MSD MySugarDaddy DAC7: Meldet die Plattform Daten ans Finanzamt und welche Daten sind das (Anwalt)

Verfasst von
Max Hortmann
23 Feb 2026
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Viele Betroffene hören nach DAC7 zwei völlig gegensätzliche Sätze: „Das Finanzamt bekommt bei Dating‑Plattformen sowieso nichts“ oder „Jetzt lesen die alles mit – sogar Chats“. Beides ist regelmäßig zu grob. Entscheidend ist, was DAC7 rechtlich wirklich macht: Es schafft Transparenz über plattformvermittelte, entgeltliche Tätigkeiten – und zwar über standardisierte Meldedaten. Es ist kein Freibrief, private Kommunikation massenhaft auszulesen.

Über den Autor

Max Nikolas Mischa Hortmann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt digitale Plattformverantwortung, Krypto‑Betrug und forensische Sachverhaltsaufklärung. Er publiziert u.a. in juris/jurisPR‑ITR und AZO (AnwZert ITR) und berät bundesweit zu Daten‑ und Zahlungsschnittstellen in Betrugskonstellationen.

Einordnung in diese Artikelreihe

Dieser Beitrag ist der Grundlagen‑Teil: DAC7/PStTG und MSD. In den nächsten Teilen geht es (1) um Steuerhinterziehung/Steuerstrafrecht in Konstellationen mit „Sugar‑Arrangements“ und (2) um straf‑ und ordnungsrechtliche Risiken jenseits des Steuerrechts, inkl. der häufigen Frage „Was ist mit (illegaler) Prostitution?“.

Was DAC7/PStTG tatsächlich ist – und was nicht

DAC7 ist die EU‑Regelung, die den Informationsaustausch über Einkünfte aus der Plattformökonomie ausweitet. In Deutschland ist das im Plattformen‑Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt worden; damit wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der automatische Austausch zwischen Steuerbehörden eingeführt.

Wichtig ist der Charakter des Ganzen: Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass das PStTG reines Verfahrensrecht ist und die materiellen Steuergesetze (z.B. EStG/UStG) nicht „umbaut“ – es schafft also keine neue Steuer, sondern vor allem Datenzugang.

Der entscheidende Filter: Ist MSD/MySugarDaddy überhaupt eine „Plattform“ im DAC7‑Sinn?

Nicht jedes Portal, nicht jede App ist automatisch „DAC7‑Plattform“. Der Plattformbegriff ist funktional: Erfasst sind digitale Systeme, die es Anbietern ermöglichen, mit anderen Nutzern in Kontakt zu treten, um eine relevante Tätigkeit auszuüben (oder damit zusammenhängende Vergütung zu erhalten). Gleichzeitig gibt es ausdrücklich Ausnahmen, etwa wenn Software nur Zahlungen verarbeitet oder nur Inhalte listet/anzeigt, ohne die Durchführung der relevanten Tätigkeit zu ermöglichen.

Für MSD/MySugarDaddy heißt das: Die bloße Tatsache „Dating‑App“ entscheidet nicht. Entscheidend ist, ob die App faktisch als Marktplatz für entgeltliche Tätigkeiten funktioniert – oder ob sie nur Kontakt/Kommunikation ermöglicht, ohne dass über die Plattform ein entgeltlicher Leistungsaustausch „organisiert“ wird.

Praktisch ausgedrückt: Eine Plattform ist DAC7‑mäßig dann „heiß“, wenn sie typischerweise als Vermittlungs‑ und Abwicklungsinfrastruktur für entgeltliche Leistungen funktioniert (auch wenn Zahlungen am Ende nicht zwingend über die Plattform laufen müssen, siehe unten). Eine reine Kennenlern‑/Kontakt‑App ohne entgeltlichen Leistungsbezug ist demgegenüber häufig nicht „im Zielbereich“.

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Welche Tätigkeiten sind überhaupt meldepflichtig?

DAC7/PStTG kennt einen Katalog „relevanter Tätigkeiten“. Auf EU‑Ebene gehören dazu insbesondere die Vermietung von Immobilien, persönliche Dienstleistungen, Warenverkauf und Vermietung von Verkehrsmitteln.
Im deutschen PStTG ist das parallel geregelt: „relevante Tätigkeit“ ist u.a. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, der Verkauf von Waren, die Vermietung von unbeweglichem Vermögen und die Vermietung von Verkehrsmitteln.

Bei einer Dating‑/Sugar‑Plattform ist – wenn überhaupt – fast immer nur eine Kategorie realistisch: „persönliche Dienstleistung“. Genau dort entscheidet sich, ob DAC7 hier überhaupt „greift“.

„Persönliche Dienstleistung“ – warum das bei MSD der zentrale juristische Knoten ist

Das PStTG versteht unter persönlicher Dienstleistung im Kern eine Tätigkeit, die auf Wunsch eines Nutzers erbracht wird und einen hinreichend individuellen Charakter hat. Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass auch Beratungs‑ und Vermittlungsleistungen persönliche Dienstleistungen sein können, wenn sie hinreichend individuell sind – und dass es nicht darauf ankommt, ob sie online automatisiert oder „in Präsenz“ erbracht werden.

Übertragen auf MSD‑Konstellationen ist die Kernfrage deshalb nicht „Dating oder nicht“, sondern: Gibt es im tatsächlichen Plattformgebrauch entgeltliche, individuell geprägte Leistungen, die über das Portal angebahnt/organisiert werden? Je stärker Profile, Abläufe oder Funktionen in Richtung „buchbare Begleitung“, „Arrangement gegen Allowance“, „Payment‑Features“, „Preis-/Leistungslogik“ oder „Vermittlungslogik“ gehen, desto eher nähert man sich dem DAC7‑Thema.

Und genauso wichtig: Nicht jede Zuwendung innerhalb einer Beziehung ist automatisch „Vergütung“ für eine Dienstleistung. Steuer‑ und DAC7‑Logik setzen an entgeltlichen Austauschstrukturen an – nicht an jeder privaten Schenkung oder Unterhaltskomponente. Das ist in der Praxis oft der Punkt, an dem pauschale Panik („alles wird gemeldet“) kippt: Man muss erst sauber trennen, ob überhaupt eine „Tätigkeit gegen Vergütung“ vorliegt.

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Muss die Zahlung über MSD laufen, damit DAC7 greift?

Nicht zwingend. Das BMF beschreibt ausdrücklich, dass die Vergütung je nach Geschäftsmodell direkt von anderen Nutzern an den Anbieter fließen kann oder über den Plattformbetreiber (z.B. als Inkassobeauftragten) an den Anbieter geleitet wird.
Das heißt aber nicht, dass jede Off‑Platform‑Zahlung automatisch zu einer perfekten DAC7‑Meldekette führt. Es heißt vor allem: Man kann DAC7 nicht allein mit dem Argument „Zahlung lief extern“ wegwischen. In der Praxis hängt dann sehr viel daran, welche Daten die Plattform tatsächlich erheben kann/muss und wie sie ihre Sorgfaltspflichten umsetzt.

Was würde das Finanzamt bei DAC7 überhaupt bekommen?

Wenn eine Plattform meldepflichtig ist, geht es nicht um Chat‑Verläufe, nicht um intime Inhalte, nicht um „ganze Profile zum Durchlesen“, sondern um standardisierte Meldedaten. § 14 PStTG nennt dafür u.a. Identitäts‑ und Steuerdaten des Anbieters sowie aggregierte Vergütungs‑ und Transaktionsinformationen (nach Quartalen), außerdem ggf. Kontodaten/Account‑Identifier und einbehaltene Gebühren/Provisionen.

Das ist der Kern: DAC7/PStTG ist „Daten über Umsätze/Anbieter“, nicht „Inhalte über Beziehungen“.

Und was ist mit Bagatellgrenzen?

Es gibt Freistellungen, insbesondere bei Warenverkäufen (unter 30 Verkäufe und unter 2.000 EUR Vergütung – kumulativ).
Für „persönliche Dienstleistungen“ ist die Diskussion anders gelagert: Hier hängt die Praxisrelevanz typischerweise weniger an solchen Bagatellgrenzen als an der Vorfrage, ob überhaupt ein meldepflichtiges „Dienstleistungsmodell“ vorliegt.

Darf das Finanzamt dann „alle Chats lesen“?

DAC7/PStTG selbst ist dafür nicht der Mechanismus. Gemeldet werden die in § 14 PStTG beschriebenen Meldedaten – Chats gehören nicht dazu.

Die zweite Ebene ist die allgemeine steuerliche Ermittlungswirklichkeit: Steuerbehörden haben Auskunftsbefugnisse, z.B. nach § 93 AO, einschließlich Sammelauskunftsersuchen unter bestimmten Voraussetzungen. Aber daraus folgt nicht „Freifahrtschein zum Massenauslesen privater Kommunikation“. Chat‑Inhalte wären ein qualitativ anderer Eingriff als Identitäts‑ und Umsatzdaten, und in der Praxis werden DAC7‑Daten vor allem als Abgleich‑ und Prüfimpuls genutzt: „Passt die erklärte Steuerlage zu den gemeldeten Vergütungen?“ – nicht als Ersatz für strafprozessuale Ermittlung.

Die seriöse Kurzform lautet: DAC7 liefert strukturierte Steuerdaten. Wenn daraus eine konkrete steuerliche Prüfung entsteht, kann die Behörde im Einzelfall weitergehende Informationen verlangen – aber nicht „automatisch alles“, und nicht über DAC7 als Standardmeldung.

Was bedeutet das praktisch für MSD‑Nutzer?

Wenn MSD/MySugarDaddy (oder ein vergleichbarer Anbieter) als meldepflichtige Plattform eingestuft wird und darüber relevante Tätigkeiten gegen Vergütung vermittelt werden, steigt das Risiko, dass steuerlich relevante Einnahmen nicht mehr „unter dem Radar“ bleiben. Das muss nicht dramatisch sein – es kann auch schlicht bedeuten: Wer Einnahmen korrekt erklärt, hat weniger Konfliktpotenzial. Heikel wird es dort, wo Vergütungen steuerlich relevant sind, aber als „privat“ verdrängt werden, obwohl der Ablauf objektiv eher nach Leistung‑gegen‑Geld aussieht. Genau diese Grenzzone ist später im Steuerstraf‑Teil wichtig.

Damit du deinen konkreten Fall nicht im Nebel beurteilst, helfen in der Praxis vier einfache Strukturfragen: Hat die Plattform irgendwo ein ausdrückliches Leistungs‑/Vergütungsmodell (Booking, Allowance‑Logik, Pay‑Features)? Wird eine Tätigkeit „auf Wunsch“ eines Nutzers erbracht (Begleitung, Treffen, Beratung) oder geht es nur um private Kontaktanbahnung? Gibt es objektiv nachvollziehbare Vergütungsströme, die als Gegenleistung erscheinen? Und: Erhebt die Plattform überhaupt Daten, die eine quartalsweise Vergütungsaggregation plausibel ermöglichen?

Abstrakte Visualisierung von Dating-Plattform, Datenfluss und steuerlicher Meldestruktur.
Moderne digitale Plattforminfrastruktur im Kontext von MSD, DAC7, Steuertransparenz und Plattformdaten.

Hand‑Box: Was du jetzt tun solltest, wenn du „MSD + Finanzamt“ ernsthaft prüfen willst

Ordne erst den Sachverhalt, nicht die Moral: Welche Zahlungen gab es, wofür, in welcher Struktur? Trenne „Beziehung/Geschenk“ von „vereinbarter Leistung gegen Geld“. Vermeide Schnellschüsse in E‑Mails an Plattform oder Behörden, bevor du weißt, welche Einordnung du selbst vertreten willst. Und wenn du ein reales Risiko siehst: Geh geordnet vor – steuerlich sauber aufarbeiten ist fast immer besser als hektisch reagieren, wenn irgendwann ein Abgleichimpuls kommt.

Häufige Fragen

Gilt DAC7 automatisch für jede Dating‑Plattform?
Nein. Entscheidend ist, ob die Plattform im DAC7‑Sinn relevante Tätigkeiten ermöglicht. Der Katalog ist begrenzt; bei Dating ist praktisch nur „persönliche Dienstleistung“ als Anknüpfung realistisch.

Kann das Finanzamt über DAC7 meine Chats bekommen?
DAC7/PStTG‑Meldungen betreffen standardisierte Anbieter‑/Vergütungsdaten. Chat‑Inhalte sind nicht Teil der Meldedaten.

Wenn Zahlungen privat/off‑platform liefen, ist DAC7 ausgeschlossen?
Nicht automatisch. Die Vergütung kann je nach Modell direkt zwischen Nutzern fließen oder über den Plattformbetreiber; das hängt am Geschäftsmodell und der Datenerhebung.

Ändert das PStTG die Steuerpflicht?
Nein. Es ist Verfahrensrecht und verändert nicht die materiellen Steuergesetze.

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Wenn MSD/MySugarDaddy in deinem Fall eine Rolle spielt und du das sauber (und ohne Panik) einordnen willst:
0160 9955 5525
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Love Scamming, Romance Fraud & digitale Beziehungstäuschung – Rechtlicher Überblick

Digitale Liebesmaschen wie Love Scams, Romance Fraud oder manipulatives Sugar Dating betreffen jährlich tausende Menschen. Oft geht es nicht nur um emotionale Täuschung, sondern um erhebliche finanzielle Schäden, psychologische Abhängigkeit oder sogar Erpressung. Unsere Kanzlei berät Opfer umfassend zu zivilrechtlichen Ansprüchen, Strafanzeigen und der Haftung von Plattformen. Nachfolgend finden Sie Fachbeiträge zu den wichtigsten Aspekten – von Deepfakes und Chatbots bis zu Rückforderungsansprüchen und Recovery Scams.

  1. Honey-Trap 2.0 – The Times, NDTV und andere Medien warnen vor neuer Form digitaler Spionage
    https://www.hortmannlaw.com/articles/honey-trap-sex-warfare-the-times-ndtv-digitale-spionage-europa          
  2. Klage bei Täuschung im Sugar-Dating – Wann Sie rechtlich gegen Fake-Beziehungen vorgehen können
    https://www.hortmannlaw.com/articles/klage-sugar-dating-betrug
  3. Love Scam oder Darlehen – wie sich emotionale Täuschung rechtlich abgrenzt
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-oder-darlehen  
  4. Love Scam und Datenmissbrauch – Wenn Täter intime Informationen verwerten
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-datenmissbrauch-opfer-anwalt            
  5. Love Scam und Geldwäsche – Verdachtsmeldungen, Sperrungen, Regress
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-geldwaesche-opfer-anwalt      
  6. Love Scam und Krypto-Transfers – Wenn Fake-Liebe zur Wallet führt
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-und-krypto-transfers---wenn-fake-liebe-zur-wallet-fuhrt      
  7. Love Scam und Opferrechte – Schadensersatz, Nebenklage, psychologische Hilfe
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-opferrechte-anwalt      
  8. Love Scam und Plattformhaftung – Verantwortung sozialer Netzwerke
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-plattformhaftung-opfer-anwalt          
  9. Love Scam und Steuern – Geldwäschefallen und steuerliche Risiken richtig vermeiden
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-steuern-und-geldwaesche        
  10. Love Scam und Versicherungen RSV – Wann keine Schadensdeckung besteht
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-und-versicherungen-rsv---wann-keine-schadensdeckung-besteht    
  11. Love Scam und psychologische Manipulation – Zwischen Einwilligung und Täuschung
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-psychologische-manipulation-opfer-anwalt  
  12. Love Scam: Deepfake-Romantik – Virtuelle Gesichter, reale Täuschung
    https://www.hortmannlaw.com/articles/deepfake-romantik
  13. Love Scam: Internationale Strafverfolgung – Grenzen der Ermittlungen
    https://www.hortmannlaw.com/articles/internationale-strafverfolgung-love-scam
  14. Love Scam: Künstliche Intelligenz und Chatbots als Täuschungswerkzeug
    https://www.hortmannlaw.com/articles/ki-love-scam          
  15. Love Scam: LinkedIn als neue Falle – Wenn Business zu Nähe wird
    https://www.hortmannlaw.com/articles/love-scam-linkedin            
  16. Love Scam: Opfer mit Status – Warum Akademiker besonders gefährdet sind
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  17. Love Scam: Psychologische Abhängigkeit und finanzielle Kontrolle
    https://www.hortmannlaw.com/articles/psychologische-abhaengigkeit-love-scam            
  18. Love Scam: Romance Fraud 2025 – Neue Tätergruppen und Plattformen
    https://www.hortmannlaw.com/articles/romance-fraud-2025          
  19. Love Scam: Sextortion – Digitale Erpressung nach Beziehungsende
    https://www.hortmannlaw.com/articles/sextortion-love-scam        
  20. Love oder Romance Scamming – Digitale Täuschung mit Gefühl - Anwalt hilft Opfern
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  21. MySugardaddy Betrug mit Vorauszahlung – PayPal, Amazon-Gutschein oder Sofortüberweisung erkennen
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  22. MySugardaddy – Körperlicher Kontakt & Abenteuer/Spaß gegen Geld-TG oder Darlehen: Wann Geld zurückgefordert werden kann
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  24. Scamming: PayPal-Betrug und Dating-Scams
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Weiterführende Unterstützung für Menschen, die zu Unrecht unter Geldwäscheverdacht geraten

Wer bereits Opfer eines Betrugs geworden ist und später zusätzlich mit einer Anhörung, einer Verdachtsmeldung oder Rückforderungen konfrontiert wird, erlebt oft eine zweite Verletzung. Die folgenden Beiträge geben Orientierung und erklären, wie Betroffene ihre Würde und Sicherheit schützen können:

Wie Betroffene Geldwäschevorwürfe sicher entkräften können
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Wenn Banken zu Unrecht Geldwäscheverstöße unterstellen – was Sie wissen sollten
https://www.hortmannlaw.com/articles/krypto-betrug-einordnen-verstoss-gegen-geldwasche-vorschriften

Geldwäsche und Krypto-Betrug im DeFi – Risiken, FIU-Meldungen und Schutz für Betroffene
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Geldwäschevorwurf nach unfreiwilliger Transaktion – Wege der Verteidigung
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Love Scam und Geldwäsche – warum Opfer oft fälschlich verdächtigt werden
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Love Scam und Steuern – versteckte Risiken und wie man sie vermeidet
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Warum bei Krypto-Betrug häufig ein falscher Geldwäscheverdacht entsteht
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DAC8, Plattformdaten und strukturelle Fehlzuordnungen – was Betroffene darüber wissen sollten
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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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