Datenauskunft nur mit Konzept: Immer mehr Unternehmen stehen vor der Herausforderung, DSGVO-Anfragen korrekt zu beantworten. Doch ohne ein belastbares Datenschutzkonzept wird jede Auskunft schnell zum Risiko – juristisch, organisatorisch und finanziell.
DSGVO-Anfrage beantworten heißt: System offenlegen
Auskunft nach Art. 15 DSGVO bedeutet mehr als nur ein kurzes Schreiben. Betroffene haben Anspruch auf detaillierte Informationen über:
alle gespeicherten personenbezogenen Daten
Zweck und Dauer der Verarbeitung
Datenempfänger (auch intern)
Rechte und Beschwerdemöglichkeiten
Und: Sie haben Anspruch auf eine Kopie – nicht nur auf beschreibende Texte.
Ohne Struktur keine Antwort – sondern Verstoß
Wer kein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis, keine saubere Datenstruktur und keine interne Datenhoheit besitzt, kann DSGVO-Auskunftsersuchen kaum rechtssicher erfüllen. Schon formale Fehler können Sanktionen nach sich ziehen.
Typische Fehler bei der Auskunftserteilung
Keine oder verspätete Antwort (Verstoß gegen 1-Monats-Frist)
Unvollständige Angaben, fehlende Datenkopien
Falsche Schwärzungen oder Offenlegung Dritter
Technisch unlesbare Formate („PDF aus ERP-System ohne Erklärung“)
Datenschutzkonzept als Grundlage für Compliance
Nur mit einem funktionierenden Datenschutzkonzept können Unternehmen:
ihre Speicherorte überblicken
Verarbeitungszwecke sauber trennen
Datenzugriffe protokollieren
und rechtssicher entscheiden, was offengelegt werden muss – und was nicht
Schutz vor Missbrauch, Schadenersatz und Reputationsverlust
Immer mehr Auskunftsersuchen werden strategisch eingesetzt – von gekündigten Mitarbeitenden, Klägern oder Investigativen. Eine fehlerhafte Auskunft kann schnell zu Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO führen – oder zu einem Compliance-Skandal.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wir helfen bei der Erstellung oder Optimierung Ihres Datenschutzkonzepts – mit Fokus auf:
rechtssicheren Prozessen zur Auskunftserteilung
technischer und organisatorischer Trennung sensibler Daten
Vorbereitung auf forensische Prüfungen oder Anfragen der Aufsichtsbehörde
Fazit: Datenschutz ist nicht reaktiv – sondern präventiv
Die beste Antwort auf ein Auskunftsersuchen? Ein sauberes System.
Wer heute ein DSGVO-konformes Konzept umsetzt, schützt sich morgen vor Klagen, Sanktionen und Imageschäden. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie professionell durch alle Phasen.
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