagen, auch wenn ich Opfer eines Betrugs wurde?
Sie helfen enorm. MiCA definiert Token-Funktionen klarer; wenn die Plattform keine MiCA-Merkmale erfüllt, unterstützt das die Betrugsbewertung. Fake-MiCA-Angaben sind ein starkes Indiz im Opferfall.
7. Was passiert, wenn ich Staking oder Lending genutzt habe, ohne die Folgen zu kennen?
Staking und Lending lösen steuerliche Tatbestände aus – unabhängig vom Wissen. In Betrugsfällen ist entscheidend, ob die Plattform technisch überhaupt echtes Staking betrieben hat.
8. Meldet DAC8 meine Daten automatisch an das Finanzamt?
Ab 2027 ja – zentrale Plattformen melden sämtliche Transaktionen. Bei Scam-Plattformen ist es anders: Hier muss der Betroffene selbst beweisen, dass die Plattform betrügerisch war.
9. Kann ich mich strafbar machen, obwohl ich Opfer eines Betrugs bin?
Ja – wenn die Transaktionen ungeklärt bleiben. Ohne Erklärung können Geldwäscheverdacht oder Steuerverkürzung im Raum stehen. Die frühzeitige Darstellung des Betrugs schützt.
10. Wie erkenne ich, ob eine Plattform MiCA-konform ist?
MiCA verlangt Whitepaper, Risikohinweise, Pflichtrollen und rechtliche Angaben. Fehlen diese komplett, ist die Plattform mit hoher Wahrscheinlichkeit unseriös oder betrügerisch.
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