Anwalt erklärt Krypto Betrug & Datenleck – IP-Logs, Event-Records und Beweislast

Verfasst von
Max Hortmann
20 Feb 2026
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Juristische Expertise
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Einleitung

In vielen Krypto‑Betrugsfällen beginnt die gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Frustmoment: Betroffene können den Angriff nicht technisch rekonstruieren. Sie sehen nur das Ergebnis: Vermögen weg, Transaktionen gelaufen, Konto verändert. Plattformen reagieren oft standardisiert: „Wir haben keine unbefugten Zugriffe festgestellt“, „die Vorgänge waren autorisiert“, „Sicherheit liegt beim Nutzer“. An diesem Punkt entscheidet sich, ob ein Fall in pauschalen Behauptungen stecken bleibt – oder ob er durch Daten greifbar wird.

Hier kommt die Datenschutz‑Auskunft als unterschätztes Werkzeug ins Spiel. IP‑Records, Login‑Zeitpunkte, Device‑Wechsel, Session‑Events, KYC‑Historie, Support‑Tickets, Transaktionslisten und „failed transactions“ sind keine Bürokratie, sondern die Beweisbrücke zwischen Angriff und Haftung. Sie zeigen Muster: Unmögliche Ortswechsel, neue Geräte, verdichtete Ereignisse, die zeitlich exakt mit dem Schaden korrespondieren. Sie beweisen nicht „den Täter“, aber sie beweisen das, was im Zivilprozess oft entscheidend ist: dass ein Geschehen objektiv atypisch war und dass die Plattform Informationen besitzt, die sie erklären muss.

Dieser Beitrag erklärt, welche Logdaten in der Praxis relevant sind, wie man sie rechtlich und forensisch sauber liest und warum sie gerade in Datenleck‑Konstellationen zum zentralen Argumentationsanker werden.

Über den Autor

Max Nikolas Mischa Hortmann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Krypto‑Betrug, Plattformverantwortung und digitale Forensik. Autor für juris, jurisPR‑ITR und AZO (AnwZert ITR); Medien u.a. BR24, WirtschaftsWoche+ und Business Insider Deutschland. Bundesweite Vertretung von Betroffenen gegenüber Banken, Brokern und Kryptoplattformen.

Warum Logdaten im Zivilprozess mehr zählen als „Hackerstories“

Zivilgerichte entscheiden nicht über Thriller‑Narrative. Sie entscheiden über plausible, nachvollziehbare Tatsachen und die Frage, welche Partei welche Erklärung schuldet. Logdaten sind deshalb so stark, weil sie objektivierbar sind: Zeit, IP‑Kontext, Geräteklasse, Ereignistyp, Sequenz. Sie erlauben, einen Betrugsablauf als Muster zu zeigen, statt als Behauptung.

Gerade bei Datenlecks ist das entscheidend, weil ein Leak selten „den Abfluss“ beweist, aber sehr oft die Angriffsfläche plausibilisiert: Wenn zeitnah nach einem Leak verdichtete Security‑Events auftreten, wird aus „Zufall“ ein erklärungsbedürftiger Zusammenhang. Und Erklärungspflichten sind der Rohstoff jedes Prozesses.

Was typischerweise aus einer Datenschutz‑Auskunft herausfällt

In der Praxis lassen sich drei Datenklassen unterscheiden. Erstens Ereignisdaten: Logins, Passwortänderungen, 2FA‑Änderungen, Gerätefreigaben, Sicherheitswarnungen, KYC‑Updates. Zweitens Transaktionsdaten: Einzahlungen, Trades, Konvertierungen, Withdrawals, Zieladressen, Zeitstempel, Status (inklusive fehlgeschlagener Versuche). Drittens Support‑ und Kommunikationsdaten: Tickets, Chat‑Protokolle, Sicherheitsmitteilungen, interne Vermerke.

Nicht jede Plattform gibt alles heraus, und Rechte Dritter können Grenzen setzen. Aber bereits eine reduzierte Event‑Historie kann genügen, um den Kern zu zeigen: atypische Sequenzen und Zeitverdichtung.

Abstrakte Visualisierung von Cyberrisiko und Kryptotransaktionen im Kontext von Betrug und Datenleck.
Moderne digitale Infrastruktur im Finanzumfeld – Symbolbild zu Krypto, Betrug, Datenleck und Plattformverantwortung.

Was Logdaten beweisen können – und was nicht

Logdaten beweisen typischerweise nicht, wer der Täter war. Sie beweisen aber sehr oft, dass der Zugriffskontext nicht „normal“ war. Ein neues Gerät kurz vor massiven Abflüssen, eine Serie sicherheitsrelevanter Events, ein geänderter Recovery‑Pfad, eine Verdichtung fehlgeschlagener Versuche – all das kann die These stützen, dass die Plattform den Ablauf nicht als Routine behandeln durfte.

Wichtig ist die saubere Interpretation: IP‑Adressen können verschleiert sein, Geräteklassen sind nicht identisch mit Personen, Ortszuordnung ist probabilistisch. Seriosität entsteht, wenn man das offen einordnet: Logdaten liefern Indizienketten, keine Täteridentität. Genau diese Seriosität macht den Vortrag gerichtsfest.

Prozessrechtlicher Wert: Substantiierung, Vorlegung, Erklärung

Im Prozess sind Logdaten in zwei Richtungen wertvoll. Erstens, um die Klage zu substantiieren: Der Vortrag wird konkret und zeitlich präzise. Zweitens, um Vorlegung und Erklärung zu verlangen: Wenn die Plattform die entscheidenden Informationen besitzt, kann sie sich nicht in pauschalen Sätzen verstecken, sobald konkrete Anknüpfungstatsachen vorliegen. Je sauberer die Chronologie, desto schwerer wird die Standardabwehr.

Datenschutzrechtlich kommt hinzu, dass die Auskunft nicht „Gnade“ ist, sondern ein geregelter Anspruch. Wer sie ernst nimmt, arbeitet nicht nur an einem „Auskunftsschreiben“, sondern an Beweisarchitektur.

Typische Fehler, die Beweiswert zerstören

Ein häufiger Fehler ist Aktionismus: Konten löschen, Kommunikationsspuren verlieren, Geräte zurücksetzen, Screenshots vergessen. Ein zweiter Fehler ist unkoordinierte Parallelkommunikation, die Plattformen in Standardantworten drängt. Ein dritter Fehler ist die Überinterpretation: Wer aus einem IP‑Wechsel „Beweis“ macht, statt „Indiz“, riskiert Angriffsflächen. Professionell ist es, mit Logdaten Muster zu zeigen und den Rest als erklärungsbedürftig zu markieren.

Fazit

Logdaten sind der Unterschied zwischen „gefühltem Unrecht“ und gerichtsfester Substanz. In Datenleck‑ und Krypto‑Betrugsfällen sind IP‑Records, Device‑Historie und Event‑Sequenzen keine Technik‑Details, sondern der Kern der Beweisführung – weil sie die Plattform zwingen, konkret zu erklären, was tatsächlich passiert ist.

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FAQ

1. Was kann ich über Art. 15 DSGVO konkret verlangen?
Login-Historien, IP-Daten, Gerätewechsel, Transaktionsprotokolle, Supportkommunikation, Empfänger.

2. Muss die Plattform konkrete Empfänger benennen?
Grundsätzlich ja, soweit identifizierbar (EuGH C-154/21).

3. Beweisen IP-Daten den Täter?
Nein. Sie zeigen Muster und Zugriffskontexte.

4. Ist ein Datenleck automatisch ein Haftungsfall?
Nicht automatisch. Es bedarf einer Pflichtverletzung und eines Schadens.

Mini-FAQ

  • Darf die Plattform Logdaten verweigern? → Nicht pauschal.
  • Sind CSV-Exporte sinnvoll? → Ja, für forensische Auswertung.
  • 🔗 Vertiefende Analyse auf anwalt.deAnwalt: Krypto-Betrug & Datenleck – DSGVO-Auskunft, Logfiles und Forensik gegen Crypto-PlattformenWenn nach einem Krypto-Betrug unklar ist, wer wann wie Zugriff hatte, sind Logfiles und DSGVO-Auskunft oft der entscheidende Schritt zur Rekonstruktion.Der vollständige Fachbeitrag erläutert,
    • welche Daten Sie konkret anfordern sollten,
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Weiterführende Analysen – Serie „Anwalt | Krypto | Betrug | Datenleck“

Diese Artikel sind Teil einer strukturierten Analyse-Reihe zu Krypto-Betrug, Plattformverantwortung und Datenleck-Konstellationen:

1. Policy Score & Risikosysteme
www.hortmannlaw.com/articles/anwalt-krypto-betrug-datenleck-policy-score-haftung

2. Withdrawal Lock & Whitelisting
www.hortmannlaw.com/articles/anwalt-krypto-betrug-datenleck-withdrawal-lock-whitelisting

3. Custody-Realität & Plattformverantwortung
www.hortmannlaw.com/articles/anwalt-krypto-betrug-datenleck-custody-realitaet

4. IP-Logs, DSGVO-Auskunft & Beweislast
www.hortmannlaw.com/articles/anwalt-krypto-betrug-datenleck-ip-logs-beweislast

5. Verdichtungszeitpunkt & Warnpflichten
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6. Klage in Deutschland trotz Schiedsklausel
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Weiterführende Fachbeiträge und vertiefende Analysen

Die nachfolgenden Beiträge vertiefen einzelne rechtliche Parameter, die in diesem Leitfaden bewusst nur systematisch eingeordnet wurden. Sie dienen der inhaltlichen Vertiefung, der Beweisarchitektur sowie der Einordnung spezieller Konstellationen. Alle Verlinkungen führen zu bereits veröffentlichten Fachartikeln.

1. Transaktionsmuster und Zahlungsstrukturen

Diese Beiträge analysieren objektive Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr, die als erste haftungsrelevante Prüfungsstufe dienen können:

2. Verhaltensmuster, Manipulation und fehlende Autonomie

Diese Beiträge befassen sich mit Konstellationen, in denen das Verhalten von Betroffenen für Banken erkennbar nicht mehr autonom war:

3. Risikomuster, AML-Signale und Organisationsversagen

Diese Beiträge vertiefen die dritte und regelmäßig entscheidende Haftungsstufe: interne Risikomuster und bankseitige Organisation:

4. Plattformen, Wallets und technische Beweisfragen

Diese Beiträge sind relevant für die Beweisführung, insbesondere bei Krypto-Transfers und Plattformbezug:

5. Plattformverantwortung und Sonderkonstellationen

Diese Beiträge behandeln Konstellationen jenseits der klassischen Bankhaftung:

6. Verfahrensrecht, Durchsetzung und flankierende Maßnahmen

Diese Beiträge betreffen die prozessuale und strategische Umsetzung:

Max Hortmann
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