Schadensersatz & Unterlassung bei Online-Rechtsverletzungen – Zivilrechtliche Optionen neben der Strafanzeige

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Schadensersatz & Unterlassung bei Online-Rechtsverletzungen – Zivilrechtliche Optionen neben der Strafanzeige
Zivilrechtliche Ansprüche bei Online-Rechtsverletzungen: Unterlassung, Schadensersatz, Beweissicherung, einstweilige Verfügung – anwaltliche Strategien.
Digitale Rechtsverletzungen müssen nicht über Strafanzeigen verfolgt werden. Der Beitrag zeigt, wie Betroffene über zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche schnell wirksamen Rechtsschutz erlangen – mit anwaltlicher Präzision und gerichtlicher Durchsetzung.
Zivilrechtliche Abwehr digitaler Rechtsverletzungen
Zivilrechtliche Verfahren sind heute das zentrale Werkzeug, um digitale Rechtsverletzungen effektiv und schnell zu stoppen.
Während Strafanzeigen häufig Monate dauern, können zivilgerichtliche Unterlassungs- oder Verfügungsverfahren binnen Tagen eingeleitet werden.
Typische Fallgruppen:
- Rufschädigung und Falschzitate,
- Datenleaks und Datenschutzverstöße,
- Veröffentlichung privater Bilder oder Chatverläufe,
- Verleumdungskampagnen oder Fake-Bewertungen.
Das Zivilrecht bietet hier eine direkte Reaktionsmöglichkeit: Wer verletzt wird, kann Unterlassung und Schadensersatz verlangen, ohne auf eine Strafverfolgung angewiesen zu sein.
Unterlassungsanspruch – die juristische Sofortmaßnahme
Der Unterlassungsanspruch ist das schärfste Schwert im digitalen Rechtsschutz.
Anspruchsgrundlagen
- §§ 823, 1004 BGB analog: schützen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und bilden die Basis für Unterlassungsansprüche bei Online-Diffamierung.
- Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG: verankert den Schutz der persönlichen Würde und Integrität.
Voraussetzungen
- Wiederholungsgefahr: Eine einmalige Rechtsverletzung begründet die Vermutung, dass sie sich wiederholen könnte.
- Abmahnung: Der Verletzer ist vorab aufzufordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
- Einstweilige Verfügung: Bei Verweigerung kann binnen weniger Tage gerichtlicher Eilrechtsschutz beantragt werden.
Der Unterlassungsanspruch wirkt präventiv – er beseitigt nicht nur Inhalte, sondern verhindert zukünftige Veröffentlichungen.
Er ist damit das wichtigste Instrument für Mandant:innen, die Kontrolle über ihre digitale Identität zurückzugewinnen.

Schadensersatzansprüche im digitalen Raum
Neben dem Unterlassungsanspruch steht der Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 82 DSGVO: begründet Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverletzungen, auch bei rein immateriellen Schäden („Kontrollverlust über personenbezogene Daten“).
- § 823 Abs. 1 BGB: deckt Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wirtschaftliche Folgeschäden ab.
Bemessung des Schadens
Die Gerichte berücksichtigen:
- Schwere der Verletzung,
- Reichweite der Veröffentlichung,
- Dauer der Sichtbarkeit,
- psychische Belastung und Folgeschäden.
Neben der Wiedergutmachung hat der Schadensersatz eine Präventionsfunktion: Täter und Plattformbetreiber sollen zur Einhaltung datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Standards angehalten werden.
So sprach das LG Flensburg (Urt. v. 7.7.2022 – 7 O 93/22) einer Klägerin 2.500 Euro zu, weil ihre Daten ohne Einwilligung öffentlich gemacht wurden – ein Signal für den immateriellen Schutz digitaler Rechte.
Kombination mit presserechtlichem Schutz
Oft verschwimmen im Internet die Grenzen zwischen privater und öffentlicher Kommunikation.
Gerade wenn Medien, Blogs oder Foren Inhalte verbreiten, müssen Betroffene zusätzlich presserechtliche Ansprüche prüfen.
Anspruchsformen
- Gegendarstellung: Berichtigung falscher Tatsachen (§ 56 RStV).
- Richtigstellung: freiwillige Korrektur des Mediums.
- Löschung: Entfernung von Online-Artikeln oder Suchmaschinenindexen.
Nach Art. 5 GG ist zwar die Pressefreiheit geschützt, doch sie endet, wo die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.
Die Rechtsprechung (BVerfG, 1 BvR 1073/20) verlangt eine sorgfältige Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und individuellem Schutzinteresse.
Wird diese Grenze überschritten, können Anwält:innen innerhalb weniger Tage Unterlassungsklagen einreichen und Gegendarstellungen erzwingen.
Beweissicherung und forensische Dokumentation
Zivilgerichte verlangen gerichtsfeste Beweise.
Flüchtige Online-Inhalte müssen daher sofort gesichert werden.
Empfohlene Methoden
- Notarielle Protokolle von Webseiten oder Social-Media-Posts (§ 371 ZPO).
- Hash-Wert-Verfahren zur Beweisintegrität.
- Zeitstempel und IP-Protokolle zur Dokumentation von Herkunft und Zeitpunkt.
Die Beweislast liegt beim Kläger, doch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen greift regelmäßig die Beweislastumkehr, sobald ein Eingriff feststeht.
Damit kann die Gegenseite verpflichtet werden, zu belegen, dass ihre Äußerung wahrheitsgemäß war.
Anwaltliche Durchsetzung – strategischer Mehrwege-Ansatz
Digitale Fälle sind selten eindimensional.
Anwält:innen kombinieren daher mehrere Rechtsinstrumente parallel:
1️⃣ Zivilrecht: Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung.
2️⃣ Datenschutzrecht: Löschung und Schadensersatz nach DSGVO.
3️⃣ Medienrecht: presserechtliche Unterlassung, Richtigstellung, Gegendarstellung.
4️⃣ Kommunikation: Krisenmanagement und Reputationsschutz.
Die Kunst liegt darin, Verfahren parallel zu steuern – während eine Unterlassung zivilrechtlich erwirkt wird, kann bereits eine Datenschutzbeschwerde die Plattform zu sofortiger Reaktion bewegen.
Internationale Dimension
Digitale Rechtsverletzungen sind grenzüberschreitend.
Durch die Brüssel Ia-Verordnung (VO (EU) Nr. 1215/2012) können Kläger in ihrem eigenen Wohnsitzstaat klagen.
Bei Plattformen mit Sitz im Ausland (Meta, LinkedIn, X Corp) greift zusätzlich der DSA (Art. 13 ff.), der in jedem Mitgliedstaat rechtliche Vertreter vorschreibt.
Urteile aus Deutschland sind EU-weit vollstreckbar (Art. 39 Brüssel Ia-VO).
Damit ist die internationale Durchsetzung einfacher denn je – vorausgesetzt, die anwaltliche Strategie umfasst auch forensische und sprachliche Schnittstellenkompetenz.
Prävention und Vertragsgestaltung
Der beste Schutz beginnt vor dem Angriff.
Unternehmen und Selbstständige sollten vertraglich und organisatorisch vorsorgen:
- Social-Media-Policies: klare Zuständigkeiten, Haftungsregeln, Kommunikationsrichtlinien.
- Compliance-Systeme: interne Meldewege bei Online-Vorfällen.
- Verträge mit Dienstleistern: Regelungen zur Daten- und Markennutzung, Haftung für Verstöße.
- Monitoring-Systeme: frühzeitige Erkennung reputationsschädigender Inhalte.
Anwält:innen können hier präventive Prüfungen und Schulungen durchführen, um Risiken zu minimieren.

Fazit & Handlungsempfehlung
Zivilrechtliche Verfahren sind im digitalen Kontext das effizienteste Mittel, um Rechtsverletzungen zu stoppen.
Sie kombinieren Schnelligkeit, Flexibilität und internationale Wirksamkeit.
Ein Anwalt kann:
- Unterlassung binnen 24 Stunden durch einstweilige Verfügung durchsetzen,
- Schadensersatz nach DSGVO oder BGB geltend machen,
- Beweise forensisch sichern,
- und die Kommunikation zur Reputationswiederherstellung begleiten.
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Autorisierte Fundstellen
Endress Wanckel – NJW 2009, 3353–3355;
Metz – Steuerberater-Branchenhandbuch, 274. Erg.-Lfg. (2025);
Schwintowski – VuR 2024, 218–2
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