Datenauskunft nur mit Konzept

Verfasst von
Max Hortmann
29 Jun 2025
Lesezeit:
3
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DSGVO-Konzept
Datenauskunft nur mit Konzept

Datenauskunft nur mit Konzept

Datenauskunft nur mit Konzept:
Immer mehr Unternehmen stehen vor der Herausforderung, DSGVO-Anfragen korrekt zu beantworten.
Doch ohne ein belastbares Datenschutzkonzept wird jede Auskunft schnell zum Risiko – juristisch, organisatorisch und finanziell.

DSGVO-Anfrage beantworten heißt: System offenlegen

Auskunft nach Art. 15 DSGVO bedeutet mehr als nur ein kurzes Schreiben.
Betroffene haben Anspruch auf detaillierte Informationen über:

  • alle gespeicherten personenbezogenen Daten
  • Zweck und Dauer der Verarbeitung
  • Datenempfänger (auch intern)
  • Rechte und Beschwerdemöglichkeiten

Und: Sie haben Anspruch auf eine Kopie – nicht nur auf beschreibende Texte.

Ohne Struktur keine Antwort – sondern Verstoß

Wer kein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis, keine saubere Datenstruktur und keine interne Datenhoheit besitzt, kann DSGVO-Auskunftsersuchen kaum rechtssicher erfüllen.
Schon formale Fehler können Sanktionen nach sich ziehen.

Typische Fehler bei der Auskunftserteilung

  • Keine oder verspätete Antwort (Verstoß gegen 1-Monats-Frist)
  • Unvollständige Angaben, fehlende Datenkopien
  • Falsche Schwärzungen oder Offenlegung Dritter
  • Technisch unlesbare Formate („PDF aus ERP-System ohne Erklärung“)

Datenschutzkonzept als Grundlage für Compliance

Nur mit einem funktionierenden Datenschutzkonzept können Unternehmen:

  • ihre Speicherorte überblicken
  • Verarbeitungszwecke sauber trennen
  • Datenzugriffe protokollieren
  • und rechtssicher entscheiden, was offengelegt werden muss – und was nicht

Schutz vor Missbrauch, Schadenersatz und Reputationsverlust

Immer mehr Auskunftsersuchen werden strategisch eingesetzt – von gekündigten Mitarbeitenden, Klägern oder Investigativen.
Eine fehlerhafte Auskunft kann schnell zu Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO führen – oder zu einem Compliance-Skandal.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wir helfen bei der Erstellung oder Optimierung Ihres Datenschutzkonzepts – mit Fokus auf:

  • rechtssicheren Prozessen zur Auskunftserteilung
  • technischer und organisatorischer Trennung sensibler Daten
  • Vorbereitung auf forensische Prüfungen oder Anfragen der Aufsichtsbehörde

Weiterführende Links

Fazit: Datenschutz ist nicht reaktiv – sondern präventiv

Die beste Antwort auf ein Auskunftsersuchen?
Ein sauberes System.

Wer heute ein DSGVO-konformes Konzept umsetzt, schützt sich morgen vor Klagen, Sanktionen und Imageschäden.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie professionell durch alle Phasen.

Weiterführende Links

Max Hortmann
Rechtsanwalt
,
Hortmann Law

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