OnlyFans Steuerhinterziehung – §370 AO erklärt

Verfasst von
Max Hortmann
28 Jul 2025
Lesezeit:
4
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Onlyfans steuerhinterziehung – erklärung zu § 370 ao

onlyfans steuerhinterziehung – § 370 ao erklärt; dies betrifft längst nicht nur große creator.
wer einnahmen aus plattformen wie onlyfans oder crypto.com nicht erklärt, riskiert ein ermittlungsverfahren nach § 370 ao – mit teuren folgen.

1. Wann Einnahmen aus OnlyFans steuerpflichtig sind

Sobald Geld fließt – egal ob über Stripe, Bankkonto, USDT oder Bitcoin – liegt in der Regel eine steuerpflichtige Leistung vor:

  • Regelmäßige Inhalte → Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  • Einzelaktionen oder Spenden → sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)

Auch Sachleistungen (z. B. Tokens, Geschenke in ETH oder SOL) sind nach § 8 EStG mit dem Marktwert zum Zuflusszeitpunkt zu versteuern.
Dies gilt auch, wenn Zahlungen nicht auf ein klassisches Bankkonto, sondern auf Wallets oder Krypto-Plattformen erfolgen.
Das Finanzamt wertet diese genauso als Einnahmen.

2. § 370 AO: Wann Steuerhinterziehung beginnt

Steuerhinterziehung liegt bereits dann vor, wenn jemand steuerlich erhebliche Einnahmen wissentlich nicht erklärt.
Beispiele:

  • Keine Einkommensteuererklärung trotz Stripe-Auszahlungen
  • Kein Eintrag in der EÜR trotz regelmäßigem Content
  • Verschweigen von Wallets oder USDT-Eingängen
  • Falsche Angaben über die Herkunft oder Art der Einnahmen

BFH, Beschluss vom 14.11.2013 – X B 90/13:
„Das Unterlassen der Erklärung trotz Kenntnis der Steuerpflicht genügt für Vorsatz.“

3. Typische Fehler von OnlyFans-Nutzer:innen

  • Einnahmen aus Stripe nicht in der Steuererklärung
  • USDT oder ETH über MetaMask „vergessen“
  • Wallets auf Dritte registriert (z. B. Lebenspartner:innen)
  • Gewinne aus Affiliate-Links oder Telegram-Gruppen nicht gemeldet
  • Keine Gewerbeanmeldung trotz regelmäßigem Content
  • Keine Nachweise über empfangene Leistungen oder Einnahmen

4. Wie die Steuerfahndung OnlyFans-Nutzer aufspürt

Die Steuerfahndung nutzt heute modernste Technik:

  • DAC7-Meldungen von Plattformen wie OnlyFans, Patreon, Crypto.com
  • Blockchain-Analyse-Tools wie Chainalysis, Tokenview, Blockpit
  • Abgleich von IP-Adressen, Auszahlungswegen und Wallet-Zugängen
  • KYC-Daten von Crypto-Exchanges (z. B. Binance, Kraken)
  • Automatisierte Prüfprogramme der Steuerbehörden

Diese Ermittlungen laufen oft vollautomatisiert – und erfassen auch kleinere Beträge.
Auch eine wiederholte Nutzung eines privaten Wallets für Einnahmen aus Content-Plattformen kann zur steuerlichen Relevanz führen.

5. Was bei Verstößen nach § 370 AO droht

Bei VorsatzBei FahrlässigkeitGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 JahreBußgeld bis 50.000 €Nachzahlung + Zinsen + SäumniszuschlägeRückzahlung + VerwarnungBerufsrechtliche Folgen möglichNachforderung ohne Strafe

6. FAQ – Creator & Crypto vs. Finanzamt

Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern?

Ja – jede entgeltliche Leistung, auch „Donation“ oder „Subscription“, ist einkommensteuerpflichtig.

Was ist mit Einnahmen in USDT auf einem Wallet von jemand anderem?

Zugeordnet wird, wer wirtschaftlich über das Wallet verfügt (§ 39 AO) – nicht der Namensinhaber.

Was ist, wenn ich nichts abgebe?

Bei Vorsatz droht ein Ermittlungsverfahren, ggf. Strafanzeige.
Das Finanzamt kann bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen (§ 169 AO).

Fazit: Besser prüfen als bereuen

Die Steuerfahndung kennt OnlyFans längst.
Wer Einnahmen nicht erklärt, riskiert nicht nur Nachzahlungen – sondern auch strafrechtliche Folgen nach § 370 AO.

Jetzt rechtlich prüfen lassen – bevor Ermittlungen Realität werden.

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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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