AI Act Zertifizierungspflicht

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30 Jun 2025
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AI Act Zertifizierungspflicht

AI Act Zertifizierungspflicht – viele Unternehmen stehen 2025 vor massiven Umstellungsanforderungen: Der neue EU AI Act sieht strenge Vorgaben für den Einsatz, die Kennzeichnung und die Registrierung von KI-Systemen vor. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes.

Bild: AI Act Zertifizierungspflicht für KI-Systeme

Wen betrifft der AI Act?

Alle Unternehmen, die in der EU KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen – einschließlich externer APIs (z. B. GPT-4), integrierter KI-Module in CRM-Systemen oder automatisierter Entscheidungslogik in Apps oder Plattformen.

Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko?

Nach dem AI Act sind folgende Anwendungsfelder als hochriskant eingestuft:

  • HR-Software zur Bewerberauswahl
  • Kreditscoring & Kundenklassifikation
  • Biometrische Alters- oder Identitätsverifikation
  • Algorithmen für Bildung, Justiz oder soziale Teilhabe

Diese Systeme unterliegen der Zertifizierungspflicht nach AI Act und müssen entweder intern oder durch benannte Stellen geprüft werden.

Welche Pflichten haben Unternehmen?

  • Technische Dokumentation der KI
  • Risikomanagementsystem
  • Transparente Kennzeichnung von Nutzerinteraktionen
  • Eintragung in die zentrale EU-Datenbank

Bild: Zertifizierungspflicht nach AI Act 2025

Was droht bei Verstößen?

Neben Marktverboten drohen auch persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsleiter (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Wer nicht vorsorgt, riskiert organisatorisches Fehlverhalten mit Compliance-Folgen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

KI-Systeme sollten frühzeitig dokumentiert, klassifiziert und abgesichert werden – auch bei laufender Entwicklung. Eine strategische Vorbereitung minimiert Haftungs- und Bußgeldrisiken.

→ Projekt-370: KI, Steuer und Organisation
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HORTMANN LAW
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Stichwort: „AI Act Beratung“

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