Coldmailing Legal Absichern

Verfasst von
Max Hortmann
30 Jun 2025
Lesezeit:
2
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Coldmailing Legal Absichern

Coldmailing Legal Absichern – wer B2B-Kontakte ohne Einwilligung per E-Mail anspricht, bewegt sich auf dünnem Eis. Denn § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt klar: Werbung per E-Mail ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Die DSGVO erhöht den Druck zusätzlich – nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch durch empfindliche Bußgelder.

Kaltakquise im B2B – rechtlich möglich, aber riskant

Im B2B-Bereich gibt es Gestaltungsspielräume, doch auch hier gelten die strengen Vorgaben des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Zwar kann sich eine Direktwerbung an Geschäftskunden in bestimmten Fällen auf das „berechtigte Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen – Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Interessenabwägung, transparente Information und technischer Datenschutz.

Typische Fehler beim Coldmailing vermeiden

  • ❌ Keine Einwilligung und trotzdem Mailversand
  • ❌ Fehlender Datenschutzhinweis in der Mail
  • ❌ Keine klare Absenderkennung
  • ❌ Keine leicht erreichbare Widerspruchsmöglichkeit
  • ❌ Nutzung gekaufter oder unsauber recherchierter Adressdaten

Gerade bei datengetriebenen Kampagnen drohen schnell Verstöße gegen § 7 UWG und Art. 6 DSGVO.

Gerichte wie das OLG Dresden (Urt. v. 09.01.2024 – 4 U 1274/23) oder LG Kassel (Urt. v. 10.07.2024 – 10 O 1939/23) haben mehrfach klargestellt: Selbst bei vermeintlich harmlosen Mailings ist höchste Sorgfalt geboten. Ein Impressum auf der Website stellt keine Einwilligung dar!

So sichern Sie Ihr Coldmailing legal ab

  1. Dokumentieren Sie Ihre Interessenabwägung (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
  2. Versehen Sie jede Mail mit Datenschutzhinweis und Opt-out-Möglichkeit
  3. Verwenden Sie nur verifizierte, selbst recherchierte Quellen (z. B. Handelsregister)
  4. Reagieren Sie umgehend auf Beschwerden – löschen Sie Daten und kontaktieren Sie nicht erneut
  5. Setzen Sie auf rechtliche Begleitung für Vorlagen, Prozessdokumentation und externe Glaubwürdigkeit

Coldmailing kann ein Wettbewerbsvorteil sein – wenn es rechtssicher ist

Wer DSGVO und UWG sauber umsetzt, kann Coldmailing nicht nur risikofrei nutzen – sondern als Compliance-Vorteil im Pitch ausspielen.

Unsere Kanzlei unterstützt datengetriebene Unternehmen und Marketingagenturen beim Aufbau rechtssicherer Prozesse – von der Verfahrensbeschreibung über Vorlagenprüfung bis hin zur Begleitung bei Audits.

Mehr zur rechtlichen Bewertung datengetriebener Strategien lesen Sie in Projekt 370

Externe Quelle:
juris – DSGVO & Coldmailing (OLG Dresden, LG Kassel)

Max Hortmann
Rechtsanwalt
,
Hortmann Law

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