Fehler im Steuerbescheid – was jetzt?
Wenn das Finanzamt falsch rechnet
Es passiert häufiger, als viele denken: Der Steuerbescheid ist da – und irgendetwas stimmt nicht. Ein Betrag ist zu hoch, eine Angabe wurde übersehen, ein Freibetrag nicht berücksichtigt.
Aber: Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem neuen Bescheid. Entscheidend ist, ob Sie fristgerecht Einspruch einlegen – und ob der Fehler tatsächlich rechtlich relevant ist.
Typische Fehler im Steuerbescheid
- Falsche Übernahme von Angaben aus der Steuererklärung
- Vergessene Sonderausgaben oder Werbungskosten
- Nicht berücksichtigte Freibeträge oder Kinder
- Unrichtige Feststellungen aus Vorjahren
- Rechenfehler oder Übertragungsfehler (§ 129 AO)
So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid
Nach Erhalt eines Steuerbescheids gilt: 1-Monats-Frist ab Bekanntgabe. Innerhalb dieser Zeit können Sie Einspruch einlegen – formlos oder mit Begründung.
Dabei sollten Sie alle Anlagen sorgfältig kontrollieren, insbesondere:
- Abweichungen zwischen Erklärung und Bescheid
- Hinweise am Ende des Bescheids (z. B. Vorläufigkeit)
- Festgesetzte Vorauszahlungen für Folgejahre
Rechtsgrundlagen für die Korrektur
- § 129 AO: Offenbare Unrichtigkeiten wie Tippfehler oder Zahlendreher
- § 173 AO: Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen
- § 172 AO: Zustimmung zur Änderung durch das Finanzamt
- § 351 AO: Bindungswirkung bei formell bestandskräftigen Bescheiden
Wann lohnt sich der Einspruch?
Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn:
- ein offensichtlicher Rechen- oder Übertragungsfehler vorliegt,
- Ihre Angaben nachweislich falsch übernommen wurden,
- Sie neue Belege haben, die bislang nicht berücksichtigt wurden,
- Sie systematisch benachteiligt wurden (z. B. doppelte Besteuerung).
Vorsicht: Ein Einspruch kann auch zu einer Schlechterstellung führen (sog. „Verböserung“).
Was wir für Sie tun können
- Fristen prüfen & Einspruch rechtssicher einlegen
- Fehler systematisch analysieren & beweissicher begründen
- Rückerstattung sichern oder unberechtigte Nachzahlungen abwehren
- Verfahren begleiten – notfalls bis zum Finanzgericht
Steuerrecht
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid diskret und fundiert.