Influencer-Agentur gründen – rechtliche Stolperfallen für Creator und Manager

Verfasst von
Max Hortmann
31 Oct 2025
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Influencer-Agentur gründen – rechtliche Stolperfallen für Creator und Manager

Influencer-Agentur gründen – erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen, Pflichten und Risiken Gründer, Creator und Manager kennen müssen.

Influencer-Agentur gründen – rechtliche Grundlage und Pflichtangaben

Die Gründung einer Influencer-Agentur ist längst kein Nischenthema mehr. Wer Kooperationen vermittelt, Kampagnen steuert oder Creator vertraglich bindet, betritt rechtlich anspruchsvolles Terrain.
Nach § 18 EStG gelten Tätigkeiten, die auf Gewinnerzielung und Dauerhaftigkeit ausgerichtet sind, regelmäßig als gewerblich. Das bedeutet: Eine Gewerbeanmeldung ist zwingend erforderlich. Fehler in dieser Phase führen häufig zu Nachforderungen und Problemen mit der Finanzverwaltung.

Besonders relevant ist die Künstlersozialabgabe, wenn Agenturen regelmäßig mit Influencern oder Content-Creatorn zusammenarbeiten. Nach der Rechtsprechung kann schon die wiederkehrende Vermittlung von Werbeleistungen zu einer Abgabepflicht führen.

Auch steuerlich ist die Zuordnung entscheidend: Einkünfte aus Influencer-Geschäftsmodellen werden meist als gewerblich behandelt, was Gewerbesteuerpflicht auslöst. Ein Agenturvertrag sollte daher klar regeln, wer welche Leistungen erbringt, wie Vergütung und Haftung ausgestaltet sind und wem die Urheberrechte an Inhalten zustehen.

Wesentlich ist die Abgrenzung zur Künstlervermittlung. Wer in fremdem Namen Aufträge vermittelt, kann unter das Arbeitsvermittlungsrecht fallen – und damit zusätzlichen Zulassungspflichten unterliegen. Sogenannte Scheinvermittlungen, bei denen Creator faktisch wie Angestellte eingebunden sind, führen schnell zu Haftungs- und Sozialversicherungsrisiken.

Haftungsfallen im Alltag – Verantwortung für Creator, Inhalte und Werbung

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Influencer-Agenturen stehen regelmäßig im Fokus wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Nach § 5a Abs. 6 UWG müssen Werbeinhalte eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden. Fehlende Kennzeichnungen gelten als Schleichwerbung – und ziehen Abmahnungen nach sich.

Auch bei Vertragsverstößen ihrer Creator tragen Agenturen eine Mitverantwortung. Wer Leistungen aktiv bewirbt, Inhalte freigibt oder eigene Guidelines vorgibt, kann für rechtswidrige Handlungen seiner Creator mithaften. Gleiches gilt für Urheberrechtsverletzungen: Sobald die Agentur redaktionell eingreift oder Beiträge veröffentlicht, entsteht eine Mitverantwortung für fremde Inhalte.

In der Praxis drohen hohe Schadensersatzforderungen – insbesondere, wenn KI-generierte oder lizenzpflichtige Inhalte ohne Prüfung genutzt werden. Eine juristische Kontrolle vor Veröffentlichung ist daher Pflicht.

Scheinselbstständigkeit und Arbeitsrecht – Risiko für Gründer

Ein zentrales Risiko jeder Influencer-Agentur liegt in der Scheinselbstständigkeit. Creator, die inhaltlich weisungsgebunden sind, feste Zeiten haben oder dauerhaft in die Agenturorganisation eingebunden sind, können als Arbeitnehmer gelten (§ 611a BGB).

Diese Einordnung hat weitreichende Folgen: Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder und sogar strafrechtliche Ermittlungen (§ 266a StGB) sind möglich. Entscheidend ist die tatsächliche Vertragsdurchführung – nicht die Bezeichnung als „Freelancer“.

Auch steuerlich führt eine Fehleinordnung zu erheblichen Rückforderungen. Daher sollte jede Kooperation eine klare Abgrenzung enthalten: eigenständige Zeiteinteilung, eigene Arbeitsmittel, kein fester Arbeitsplatz, kein Weisungsrecht. Eine anwaltliche Prüfung schützt hier vor Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsrisiken.

Datenschutz & DSGVO-Pflichten in Influencer-Agenturen

Influencer-Agenturen verarbeiten täglich personenbezogene Daten – von Creatorn, Sponsoren und Followern. Diese Verarbeitung unterliegt Art. 28 DSGVO und erfordert einen klar geregelten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Besonders sensibel ist die Nutzung von Social-Logins, Plattform-APIs und Cloud-Diensten wie AWS oder Meta-Tools. Hier muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen, wenn die Verarbeitung ein erhöhtes Risiko für Betroffene birgt. Auch ein Löschkonzept ist Pflicht, um Daten nach Kampagnenende zu entfernen.

Fehler in diesem Bereich führen zu Bußgeldern, Imageschäden und Abmahnungen. Die Praxis zeigt, dass viele Agenturen die DSGVO nur formal umsetzen, aber keine technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) dokumentieren. Eine professionelle Datenschutz-Compliance schützt vor Kontrollverlust und Haftung.

Vertragsgestaltung & Compliance

Rechtssichere Verträge sind das Fundament jeder Agentur. Sie müssen Leistung, Vergütung, Haftung, Exklusivität und Urheberrechte klar regeln. Besonders die Frage der Rechteübertragung an Bildern, Videos und Texten ist entscheidend, um Streit mit Kunden oder Creatorn zu vermeiden.

Eine funktionierende Compliance-Struktur gehört heute zum Standard: interne Schulungen, klare Kommunikationsrichtlinien, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) und Prozesse zur Konfliktlösung. Gerade bei Leaks oder Datenpannen ist entscheidend, dass Verantwortlichkeiten dokumentiert sind.

Agenturen sollten ein internes Handbuch einführen, das rechtliche Mindeststandards definiert – von Kennzeichnungspflichten über Datenschutz bis zur Vertragsarchivierung.

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Fazit & Handlungsempfehlung

Die Gründung und Führung einer Influencer-Agentur ist rechtlich anspruchsvoll. Gewerberecht, Steuerpflicht, Künstlersozialabgabe, DSGVO und Scheinselbstständigkeit bilden ein eng verzahntes System. Wer hier unvorbereitet handelt, riskiert Bußgelder, Nachzahlungen und Reputationsschäden.

Eine frühzeitige juristische Strukturprüfung schützt vor den häufigsten Fehlern: unklare Verträge, fehlende Datenschutzmaßnahmen und unzulässige Arbeitsverhältnisse.

Hortmann Law unterstützt Gründer, Creator und Agenturen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Strukturen. Lassen Sie Ihre Verträge, Datenschutzkonzepte und Agenturmodelle prüfen – bevor Risiken entstehen.

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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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